Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022
Für viele Rentnerinnen und Rentner kann es eine böse Falle beim Minijob im Jahr 2022 geben. Es geht um die Steuerfalle, in die Rentnerinnen und Rentner tappen können, wenn sie im Jahr 2022 einen Minijob ausüben.
Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2022: Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022!
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Der Minijob eine geringfügige Beschäftigung
Viele Rentenbezieher*innen haben neben der gesetzlichen Rente einen Minijob. Den Minijob gibt es nach dem Gesetz (§ 8 SGB IV) in drei Varianten. Für die meisten Rentenbezieher*innen gilt die erste Variante- die geringfügige Beschäftigung mit der pauschalen Entlohn max. 450€ pro Monat.
§ 8 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 SGB IV sagt sinngemäß folgendes aus: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig monatlich 450€ nicht übersteigt.
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Diese Variante der geringfügigen Beschäftigung ist die Minijobbeschäftigung, die die meisten Rentenbezieher in Deutschland durchführen. Von Interesse ist dabei auch, wie diese Variante des Minijobs steuerlich und SV-rechtlich behandelt wird.
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Der Minijob mit 450€ mtl = steuerliche Einordnung
Rentnerinnen und Rentner, die seit 2013 einen Minijob erstmals ausüben oder ausgeübt haben, sind mit dem Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Außer sie erreichen die Regelaltersgrenze oder sie weisen den Arbeitgeber schriftlich an, dass sie im Minijob versicherungsfrei sein wollen.
Die Arbeitgeber tragen den Hauptteil der Abgaben aus einem Minijob. Es kommt dabei darauf an, ob der Arbeitnehmer den Minijob in der Rentenversicherung versicherungsfrei wählt oder es bei der Versicherungspflicht belässt.
Welche Steuern und SV-Abgaben fallen auf dem Minijob an:
Versicherungspflichtiger Minijob!
- pauschale Lohnsteuer 2% = Arbeitgeber = 9 €
- pauschaler KV-Beitrag 13% = Arbeitgeber
- Pflegeversicherung kein Beitrag
- Arbeitslosenversicherung kein Beitrag
- Rentenversicherung 15 % Arbeitgeber
- Rentenversicherung 3,6% Arbeitnehmer
- Umlage U1 und U2= 1,19 Prozent, Umlage U2 (Schwangerschaftsumlage muss Arbeitgeber auch für Männer bezahlen), = Arbeitgeber
- Insolvenzgeldumlage 0,09%= Arbeitgeber
Ergebnis: AN erhält bei versicherungspflichtigen Minijob 450€ monatlich im Jahr 2022 = 433, 80 € Netto ( 3,6 % Anteil RV Abzug)
Versicherungsfreier Minijob!
- pauschale Lohnsteuer 2% = Arbeitgeber = 9 €
- pauschaler KV-Beitrag 13% = Arbeitgeber
- Pflegeversicherung kein Beitrag
- Arbeitslosenversicherung kein Beitrag
- Rentenversicherung 15 % Arbeitgeber = 67,50€
- Rentenversicherung 3,6% Arbeitnehmer
- Umlage U1 und U2= 1,19 Prozent, Umlage U2 (Schwangerschaftsumlage muss Arbeitgeber auch für Männer bezahlen), = Arbeitgeber
- Insolvenzgeldumlage 0,09%= Arbeitgeber
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Ergebnis: AN erhält die vollen 450€ monatlich ausgezahlt
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: 450€ Minijob, der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Besteuerung
Wenn Sie als Rentenbezieher einen Minijob bis max. 450€ ausüben, entscheidet Ihr Arbeitgeber über die Art der Besteuerung. Ihr Arbeitgeber entscheidet also, ob Sie :
- mit 2 Prozent Pauschal versteuert werden oder
- individuell nach Lohnsteuerklasse, dabei muss der Arbeitgeber die Gesamtsituation des Minijobbers berücksichtigen, damit dem Minijobber keine Nachteile entstehen.
Wählt der Arbeitgeber eine individuelle Besteuerung für den Minijob, hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Lohnsteuerklasse des Arbeiutnehmers- Minijobbers ab. Dieses Verfahren ist für den Arbeitgeber aufwendiger als die Zahlung der einheitlichen Pauschsteuer!
Peter Knöppel sagt: Im schlimmsten Fall können bei Anwendung der individuellen Besteuerung – also auf Lohnsteuerkarte für den Minijobber in der Steuerklasse 6 deutlich höhere Lohnsteuerabzüge entstehen, als bei der pauschalen Besteuerung!
Bsp.
Minijobber hat 200€ versicherungsfreien Minijob:
- Pauschalbesteuerung 2% fallen 4,00€
- Lohnsteuerklasse 6 = inklusive Kirchensteuer 26,79 € an Nettobetragauszahlebtrag = 173,21€
Individuelle Besteuerung beim Minijobber kann Nachteile haben!
Die Besteuerung nach der individuellen Besteuerung muss nicht immer vorteilhaft sein. Ein Minijobber, der beispielsweise steuerlich mit dem Ehepartner zusammen veranlagt wird oder weitere Einkünfte hat, kann Nachteile haben.
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 1
Aus dem Wahlrecht des Arbeitgebers über die Besteuerung beim Minijob des Rentners zu entscheiden, kann sich die erste Falle für Sie ergeben.
Daher müssen Sie vor Abschluss des Minijobs mit dem zukünftigen Arbeitgeber prüfen:
- ob die pauschale Besteuerung bei Ihnen Sinn macht, wenn ja die Höhe 2 oder 20 % ( bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen) prüfen
- ob eine individuelle Besteuerung für Sie günstiger ist, weil Sie zum Beispiel noch andere Einkünfte neben dem Minijob ausser der gesetzlichen Rente haben.
