Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Vereinbarungen aus einem Versicherungsvertrag und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, also des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers.
Eine Versicherung ist ein besonderes, immaterielles Produkt, das allein durch die rechtlichen Bestimmungen des Vertrages seine Bedeutung erhält. Daher haben die Versicherungsbedingungen im Gegensatz zu den normalen vertraglichen Vereinbarungen eine besondere Bedeutung.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben den Vertragsgegenstand. Nur durch die Versicherungsbedingungen werden die Rechte und Pflichte aus dem Versicherungsvertrag klar.
Ein normaler Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang eines bestimmten Gegenstandes vom Verkäufer auf den Käufer. Dieser Kaufvertrag bedarf daher vor allem bei Gegenständen des täglichen Bedarfs keiner Schriftform.
Die Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages werden als Versicherungsbedingungen bezeichnet.
Eine Versicherung ist ein Unternehmen, wo eine große Anzahl gleichgestellter Risiken für einen großen Personenkreis gemeinschaftlich abgesichert und im Versicherungsfall ausgeglichen wird. Um die Einheitlichkeit der Versicherungsverträge zu gewährleisten, werden durch die Versicherer meist die gleichen Versicherungsbedingungen für alle Verträge verwandt. Es besteht für den Versicherer nur wenig Spielraum davon abzuweichen.
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Die Versicherungsbedingungen bestimmen nicht ausschließlich den Inhalt des Versicherungsvertrages, sondern das bürgerliche Gesetzbuch und vor allem das Versicherungsvertragsgesetz regelt den Inhalt mit. Innerhalb der Versicherungsbedingungen wird zwischen den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Allgemeine Versicherungsbedingungen entsprechen ihrem Charakter nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden können. Sie gehen allerdings inhaltlich und auch wirtschaftlich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus.
Das begründet sich darin, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien zum Inhalt haben. Dadurch werden auch die Versicherungsleistungen bestimmt.
Weiterhin haben die allgemeinen Versicherungsbedingungen die Leistungen im Versicherungsfall, Prämienzahlungen und vorvertragliche Anzeigepflichten zum Inhalt.
Über die Versicherungsbedingungen gibt es immer wieder Streit, der sehr oft vor Gericht endet. Es geht letztlich immer um viel Geld! Die Versicherung möchte nicht immer leisten. Der Versicherungsnehmer will die versicherte Leistung für sich beanspruchen. Daraus ergeben sich die zivilrechtlichen Streitigkeiten.
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Im Gegensatz dazu werden in den Besonderen Versicherungsbedingungen die Festlegungen geregelt, die im Einzelfall ganz konkret zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
Ergänzt werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen häufig durch die Tarifbedingungen.
Zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen und Versicherungszweige wie der privaten Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen oftmals große Unterschiede in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, den besonderen Versicherungsbedingungen und den Tarifbedingungen. Deshalb lohnt sich für den Versicherungsnehmer der Vergleich dieser Unterlagen vor einem Vertragsabschluss.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird unter anderem festgelegt, in welchem Schadensfall bei einer Sachversicherung eine Entschädigung erfolgt oder es werden Ausschlussgründe für eine Schadensregulierung angezeigt. Der Versicherungsnehmer wird auch darüber aufgeklärt, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen müssen enthalten sein:
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