VBL-Rente

Zwang zur Betriebsrente im öffentlichen Dienst

Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Rente gibt es noch die Möglichkeit, die staatlich geförderte Möglichkeit der Betriebsrente über den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. In diesem Abschnitt unseres Renten-ABC erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffen der Betriebsrente / Recht. Wir verschaffen Ihnen ein Überblick über die Betriebsrente, deren Vor-und Nachteile. In diesem Beitrag geht es darum, was sich hinter der VBL verbirgt.

Die VBL-Rente des öffentlichen Dienstes ist eine Versorgungsleistung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

VBL-Rente des öffentlichen Dienstes: Allgemeines

Die VBL, kurz für „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 1929 gegründet, damals noch unter der Bezeichnung „Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder“.


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Sie hat ca. 5319 Beteiligte; aus Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland), kommunalen und sonstigen Arbeitgebern sowie Trägern der Sozialversicherung. Es sind schätzungsweise 4, 7 Millionen Arbeitnehmer versichert. 1,4 Millionen Rentner beziehen eine VBL-Rente. Die VBL ist somit eine der größten Zusatzversorgungseinrichtungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

VBL-Rente des öffentlichen Dienstes: Leistungen

Zu ihrem Leistungsangebot gehören die Alters-, Erwerbsminderungs- sowie die Hinterbliebenenrente für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies geschieht im Rahmen einer tariflich vorgesehenen Pflichtversicherung, sowie der Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung als eine weitere Altersvorsorge.

Wenn ein Arbeitgeber mit der VBL zusammenarbeitet, steht dem beschäftigten Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag eine Betriebsrente zu. Hierbei zahlt der Arbeitgeber einen großen Anteil an der Basisversicherung, genannt die VBL-Klassik, und der Beschäftigte nur einen verhältnismäßig kleinen Teilbetrag. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich im Osten und Westen Deutschlands; näheres dazu ist unter anderem in der Satzung der VBL geregelt. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der späteren Betriebsrente.


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VBL-Rente des öffentlichen Dienstes: Anspruchsvoraussetzung für einen Rentenanspruch

Damit der Versicherte einen Anspruch für die Betriebsrente hat, muss er laut Satzung der VBL das 17. Lebensjahr vollendet haben. Und mindestens 60 Kalendermonate gearbeitet haben. Ausnahmen hierbei gelten für das Tarifgebiet Ost oder Versicherungsfälle wie ein Arbeitsunfall, der im Zusammenhang mit der Beschäftigung stand. Die VBL-Betriebsrente ist eine Pflichtversicherung.

VBL-Rente des öffentlichen Dienstes: Rentenhöhe nach Versorgungspunkten

Bei der Pflichtversicherung wird mit dem Punktemodell gearbeitet. Je nach der Höhe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und dem Alter des Versicherten berechnet sich die Höhe der Versorgungspunkte, die ein Versicherter im Jahr erhält. Die über die Jahre erworbenen Punkte werden beim Eintritt des Versicherungsfalles in eine monatliche Rente umgerechnet.Neben der VBL-Klassik existiert noch die VBL-Extra, die freiwillige Versicherung. Hier wird ebenfalls mit dem Punktemodell gearbeitet. Sie soll als Altersvorsorge dienen, Stichwort Entgeltumwandlung und Riester-Förderung.


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