Übersicht über die Zuschlags­­lösung zum 01.07.2024

Das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus 2022 ist die Grundlage dafür, dass es für viele EM-Bestandsrentner ab dem 01.07.2024 eine pauschale Erhöhung ihrer Renten bis zu 7,5 Prozent geben kann. Der Gesetzgeber sieht eine pauschalisierte Zuschlagslösung an einen bestimmten Prozentsatz von persönlichen Entgeltpunkten vor. In diesem Renten-ABC geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen zum 01.07.2024!

Hier die Übersicht über die Zuschlagslösung zum 01.07.2024! Was sich am 01.07.2024 für eine nicht unerhebliche Zahl von gesetzlichen Rentenbeziehern ändern wird.

Übersicht über die Zuschlags­lösung zum 01.07.2024: EM-Bestandsrentner sollen profitieren

Renten wegen Erwerbsminderungen, die nach dem 31.12.2018 begonnen haben, werden deutliche finanziell gegenüber den EM-Renten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben, aufgewertet. Schuld an diesem glücklichen Umstand, ist die Zurechnungszeit! Die Zurechnungszeit wurde mit Beginn der EM-Renten nach dem 31.12.2018 deutlich ausgeweitet.  Vom 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonate auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate. Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit, die mit zusätzlichen Entgeltpunkten berechnet wird, die sich aus dem Durchschnitt der erwirtschafteten Entgeltpunkten vor dem Eintritt des Leistungsfalles einer Erwerbsminderung ergeben. Die Verlängerung der Zurechnungszeit für Renten die nach dem 31.12.2018 begonnen haben, bewirkt für die EM-Rentner eine zum Teil deutliche finanzielle Besserstellung der monatlichen Rente


medizinische Bewertung der Erwerbsminderungsrente, gesetz­liche Unfallrente, Berufs­unfähigkeits­rente, Schwer­behinderung Erfahren Sie, ob Ihre Erkrankungen für einen Rentenantrag wegen einer EM-Rente oder für eine Weitergewährung der auslaufenden EM-Rente ausreichen! - Medizinische Bewertung-

EM-Rente - med. Bewertung

- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung

mehr erfahren


Diejenigen die ihre EM-Rente vor dem 01.01.2019 erhalten haben, ist die EM-Rente zum Teil deutlich niedriger, im Vergleich, wenn die Rente nach dem 31.12.2018 begonnen hätte. Insoweit hat der Gesetzgeber für alle die Versicherten deren EM-Renten vor dem 01.01.2019 begonnen haben, eine pauschale Zuschlagslösung von weiteren persönlichen Entgeltpunkten zum 01.07.2024 eingeführt, um für einen „gewissen“ finanziellen Ausgleich zu sorgen.

Übersicht über die Zuschlags­lösung zum 01.07.2024: Vier Zuschlagsvarianten des § 307i Absatz 1 SGB VI

Die gesetzliche Regelung, in der sich die Zuschlagsregelung ab dem 01.07.2024 ist der § 307i SGB VI. Aus dem Gesetz gibt es vier Varianten der Zuschlagslösung. Diese sind, wenn am 30.06.2024 Anspruch bestand auf

  • eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente, die jeweils nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat,
  • eine Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,
  • eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Erziehungsrente anschließt oder
  • eine Hinterbliebenenrente, die sich unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 307i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 3 der Vorschrift anschließt.

Endlich "Früher in Rente gehen"

Früher in Rente gehen!

- Beraten, Beantragen und Berechnen
- Ideal für den sicheren Renteneintritt
- Vorteile sorglos Hinzuverdienst nutzen

mehr erfahren


Übersicht über die Zuschlags­lösung zum 01.07.2024: Höhe des Zuschlages an persönlichen Entgeltpunkten

§ 307i SGB VI sieht einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten vor. Damit ist klargestellt, dass der Zuschlag abschlagsfrei sein wird. Denn der Zuschlag errechnet sich aus dem am 30.06.2024 vorliegenden persönlichen Entgeltpunkten.

Die Zuschlagslösung sieht nach dem Gesetz wie folgt aus grundsätzlich aus:

  • 7,5 Prozent Zuschlag, wenn die EM-Rente oder Hinterbliebenenrente nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.07.2014 begonnen hat und
  • 4,5 Prozent Zuschlag, wenn die EM-Rente nach dem 30.06.2014 und vor dem 01.01.2019 begonnen hat.

Der Gesetzgeber hält die Unterscheidung beider Zuschlagsvarianten für sachgerecht, denn die Zurechnungszeiten wurden zum 1.7.2014 und zum 1.1.2019 jeweils verbessert wurden.


Sorglos-Paket "Erwerbs­minderungs­rente" Erwerbsminderungsrente ohne Stress Ausführlich geplant vom Rentenberater Paket hier auf rentenbescheid24.de Sorglos-Paket „Erwerbs­minderungs­rente“

Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“

- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Übersicht über die Zuschlagslösung zum 01.07.2024: Antrag für den Zuschlag ist nicht notwendig

Betroffene müssen laut dem EM-Bestandsverbesserungsgesetz keinen eigenen Antrag auf den besonderen Zuschlag stellen. Der Zuschlag aus § 307i SGB VI wird von Amts wegen ermittelt. Der Gesetzgeber hält die pauschale Auszahlung aus Verwaltungsvereinfachungsgründen für notwendig, damit die gesetzliche Rentenversicherung nicht unnötig belastet wird. Eine ähnliche Begründung wie bei der Zuschlagslösung Mütterrente 1 und 2.


Beratung Rente- Arbeit + Arbeitsvertrag

Rente- Arbeit+Arbeitsvertrag

- Arbeitsvertrag kündigen o. fortführen
- Aufhebungsvertrag ja oder nein
- neben Rentenbezug alten Arbeitsvertrag erhalten

zur Beratung


Übersicht über die Zuschlagslösung zum 01.07.2024!

Der 01.07.2024 ist nicht mehr fern. Viele Menschen werden sich über den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten sicher sehr freuen. Denn es gibt mehr Rente. Das ist der Punkt. Sollte es am 01.07.2024 dann auch noch eine Rentenerhöhung geben, können sich diese Menschen doppelt freuen. Wir sagen, die Zuschlagslösung hätte schon zum 01.01.2023 oder am 01.07.23 kommen müssen.

Ja, ich möchte gemeinsam mit rentenbescheid24.de einen Antrag auf eine EM-Rente stellen.


Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung leicht gemacht!aus der PKV in die GKV wechseln

Wechselcheck - ab in die GKV

- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren

zum Wechselcheck