Versicherungen Kraft Gesetzes

gesetzliche (Zwangs-)­Mitgliedschaft in der Renten­versicherung

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich versichert? Es gibt eine Versicherung Kraft Gesetzes! Oder auch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente. Für letztere existiert eine allgemeine Vorschrift und noch andere ergänzende Paragrafen. Die Versicherung Kraft Gesetzes in der Rentenversicherung wird auch als Pflichtversicherung bezeichnet. In unserem Renten-ABC klären wir auf, wer alles nach dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 versicherungspflichtig in der Rente ist.

Versicherungen Kraft Gesetzes Rentenversicherung so lautet unsere Überschrift für diesen Beitrag für unserer Renten-ABC.


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Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und vor allem bei der Sozialversicherung. In Deutschland existiert ein Versicherungszwang in der Sozialversicherung, unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Zwang ist an Voraussetzungen gebunden.

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Liegen diese vor, wird der betroffene Bürger automatisch- also ohne einen extra Vorgang oder staatlichen Akt- versicherungspflichtig. Wenn diesbezüglich ein Verwaltungsakt erlassen wird, hat dieser nur noch deklaratorischen Charakter. Er bestätigt nur die Mitgliedschaft, er begründet diese nicht!


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Versicherungen Kraft Gesetzes Rentenversicherung: Begriffsbestimmung Versicherung Kraft Gesetzes

Im Sozialgesetzbuch Nummer 1 wird der Begriff Versicherung Kraft Gesetzes / Pflichtversicherung/ Versicherungspflicht  gesetzlich nicht definiert. Hinweis auf eine Versicherungspflicht gibt es in den § 4 Absatz 2 SGB I. Dort heißt es: “ Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf…..“

Schnellfrage zu Rente - einfach und zügig Antworten auf die Fragen zur rente erhalten. Die Schnellfrage macht es möglich. Frage absenden und auf die kompetente Antwort freuen...Junge mit Tafel und aufgehendes Licht, Glühbirne§ 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr. 4

In dieser Vorschrift gibt es die gesetzliche Legaldefinition, was Versicherung Kraft Gesetzes bedeutet:

“ Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind“, § 2 Absatz 1 SGB IV.

Weiter heißt es in dem § 2 Absatz 2 SGB IV, dass in allen Zweigen der Sozialversicherung nach Maßgabe des besonderen Vorschriften Personen  unter anderem versichert sind:

  • die gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigt sind.

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Damit verweist diese Vorschrift unter anderem auf die §§ 1 -6 SGB Nr. 6.

Versicherungen Kraft Gesetzes Rentenversicherung: Pflichtversicherte in der Rente

In der gesetzlichen Rente als Teil der umfassenden Sozial­versicherung in Deutschland sind Kraft Gesetzes versichert:

Daneben regelt der §§ 5 und 6 SGB VI die generelle Freiheit von der Versicherungs­pflicht und die Befreiung von der Versicherungs­pflicht (wer ist versicherungsfrei und wer kann sie wie von der gesetzlichen Renten­versicherungs­pflicht befreien lassen?)


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungs­bescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Waisen/Witwen/Witwer Rente

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Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

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