Versicherungen Kraft Gesetzes Rentenversicherung so lautet unsere Überschrift für diesen Beitrag für unserer Renten-ABC.
aus der PKV in die GKV wechseln
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und vor allem bei der Sozialversicherung. In Deutschland existiert ein Versicherungszwang in der Sozialversicherung, unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Zwang ist an Voraussetzungen gebunden.
Liegen diese vor, wird der betroffene Bürger automatisch- also ohne einen extra Vorgang oder staatlichen Akt- versicherungspflichtig. Wenn diesbezüglich ein Verwaltungsakt erlassen wird, hat dieser nur noch deklaratorischen Charakter. Er bestätigt nur die Mitgliedschaft, er begründet diese nicht!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Im Sozialgesetzbuch Nummer 1 wird der Begriff Versicherung Kraft Gesetzes / Pflichtversicherung/ Versicherungspflicht gesetzlich nicht definiert. Hinweis auf eine Versicherungspflicht gibt es in den § 4 Absatz 2 SGB I. Dort heißt es: “ Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf…..“
In dieser Vorschrift gibt es die gesetzliche Legaldefinition, was Versicherung Kraft Gesetzes bedeutet:
“ Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind“, § 2 Absatz 1 SGB IV.
Weiter heißt es in dem § 2 Absatz 2 SGB IV, dass in allen Zweigen der Sozialversicherung nach Maßgabe des besonderen Vorschriften Personen unter anderem versichert sind:
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Damit verweist diese Vorschrift unter anderem auf die §§ 1 -6 SGB Nr. 6.
Beratung – Meine Altersrente –
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.