Die Direktversicherung ist eine von den fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) rechtlich abgesichert ist.
Vom Grundsatz her wird zwischen externen und internen Durchführungswegen unterschieden. Die Direktversicherung gehört wie die Pensionskasse und der Pensionsfonds zu der externen Möglichkeit. Der Arbeitgeber schließt den Versicherungsvertrag bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge als Versicherungsnehmer bei einem privaten Versicherungsunternehmen aus Deutschland ab. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer, der später die betriebliche Altersvorsorge erhalten soll. Die Direktversicherung ist in ihrer Form eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung.
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Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine arbeitgeberfinanzierten als auch deine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung abzuschließen. Letztere Möglichkeit bedeutet, dass die Finanzierung der Direktversicherung durch die sogenannte Entgeltumwandlung erfolgt. Dabei sind Einzahlungen bis zu einer Höchstgrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in die Direktversicherung steuer- und sozialabgabenbefreit. Sollte es für den Arbeitnehmer keine weitere betriebliche Altersvorsorge geben, können nochmal 1.800 Euro steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Die Leistungen aus der Direktversicherung werden grundsätzlich nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Bei Verträgen zur Direktversicherung die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, verschiebt sich das Auszahlungsdatum frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Bei Fälligkeit der Direktversicherung hat der Arbeitnehmer generell die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
Die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einem deutschen privaten Versicherungsunternehmen für den Arbeitnehmer als versicherte Person abgeschlossen.
Alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und das Vorstandspersonal einer Aktiengesellschaft sowie die Gesellschafter einer GmbH) haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt, es werden ihnen von ihrem Bruttogehalt Beiträge abgezogen, die in ihre Direktversicherung einfließen.
Sie haben die Möglichkeit, sich zwischen einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu entscheiden.
Das Bezugsrecht für die späteren Leistungen aus diesen Versicherungen steht dem Arbeitnehmer oder im Todesfall des Arbeitnehmers seinen Hinterbliebenen zu.
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Es kann auch eine reine Arbeitgeberfinanzierung der Beiträge zur Direktversicherung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zugesagt werden. Hier entscheidet der Arbeitgeber, ab wann, in welcher Höhe und wie lange er für den Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung entrichtet.
Im Normalfall werden die Beiträge mit den monatlichen Gehaltszahlungen an das Versicherungsunternehmen abgeführt. Es kann auch die viertel-, halb- oder ganzjährige Zahlungsweise vereinbart werden.
Weiterhin können auch Beiträge vom Urlaubs- und Weihnachtgeld in die Direktversicherung einfließen.
Die Direktversicherung bietet weiterhin die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz oder die Berufsunfähigkeit mit abzusichern. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit zu 100% versteuert werden müssen.
Wechselt der Versicherungsnehmer den Arbeitgeber, kann die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Weiterhin kann dieser Vertrag auch privat durch den Arbeitnehmer weitergeführt werden.
Bei einer Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer sofortige Anwartschaften auf die späteren Leistungen.
Weiterhin besteht ein Vorteil darin, dass die Leistungen aus der Direktversicherung in der Rentenphase trotz der nachgelagerten Besteuerung in Höhe von 100% interessant sein können.
Ein Vorteil der Direktversicherung ist, dass die betriebliche Rente aus der Direktversicherung beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden kann.
Die Auszahlung der Direktversicherung mit dem 60. bzw. 62. Lebensjahr des Arbeitnehmers bedeutet für ihn eine zusätzliche Sicherheit, da der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann.
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Wie bei anderen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen kann die Direktversicherung bei Zahlungsschwierigkeiten beitragsfrei gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit den bisherigen Beiträgen eine Mindestrente erreicht wurde. Die Erhöhung oder auch Reduzierung der Beiträge ist jederzeit möglich.
Der Betrieb unterstützt mit der geförderten Altersvorsorge die sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit der Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge schafft der Arbeitgeber eine längerfristige Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen.
Der Arbeitnehmer hat selbst keine Entscheidungsmöglichkeit über das private Versicherungsunternehmen, welches die Direktversicherung abschließt. Die gesetzliche Rente kann geringfügiger ausfallen, da die Beiträge durch die Sozialabgabenfreiheit zur gesetzlichen Rentenversicherung minimiert werden. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden nicht vor dem 60. Oder 62. Lebensjahr ausgezahlt sind zu 100% steuerpflichtig. Weiterhin sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
Wer sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, hat Anspruch auf eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung und kann die staatliche Förderung nutzen.
Steuerliche Vorteile erhalten:
Besonders Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können zusätzlich von der Direktversicherung profitieren, wenn sie privat krankenversichert sind. Gesetzlich Krankenversicherte müssen aus der Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Das entfällt für privat Krankenversicherte.
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Beim Abschluss einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung, also der Entgeltumwandlung, sollte der Arbeitnehmer für sich bei der Höhe des monatlichen Beitrages danach entscheiden, welche zusätzliche Absicherung er für das Alter bereits getroffen hat. Er sollte möglichst die Höchstgrenzen bei der Direktversicherung nicht überschreiten, da für den zusätzlichen Beitragsanteil keine staatliche Förderung geleistet wird. Daher ist immer eine individuelle Prüfung der genauen Beitragshöhe anzuraten.
Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung entscheidet der Arbeitgeber über die Höhe der Beiträge. Es ist davon auszugehen, dass die Höchstförderbeträge nicht überschritten werden.
Sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Erreichen des Rentenalters verlassen, kann er bei einer Entgeltumwandlung den Direktversicherungsvertrag beitragsfrei stellen lassen, privat fortführen oder auf das neue Unternehmen übertragen.
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung besteht dann der Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag, sobald die Fristen der Unverfallbarkeit erreicht sind.
Führt der Arbeitnehmer die Direktversicherung privat weiter, muss er ohne den steuerlichen Mitnahmeeffekt bei der späteren Leistung auch für den privat eingezahlten Teil der Beiträge Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
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Die Mitnahme der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung (Entgeltumwandlung) beim Arbeitgeberwechsel ist gesetzlich geregelt. Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer übertragen werden. Sollte der neue Arbeitgeber mit anderen privaten Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, kann das bisher angesparte Kapital als Einmalzahlung in den neuen Vertrag angerechnet werden.
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