Entgeltpunkte für versicherungsfreien Minijob berechnen
Wir hatten am 11.08.2020 berichtet, dass es für versicherungsfreie Minijobs zusätzlich Wartezeitmonate geben kann. Wenn für diese Minijobs Zuschläge an Entgeltpunkte berechnet werden. Wir haben Ihnen an hand eines Beispiels erklärt, wie die Kalendermonate berechnet werden. Und warum diese für die Wartezeit verschiedener Altersrenten so wichtig sein können. In diesem Beitrag geht es darum, wie die Zuschläge an Entgeltpunkte aus einem versicherungsfreien Minijob überhaupt berechnet werden. Hier unsere Antwort auf diese wichtige Frage!
Entgeltpunkte für versicherungsfreien Minijob berechnen, ist gesetzlich klar vorgegeben. So sagt uns § 66 Absatz 1 Nummer 6 Sozialgesetzbuch Nummer 6, dass es für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkte errechnet werden. Diese dann in der Gesamtsummierung aller Entgeltpunkte und Zuschläge an Entgeltpunkte zu persönlichen Entgeltpunkten werden. § 76b SGB VI teilt uns dann mit, wie genau diese Entgeltpunkte berechnet werden.
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Entgeltpunkte für versicherungsfreien Minijob berechnen: Rechtslage bis 2013
Zum 01.01.2013 wurde für Minijobber die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Die Versicherungspflicht verdrängte die Versicherungsfreiheit für diese Art der Beschäftigung – geringfügige Beschäftigung.
Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungspflicht!
Wer keine Versicherungspflicht wegen seiner „ansich“ versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung haben möchte, kann auf die Versicherungspflicht verzichten. Dies muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Dann wird aus dem versicherungspflichtigen Minijob ein versicherungsfreier Minijob. Mit der Folge, dass der Arbeitgeber Pauschale Beiträge an die Minijobzentrale zu zahlen hat. Der Minijobber erhält dann die 450€ voll ausgezahlt.
Vor der Einführung der Versicherungspflicht bestand gesetzlich immer die Versicherungsfreiheit bei einem Minijob! Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen den Beitragsanteil in Höhe von 15 % oder von 5 % für geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte in Privathaushalten allein tragen. Außer der Arbeitnehmer wollte die Versicherungspflicht herbeiführen, dann musste er diesen Wunsch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich festlegen! Seit 2013 ist die Rechtslage umgekehrt, wie Eingangs erwähnt.
Entgeltpunkte für versicherungsfreien Minijob berechnen: Zuschläge an Entgeltpunkte berechnen!
Wer sich für einen versicherungsfreien Minijob entschieden hat, bekommt aus dem verdienten Arbeitsentgelt Zuschläge an Entgeltpunkte für seine spätere Rente berechnet und seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Damit erhöht der Minijobber seine Rente und kann auch gleichzeitig noch zusätzlich Wartezeitmonate für eine spätere Altersrente erwirtschaften. Wir haben berichtet!
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An einem kleinen Beispiel zeigen wir, wie die Berechnung der Zuschlagsentgeltpunkte bei versicherungsfreien Minijobs erfolgt!
Zuschlag an Entgeltpunkten aus versicherungsfreien Minijob!
Susi Sorglos arbeitet vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 für monatlich 450€ in einem versicherungsfreien Minijob!
Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt im Jahr 2020 = 40.551€. Gerechnet wird in zwei Schritten!
Das Gesetz gibt uns genau vor, wie wir die Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt versicherungsfreier Minijob zu berechnen haben. Und zwar nach folgender Formel:
Der Verdienst aus dem Minijob wird durch das Durchschnittsentgelt geteilt. Das Ergebnis hieraus wird ins Verhältnis gesetzt zum Beitragsanteil des Arbeitgebers und dem tatsächlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2020 = 18,6 Prozent. Der aktuelle Rentenwert beträgt 34,19€ seit dem 01.07.2020.
Formel Berechnung Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt versicherungsfreier Minijobs
Schritt 1
- 450€ x 12 = 5.400€
- 5.400€ ./. 40.551 = 0,1332 EP
Schritt 2
- 0,1332 x 15 geteilt durch 18,6 (Beitragssatz RV 2020)
- Ergebnis: 0,1074 EP
Für Susi Sorglos beträgt der Zuschlag an Entgeltpunkten für 2020 = 0,1074 Entgeltpunkte. Würde Susi am 01.01.2021 in Rente gehen, erhält sie hieraus monatlich hierfür eine Rente (0,1074 x 34,19€) von 3,67€.
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Entgeltpunkte für versicherungsfreien Minijob berechnen: zusätzliche Kalendermonate an Wartezeit berechnen!
Unsere Susi erhält neben den Zuschlägen an Entgeltpunkten auch noch zusätzlich Wartezeitmonate für die zukünftige Altersrente angerechnet. Dies wird wie folgt berechnet:
0,1074 EP ./. 0,0313 = 3,43
Aufrundung auf 4 Kalendermonate
Susi erhält 4 Kalendermonate Wartezeit für ihre Altersrente gutgeschrieben! Diese Rechnung soll nur das Schema verdeutlichen. In der Praxis werden meist noch anderweitige Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich mit den Minijobzeiten überschneiden, abgezogen, so dass die Wartezeitmonate sich auch deutlich verändern können!
Fazit
Für versicherungsfreie Minijobs gibt es noch Zuschläge an Entgeltpunkte für die spätere Rente. Es sind zwar nicht die großen Sprünge, aber es geht auch um die zusätzlichen Kalendermonate an Wartezeiten, die der Minijobber einsammeln kann. Daher können die rechtlichen Auswirkungen eines nicht versicherungspflichtigen Minijobs immens sein!
Ja, ich möchte wissen, ob ich meine Altersrente, die ich anstrebe auch wirklich erreichen kann!
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