Die all­gemeinen Ver­sicherungs­beding­ungen

AVB für die Betriebsrente

Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Rente gibt es noch die Möglichkeit, die staatlich geförderte Möglichkeit der Betriebsrente über den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. In diesem Abschnitt unseres Renten-ABC erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffen für die Betriebsrente. Unter anderem allgemeines zum Thema Versicherungs­vertragsrecht und allgemeine Versicherungs­bedingungen (kurz AVB genannt). Ohne die AVB kann eine Direkt­versicherung für die versicherte Person des Arbeitnehmers nicht ausgestaltet werden. Hier der Hintergrund für die allgemeinen Versicherungs­bedingungen zur Betriebs­rente!

Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen sind die Vereinbarungen aus einem Versicherungs­vertrag und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, also des Versicherungs­unternehmens und des Versicherungsnehmers.

 

Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen: Allgemeiner Hintergrund zu den AVB

Eine Versicherung ist ein besonderes, immaterielles Produkt, das allein durch die rechtlichen Bestimmungen des Vertrages seine Bedeutung erhält. Daher haben die Versicherungsbedingungen im Gegensatz zu den normalen vertraglichen Vereinbarungen eine besondere Bedeutung.

Die Versicherungsbedingungen beschreiben den Vertragsgegenstand. Nur durch die Versicherungsbedingungen werden die Rechte und Pflichte aus dem Versicherungsvertrag klar.

Ein normaler Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang eines bestimmten Gegenstandes vom Verkäufer auf den Käufer. Dieser Kaufvertrag bedarf daher vor allem bei Gegenständen des täglichen  Bedarfs keiner Schriftform.

Die Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages werden als Versicherungsbedingungen bezeichnet.

Eine Versicherung ist ein Unternehmen, wo eine große Anzahl gleichgestellter Risiken für einen großen Personenkreis gemeinschaftlich abgesichert und im Versicherungsfall ausgeglichen wird. Um die Einheitlichkeit der Versicherungsverträge zu gewährleisten, werden durch die Versicherer meist die  gleichen Versicherungsbedingungen für alle Verträge verwandt. Es besteht für den Versicherer nur wenig Spielraum davon abzuweichen.


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Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen: Regelungs­gehalt der AVB

Die Versicherungsbedingungen bestimmen nicht ausschließlich den Inhalt des Versicherungsvertrages, sondern das bürgerliche Gesetzbuch und vor allem das Versicherungsvertragsgesetz regelt den Inhalt mit. Innerhalb der Versicherungsbedingungen wird zwischen den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unterliegen  der  Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen: AVB sind allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen entsprechen ihrem Charakter nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden können. Sie gehen allerdings inhaltlich und auch wirtschaftlich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus.

Das begründet sich darin, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien zum Inhalt haben. Dadurch werden auch die Versicherungsleistungen bestimmt.

Weiterhin haben die allgemeinen Versicherungsbedingungen die Leistungen im Versicherungsfall, Prämienzahlungen und vorvertragliche Anzeigepflichten zum Inhalt.

Über die Versicherungsbedingungen gibt es immer wieder Streit, der sehr oft vor Gericht endet. Es geht letztlich immer um viel Geld! Die Versicherung möchte nicht immer leisten. Der Versicherungsnehmer will die versicherte Leistung für sich beanspruchen. Daraus ergeben sich die zivilrechtlichen Streitigkeiten.


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Im Gegensatz dazu werden in den Besonderen Versicherungsbedingungen die Festlegungen geregelt, die im Einzelfall ganz konkret zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen: Unterschiede der AVB nach dem Zweig der Versicherung

Ergänzt werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen häufig durch die Tarifbedingungen.

Zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen und Versicherungszweige wie der privaten Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung und der Berufs­unfähigkeits­versicherung bestehen oftmals große Unterschiede in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, den besonderen Versicherungsbedingungen  und den Tarifbedingungen. Deshalb lohnt sich für den Versicherungsnehmer der Vergleich dieser Unterlagen vor einem Vertragsabschluss.

In den allgemeinen Versicherungs­bedingungen wird unter anderem festgelegt, in welchem Schadensfall bei einer Sachversicherung eine Entschädigung erfolgt oder es werden Ausschlussgründe für eine Schadens­regulierung angezeigt. Der Versicherungsnehmer wird auch darüber aufgeklärt, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat.

Die allgemeinen Versicherungs­bedingungen: Mindestinhalte der AVB

Das Ver­sicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) schreibt Mindestinhalte der allgemeinen Versicherungs­bedingungen vor. So steht es in § 10 VAG geschrieben. Die Versicherungs­unternehmen haben die Möglichkeit, die AVB zu ergänzen.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen müssen enthalten sein:

  • das oder die versicherten Ereignisse,
  • die Fälligkeit der Versicherungs­prämien und Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer bei Zahlungsverzug
  • die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Leistungen durch das Versicherungsunternehmen,
  • Rechte zur Gestaltung des Vertrages durch Versicherer und Versicherungsnehmer,
  • bei Fristversäumnissen des Versicherungs­nehmers (Obliegenheits­verletzungen) Informationen zum Verlust von Ansprüchen,
  • Informationen zu den Grundsätzen  und Maßstäben zur Überschuss­beteiligung und
  • bei Streitigkeiten welcher Gerichtsstand im Inland gilt (welches örtliche Gericht zuständig ist).

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Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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