Diese Altersrenten kann man nur abschlagsfrei erhalten
Nach dem deutschen Rentenrecht gibt es vier Arten von Altersrenten. Zwei davon können Sie mit Abschlägen beziehen und zwei davon gibt es grundsätzlich nur ohne Abschlag, denn diese beiden Altersrenten kennen nur einen regulären Rentenbeginn. In diesem Kurzratgeber zeigen wir Ihnen, um welche der Altersrenten es sich handelt.
Diese Altersrenten kann man nur abschlagsfrei erhalten. Richtig ist es, wenn Sie sagen, dass man auch die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag beziehen kann. Immer dann wenn diese beiden Altersrenten zum regulären Beginn starten.
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Wenn sie aber vorher losgehen, weil der Gesetzgeber einen vorzeitigen Beginn dieser beiden vorgezogenen Altersrenten erlaubt, haben sie einen Abschlag. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennt einen maximalen Abschlag von 10,8%. Der Zugangsfaktor zur Rente wird daher um diesen Betrag gekürzt und ist dann kleiner 1. Bei einem Abschlag von 10,8 % beträgt der Zugangsfaktor 0,892 und nicht 1,0.
Diese Altersrenten kann man nur abschlagsfrei erhalten: Die zwei Altersrenten ohne Abschlag
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Regelaltersrente können Sie grundsätzlich nur ohne Abschlag beziehen. Diese Altersrenten kennen keinen vorzeitigen sondern nur einen regulären Beginn. Daher haben diese beiden Altersrenten immer den Zugangsfaktor 1,0.
Der Zugangsfaktor 1,0 ist wichtig für die Höhe der monatlichen Rente.
Der Zugangsfaktor 1,0 wird mit der Summe aller Entgeltpunkte vervielfältigt. Heraus kommen dann die persönlichen Entgeltpunkte. Die persönlichen Entgeltpunkte werden in einem weiteren Rechenschritt mit dem aktuellen Rentenwert 37,60€ und dem Rentenartfaktor 1,0 vervielfältigt: heraus kommt die Monatsrente in Brutto.
Die Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Rentenwert= Monatsrente
Diese Altersrenten kann man nur abschlagsfrei erhalten: Diese beiden Altersrente gibt es mit und ohne Abschlag
Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind entweder:
- vorzeitig, dann mit Abschlag oder
- regulär, dann ohne Abschlag beanspruchbar.
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Diese Altersrenten kann man nur abschlagsfrei erhalten!
Mit diesem kurzen Überblick ist für Sie klar, dass es im Jahr 2024 nur zwei Altersrenten gibt, die keinen Abschlag haben. Dies kann wichtig für Ihren Rentenbeginn oder Planung der Rente – Ruhestand sein.
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