In unseren Beiträgen zum Renten-ABC beschäftigen sich die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de nicht nur mit dem Thema gesetzliche Rente. Wir schauen uns auch andere Rentenleistungen und Begriffe aus anderen Systemen an, die das Gesetz oder der Vertrag anbietet. So auch Rentenleistungen aus der privaten Versicherung. Unter anderem die private Unfallrente oder die Riesterrente, Rürup-Renten oder Renten aus Lebensversicherungen usw. Als Gegenstück zu den gesetzlichen Rentenleistungen.
Private Renten oder Rentenleistungen haben ihren Rechtsgrund in einer vertraglichen Vereinbarung. Hingegen gesetzliche Renten, wie die Altersrenten und gesetzlichen Unfallrenten im Sozialgesetzbuch Nr.6 oder Nr.7 geregelt sind.
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Für private Rentenleistungen gelten folgende Rechtsgrundlagen und Gesetze:
- der Versicherungsvertrag,
- die allgemeinen Versicherungsbedingungen,
- das Versicherungsvertragsgesetz,
- das Versicherungsaufsichtsgesetz und
- das Bürgerliche Gesetzbuch!
Es können auch EU-Verordnungen und überstaatliches Recht und andere Rechtsgrundlagen greifen.
Private Renten: die Klassiker der Privatrenten
Als Klassiker, die von der deutschen Bevölkerung im Rahmen der privaten Renten bespart werden, gelten:
- die Renten aus Lebensversicherungen,
- die Renten aus privaten Rentenversicherungen,
- Rentenleistungen aus Sparplänen,
- Leibrentenleistungen auf Grund privatrechtlicher Absprachen und Verträge,
- die Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und
- die Renten aus privaten Unfallversicherung.
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Viele Bürgerinnen und Bürger haben noch Riesterverträge und Rürup-Rentenverträge abgeschlossen, die gleichfalls trotz steuerlicher Förderung und Sonderbehandlung private Rentenleistungen im Auszahlungsfall darstellen.
Private Renten: Dritte Säule der Altersversorgung
Die privaten Renten kann man als dritte Säule der Altersversorgung in Deutschland bezeichnen. Sie ergänzen die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Betriebsrenten. Aktuell werden die Rentenleistungen aus Lebensversicherungsverträgen und privaten Rentenleistungen wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase kritisiert und durch Verbraucherverbände und Rechtsanwälte ins Visier genommen.
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Private Renten: Prinzip der Kapitalanlage
Die Rendite aus einer privaten Rentenversicherung oder Privatrente ergibt sich zum einem aus einem vertraglich vereinbarten Garantiezins und Überschussbeteiligungen die durch Zinsen am Kapitalmarkt erbracht werden sollen. Die private Rente funktioniert nach dem sogenannten Kapitalmarktprinzip. Das heißt, die Versicherung oder Bank legt die monatlichen Prämien des privat Versicherten am Kapitalmarkt an. Dabei muss sie bestimmte Regelungen beachten. Im Gegensatz dazu erbringen gesetzlichen Renten defacto keine Zinsen. Aber durch die möglichen Rentensteigerungen, die jährlich erfolgen können, kann man mathematisch gesehen, dennoch von einer Rendite sprechen. Deshalb sind die Rentenleistungen aus privaten Versicherungen starken Schwankungen ausgesetzt. Niemand kann eine Zinsentwicklung am Kapitalmarkt genau vorhersehen oder garantieren. Deshalb sind privaten Lebensversicherungen und Renten aktuell großen Problemen ausgesetzt (2019).
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