Die umlage­finanzierte Rente?

Beiträge finanzieren die Rente

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erklären in ihrem Renten-ABC Begriffe und allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rente. Dabei geht es auch um grundsätzliches zum Verständnis. Was ist die umlagefinanzierte Rente? Unsere Antwort hier im Renten-ABC.

Ein Beispiel für die umlagefinanzierte Rente ist die gesetzliche Rentenversicherung. Andere Rentenversicherungen (private) basieren auf sogenannten kapitalgedeckten Modellen.

Der Unterschied zu diesen Modellen besteht darin, dass bei der umlagefinanzierten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die jüngere arbeitende Generation in die Rentenkassen einzahlt. Die ältere Generation, die bereits im Rentenalter ist, erhält dieses Geld.


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Die umlagefinanzierte Rente: Der Generationenvertrag

Dieses Prinzip ist auch als sogenannter Generationenvertrag bekannt. Das ist ein Vertrag, der zwischen der jüngeren und der älteren Generation besteht. Dieser Vertrag wurde nie wirklich verfasst und existiert nicht in Schriftform. Er ist somit eine ungeschriebene Übereinkunft zwischen zwei Generationen, die ihn aufgrund der gesellschaftlichen Erfordernisse einhalten. Dieser Vertrag bezieht auf den Erhalt von Rente im Alter. Die jüngere, arbeitende Generation, die in die Rentenkassen einzahlt, darf erwarten, dass sie in der Zukunft für ihre eigene Rente von der dann jüngeren Generation finanziert wird.

Die umlagefinanzierte Rentenversicherung oder Rente bedeutet, das Geld welches von den jüngeren eingezahlt wird, wird direkt an die Älteren weitergereicht (umgelegt).

Die umlagefinanzierte Rente: Historische Entwicklung der Rente

Dieses Umlageverfahren wurde 1957 in Deutschland durch eine Rentenreform eingeführt. Bis dahin musste jeder Arbeitnehmer seine Rente selbst finanzieren. Das Prinzip, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen Beiträge in das Rentenkonto des Arbeitnehmers einzahlten, bestand auch vor der Rentenreform. Allerdings reichte bei der selbstfinanzierten Rente vor der Reform die Kapitaldeckung für eine bedarfsgerechte Rente nicht aus. Hier die Geschichte der deutschen Rentenversicherung zum Nachlesen!

Die Rentenreform 1957 hatte zum Ziel ein anderes Rentensystem zu schaffen. Die jüngere, arbeitende Generation sollte die Renten der Senioren finanzieren. Wilfried Schreiber erarbeitete dazu das Konzept zum Generationenvertrag, bzw. dem sogenannten „Schreiber-Plan“.


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Das Konzept von Prof. Schreiber wurde dann nur unvollständig umgesetzt. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte einen großen Teil der weitreichenden Maßnahmen des  Konzeptes ab.

Das Prinzip des Generationsvertrages ist fester Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die heutigen Arbeitnehmer zahlen in die Rentenkassen ein, die die Rentenzahlungen an die Ruheständler leisten. Die Berufstätigen erwerben mit ihren eigenen Beiträgen Rentenanwartschaften für ihre spätere Rente. Die nachfolgende Generation soll dann die Finanzierung ihrer Rente übernehmen.

Die umlagefinanzierte Rente:Finanzierung der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich entsprechend den Prinzipien des Umlageverfahrens. Das bedeutet, alle Ausgaben im laufenden Monat betreffen überwiegend die Zahlung von Alters-, Erwerbsminderungs– und Hinterbliebenenrenten. Der gleiche Betrag wie für die Ausgaben muss im laufenden Monat an Einnahmen in die Rentenkassen eingezahlt werden. Die Einnahmen setzen sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber und aus den steuerfinanzierten Zuschüssen des Bundes zusammen.


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Die sogenannte Nachhaltigkeitsreserve, oder besser die Rücklage soll unterjährige Schwankungen im Einnahmen-Ausgabenbereich ausgleichen. Der Gesetzgeber hat dazu geregelt, dass die Rücklage zum Jahresende mindestens 20% einer Monatsausgabe bei den Rentenversicherungsträgern beträgt. Sind mehr als 150% einer Monatsausgabe bei ihnen angespart, bedeutet das für die Versicherten die Reduzierung der Beitragssätze.

Die umlagefinanzierte Rente:Risiken der umlage­finanzierten Renten­versicherung

Die umlagefinanzierte Renten­versicherung birgt in ihrer derzeitigen Form viele Risiken. Konfliktpotenzial entsteht z. B. durch die immer älter werdende Gesellschaft. Im Gegensatz dazu werden immer weniger Kinder geboren. Also müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Renten­bezieher aufkommen. Die wirtschaftliche Entwicklung und damit der Erhalt der Arbeitsplätze sind von vielen inneren und vor allem äußeren Faktoren abhängig. Nur bei einer stabilen Wirtschaft und gut bezahlten Arbeitsplätzen kann das jetzige Beitrags­volumen und Steuer­aufkommen gehalten werden. Schon jetzt steigen die steuer­finanzierten Zuschüsse des Bundes permanent an, um alle „ Rentenvorhaben“ zu finanzieren. Dabei werden wichtige Maßnahmen wie die Einführung einer Grundrente von einer Legislaturperiode in die andere verschoben.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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