Rentenbescheid geprüft, Rentenzahlung steigt.
Wie durch fachliche Rentenbescheidprüfung, Lücken im Rentenbescheid aufgefunden werden können.
Rentenverlauf geprüft – der IST-Zustand
Unser Mandant bezieht seit 3 Jahren Altersrente. Auf den ersten Blick schien der Rentenverlauf “normal”. In der DDR hatte er Berufsausbildungszeiten, Wehrdienst und Verdienstzeiten nach dem sogenannten SVA-Verdienst bis 7200 Mark-DDR.
Nach 1990 war der Betroffene als Selbstständiger beruflich tätig. Bis 1990 war er in verschiedenen beruflichen Stationen als Polizist für das Ministerium des Inneren der DDR in beruflicher Verantwortung.
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Lücke im Rentenantrag
Auf den zweiten Blick im Versicherungsverlauf stellte sich aber heraus, dass die Zeiten der Tätigkeit als Mitarbeiter des Sonderversorgungssystems Polizei der DDR (MDI-DDR) nicht eingetragen waren. Im SVA-Buch der DDR (Sozialversicherungsausweis der DDR) war seine Tätigkeit mit dem Stempel Mitarbeiter VPKA der Stadt ….., eingestempelt. Das SVA-Buch der DDR dient als Nachweis der Tätigkeit und des Verdienstes, § 286 e Sozialgesetzbuch Nr. 6
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Auf die Frage, ob denn die Deutschen Rentenversicherung bei Antragstellung der Rente den SV-Ausweis eingesehen hat, antwortete der Auftraggeber, das dies so gewesen sei. Als Angehöriger des Sonderversorgungssystems Mitarbeiter Polizei in der DDR steht unserem Mandanten nicht nur der nachgewiesene SVA-Verdienst bis 7.200 Mark der DDR zu, sondern nach § 6 AAÜG der gesamte reale Verdienst bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Nach seiner Erinnerung hatte er schon monatlich einen Bruttoverdienst als Polizist über 1000 Mark-DDR.
Rentennachzahlung sehr wahrscheinlich
Was bedeutet das für unseren Mandanten?
Er kann auf eine deutliche Rentenerhöhung seiner Rente und einer Rentennachzahlung für die letzten 3 Jahre hoffen.
Wir haben nunmehr den Auftrag bekommen, die Rente gem. § 44 Sozialgesetzbuch 10 überprüfen zu lassen. Als erste Antwort auf unseren Antrag bekamen wir mitgeteilt, dass aus den Rentenantragsunterlagen nicht ersichtlich gewesen sei, dass der Antragsteller Mitglied im Sonderversorgungssystem des MDI-DDR war.
Da konnten wir nur staunen, da im SV-Buch der DDR etwas anderes steht. Zurzeit prüft die Deutsche Rentenversicherung eingereichte Nachweise.
Renten der DDR
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Letztendlich wird der gesamte Vorgang zu der in Sachsen-Anhalt für diesen Bereich zuständigen Polizeidirektion Magdeburg für die Einbeziehung der Zeiten der Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs abgegeben. Deren Zuständigkeit musste erst durch uns ermittelt werden, weil das ursprünglich zuständige Bundesverwaltungsamt nicht mehr zuständig ist. Es werden die erfassten Lohnunterlagen unseres Mandanten ausgewertet und mit einem Bescheid die rentenrechtlichen Zeiten in dem Sonderversorgungssystems und die Verdienste festgestellt. Danach wird dieser Bescheid und sein Inhalt einer neuen Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung zugeführt.
Unseren Mandanten hat es gefreut. Er weiß, dass das Ergebnis erst mit dem neuen Bescheid sicher ist, aber für ihn war nach unseren Aussagen klar, dass sein Rentenbescheid und seine Rente falsch ist.
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Fazit!
Eine Rentenbescheidsprüfung lohnt sich. Nicht jeder Fall wird zu einer Rentenerhöhung führen. Unsere Tätigkeit führt aber zur Rechtssicherheit, dass die Rente richtig ist und in richtiger Höhe ausgezahlt wird. Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Rentenunterlagen.
Ja, meine Unterlagen von einem professionellen Rentenberater prüfen lassen!
Ihr Team der Rentenberatung und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel – rentenbescheid24.de