Berechnungs­grund­sätze im Renten­recht

Übersicht über die all­gemeinen Grund­sätze

Wissen Sie eigentlich, warum Entgeltpunkte für die Rente mit vier Stellen hinter dem Komma berechnet werden oder warum das Jahr 360 Tage nach dem Rentenrecht hat? Nein? Dann hier einfach nachlesen. Kurz und knapp erklärt, was es mit den Berechnungsgrundsätzen im Rentenrecht auf sich hat. In unserem Renten-ABC!

Die Berechnungsgrundsätze im Rentenrecht sagen uns einfach ausgedrückt, was bei bestimmten Berechnungsvorgängen im Rentenrecht aus mathematischer Sicht zu beachten ist. Oder wie zum Beispiel ein Kalenderjahr berechnet wird oder andere Zeiträume. Das Gesetz gibt uns verschiedene Berechnungsgrundsätze vor. Diese sind in der Berechnung der Rente zwingend anzuwenden.


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Berechnungsgrundsätze im Rentenrecht! Eine Übersicht, was das Gesetz für die Berechnung im Rentenrecht verlangt!

In den §§ 121 bis 124 Sozialgesetzbuch Nummer 6 finden sich die Berechnungsgrundsätze für das Rentenrecht. Diese sind:

Berechnungsgrundsätze im Rentenrecht! Grobe Übersicht der einzelnen Berechnungsgrundsätze u.a.

Berechnungen werden grundsätzlich auf vier Dezimalstellen durchgeführt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die letzte der Dezimalstelle wird immer um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine 5-9 ergibt.


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Beispiel: 

1,2311596 Entgeltpunkte = 1,2312 Entgeltpunkte

Grundsätzlich gilt der Vorrang aller Grundrechenarten vor einer Teilung (Division). Ein Kalendermonat sind auch als voller Monat, auch wenn er nur zu einem Teil mit einer Rentenzeit belegt ist.

Die Rentenberater fassen zusammen und erklären - die Faustformel für ein bestimmtes The. dargestellt als Bild.teilweise Belegung des Kalendermonats mit Rentenzeiten

Der Monat April 2020 ist ab nur vom 01.04.2020 bis zum 10.04.2020 mit einer Pflichtbeitragszeit belegt. Ab dem 11.04.2020 bis zum 30.04.2020 ist nichts im Versicherungsverlauf eingetragen! Der Monat April zählt als voller Monat für die 45 Jahre Wartezeit dazu. Die Wartezeit 45 Jahre sind = 540 Kalendermonate.

Geht es um einen Jahreszeitraum werden für jedes Jahr 12 Kalendermonate berücksichtigt. Ist für den Beginn oder Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, so wird auch der Kalendermonat erfasst, in dem das Ereignis fällt.

Beispiel:

Beginn Altersrente erstmals zum 01.4.2020 möglich. Rentenantrag aber erst zum 31.05.2020. Beginn der Rente am 01.04.2020

Berechnungsgrundsätze im Rentenrecht! Berechnungen von Geldbeträgen

Bei Geldbeträgen werden grundsätzlich 2 Stellen hinter dem Komma erfasst.

Monatsrente = 1200,542 Euro = 1200,54 €.

Wenn es sich um Geldbeträge handelt, die nur mit einem vollen Betrag vorgegeben sind, wird der volle Betrag immer nur dann um 1 erhöht, wenn sich in der ersten Dezimalstelle ( Stelle hinter dem Komma) eine 5-9 ergibt.

Daneben gelten noch bei der Berechnung von Geldbeträgen der Grundsatz dass das Kalenderjahr 360 Tage und der Monat 30 Tage hat. Die Kalenderwoche wird mit 7 Tagen berechnet.


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Berechnungsgrundsätze im Rentenrecht!

Die Grundsätze für die Berechnung im Rentenrecht sind extrem wichtig! Deshalb sind sie einzuhalten. Fehler in der Anwendung machen die Rente falsch oder ergeben rechtswidrige falsche renten­rechtliche Zeiten.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

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