Private Renten

Rentenleistungen aus privaten Versicherungen

In unseren Beiträgen zum Renten-ABC beschäftigen sich die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de nicht nur mit dem Thema gesetzliche Rente. Wir schauen uns auch andere Rentenleistungen und Begriffe aus anderen Systemen an, die das Gesetz oder der Vertrag anbietet. So auch Rentenleistungen aus der privaten Versicherung. Unter anderem die private Unfallrente oder die Riesterrente, Rürup-Renten oder  Renten aus Lebensversicherungen usw.  Als Gegenstück zu den gesetzlichen Rentenleistungen.

Private Renten oder Rentenleistungen haben ihren Rechtsgrund in einer vertraglichen Vereinbarung. Hingegen gesetzliche Renten, wie die Altersrenten und gesetzlichen Unfallrenten im Sozialgesetzbuch Nr.6 oder Nr.7 geregelt sind.


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Für private Rentenleistungen gelten folgende Rechtsgrundlagen und Gesetze:

  • der Versicherungsvertrag,
  • die allgemeinen Versicherungsbedingungen,
  • das Versicherungsvertragsgesetz,
  • das Versicherungsaufsichtsgesetz und
  • das Bürgerliche Gesetzbuch!

Es können auch EU-Verordnungen und überstaatliches Recht und andere Rechtsgrundlagen greifen.

Private Renten: die Klassiker der Privatrenten

Als Klassiker, die von der deutschen Bevölkerung im Rahmen der privaten Renten bespart werden, gelten:

  • die Renten aus Lebensversicherungen,
  • die Renten aus privaten Rentenversicherungen,
  • Rentenleistungen aus Sparplänen,
  • Leibrentenleistungen auf Grund privatrechtlicher Absprachen und Verträge,
  • die Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und
  • die Renten aus privaten  Unfallversicherung.

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Viele Bürgerinnen und Bürger haben noch Riesterverträge und Rürup-Rentenverträge abgeschlossen, die gleichfalls trotz steuerlicher Förderung und Sonderbehandlung private Rentenleistungen im Auszahlungsfall darstellen.

Private Renten: Dritte Säule der Altersversorgung

Die privaten Renten kann man als dritte Säule der Altersversorgung in Deutschland bezeichnen. Sie ergänzen die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Betriebsrenten. Aktuell werden die Rentenleistungen aus Lebensversicherungsverträgen und privaten Rentenleistungen wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase kritisiert und durch Verbraucherverbände und Rechtsanwälte ins Visier genommen.


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Private Renten: Prinzip der Kapitalanlage

Die Rendite aus einer privaten Rentenversicherung oder Privatrente ergibt sich zum einem aus einem vertraglich vereinbarten Garantiezins und Überschussbeteiligungen die durch Zinsen am Kapitalmarkt erbracht werden sollen. Die private Rente funktioniert nach dem sogenannten Kapitalmarktprinzip. Das heißt, die Versicherung oder Bank legt  die monatlichen Prämien des privat Versicherten am Kapitalmarkt an. Dabei muss sie bestimmte Regelungen beachten. Im Gegensatz dazu erbringen gesetzlichen Renten defacto keine Zinsen. Aber durch die möglichen Rentensteigerungen, die jährlich erfolgen können, kann man mathematisch gesehen, dennoch von einer Rendite sprechen. Deshalb sind die Rentenleistungen aus privaten Versicherungen starken Schwankungen ausgesetzt. Niemand kann eine Zinsentwicklung am Kapitalmarkt genau vorhersehen oder garantieren. Deshalb sind privaten Lebensversicherungen und Renten aktuell großen Problemen ausgesetzt (2019).


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

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