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Wenn für Sie ausschließlich die Pauschale Besteuerung maßgebend ist, sollten Sie dies auch im Arbeitsvertrag zur geringfügigen Beschäftigung festhalten. Wenn der Arbeitgeber dann anderes entscheidet und Ihnen daraus ein finanzieller Schaden entsstehen sollte, können Sie den Arbeitgeber in Regress nehmen.
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 2
Ab dem 01.01.2022 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 9,82€. Damit dürfen Sie „nur“ noch genau 45,8 Stunden im Monat für Ihren Arbeitgeber arbeiten, damit Sie nicht über der 450€ Höchstgrenze landen:
- 9,82€ x 45,8 = 449,76 €
Ab dem 01.07.2022 gilt dann der nächst höhere Mindestlohn von 10,45€. Damit dürfen Sie ab dem 01.07.2022 nur noch 43,06 Stunden im Monat arbeiten, damit für Sie die pauschale Versteuerung beim Minijob noch gilt.
- 10,45€ x 43,06 = 449,98€
Sollte der Mindestlohn auf 12 € im Jahr 2022 steigen, wir wissen noch nicht genau, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird, wären es nur noch 37,5 Stunden, die Sie bezogen auf 12 € die Stunde im Monat für den Arbeitgeber arbeiten dürften, damit die versicherungsfreie Grenze nicht überschritten wird.
Sollte die Minijobgrenze auf 520€ angehoben werden, dann dann dürften Sie nicht mehr als 43,3 Stunden im Monat arbeiten.
Verdienen Sie als Rentner regelmäßig mehr als 450€ im Monat, weil Sie zum Beispiel bei gleicher Arbeitszeit die Mindestlohnvorgaben nicht im Auge behalten haben, so liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Gehalt/Lohn.
Ein Minijob bleibt auch dann ein Minijob, wenn Sie in mehreren Monaten im Jahr mehr als die 450€ verdienen. Der Mehrverdienst darf aber nicht vorhersehbar gewesen sein und nicht vertraglich vereinbart. Der Mehrverdienst auf Grund von Überstunden muss deshalb entstanden sein, weil der Minijobber einen krankheitsbedingten Ausfall einer anderen Arbeitskraft ersetzen musste. Laut Minijobzentrale konnte dies in Coronazeiten sogar bis zu 4x im Jahr in der Übergangsphase 01.06.2021 bis zum 31.10.2021 geschehen. Die Höhe des Mehrverdienstes ist dabei für die Bewertung des Minijobs als geringfügige Beschäftigung irrelevant! Eine Obergrenze für den Mehrverdienst über den 450€ gibt es nicht!
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Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
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Bsp:
Rentnerin Susi arbeit seit dem 01.01.2021 für 450€ im Aldi. Auf Grund der Erkrankung einer Kollegin übernimmt Susi im Monat Mai noch Stunden ihrer erkrankten Kollegin und erhält zusätzlich 1.000€.
Lösung
Da dieser Mehrverdienst von 1000€ nur gelegentlich und nicht vorhersehbar war, verbleibt der gesamte Verdienst für Susi als geringfügige Beschäftigung!
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 3
Die Arbeitswelt ändert sich in Deutschland rasant. Die Demografie schlägt unbarmherzig zu. Viele Arbeitgeber suchen händeringend nach Personal. Auch Rentenbezieher sind oftmals herzlich willkommen! Es wird ein Arbeitsvertrag auf Minijobbasis vereinbart. Leider wurde aber nicht die Abgeltung von Überstunden als bezahlte Freizeit vereinbart. So nimmt das Unheil seinen Lauf. Sie arbeiten normalerweise 10 Stunden wöchentlich. Wegen Arbeitsmangel machen Sie Überstunden. Diese wollen Sie eigentlich abbummeln, weil Sie befürchten, dass ihr Arbeitgeber die Stunden mit Bezahlung ausgleichen wird. dann ist der Minijob in Gefahr.
Wenn Sie nur als Ersatz Überstunden für einen wegen Krankheit abwesenden Kollegen machen, ist der Mehrverdienst sicher kein Problem, weil auch dann noch ein Minijob vorliegt, wenn Sie im Monat unvorhergesehen mehr als 450€ verdienen.
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Wenn Sie aber öfters Überstunden machen und dies zur „Gewohnheit wird“ weil der Arbeitgeber Personolmangel hat, dürfen Sie sich nicht wundern, dass dann auf dem Lohnschein auf einmal ein höherer Lohn steht und auch die mögliche Lohnsteuerklasse 6. Damit kann Ihr gesamter Verdienst unter die Lohn/ Einkommenssteuerpflicht fallen und Sie hieraus Nachteile erleiden.
Unser Tipp!
Vereinbaren Sie zwingend mit dem Arbeitgeber schriftlich, dass geleistete Überstunden in bezahlte Freizeit auszugleichen sind! Somit der Minijob nicht in Gefahr ist. Oder Sie vereinbaren, dass es grundsätzlich keine Überstunden im Arbeitsverhältnis gibt!
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022
Der Minijob ist für viele Rentnerinnen und Rentner eine wirtschaftlich günstige Ergänzung zu ihrer Rente. Es geht vor allem um den steuerlichen Vorteil, dass der Minijob nicht als Einkommen durch den Rentenbezieher extra versteuert werden muss. Aber schnell kann aus dem vereinbarten Minijob auch eine volle versicherungspflichtige Beschäftigung werden. Mit gravierenden Auswirkungen auf die Höhe des Einkommens.
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