Wichtige Änderungen im März 2017
Der Monat März ist der Start in den Frühling. Die Blumen sprießen und die Sonne scheint länger. Spannende Neuerungen stehen an. Die Rentenberater von rentenbescheid24 berichten nicht nur über brennende Themen zur Rente. Vieles steht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, was so aber oft nicht klar ist.
Wichtige Änderungen im März 2017, was ist passiert?
Cannabis gibt es auf Rezept
Eine Sensation. Cannabis kennt man umgangssprachlich als „Gras“. Ab dem 01.03.2017 gibt es Cannabis auf Rezept. Der Bundesminister Gröhe hat die „Wunderpflanze“ zur medizinischen Anwendung bei schweren Erkrankungen auf Rezept freigegeben. Für viele Schwerkranke und Menschen mit Dauerschmerz eine Sensation. Sie müssen sich nicht mehr illegal Grad besorgen. Oft haben die Betroffenen auch einen Anspruch auf eine Frührente wegen Krankheit.
Eine staatliche Agentur soll den Anbau von medizinischen Cannabis steuern. Somit wird die Bundesrepublik Deutschland zum legalen Gras-Händler, da Cannabis über die Agentur vertrieben werden soll. 2019 soll es soweit sein. Bis dahin wird Cannabis über Drittländer, wie Kanada, legal eingekauft und hier in Deutschland auf Rezept weitergebenen.
Die Anwendung von Cannabis beruht unter anderem auf den Wirkstoff THC.
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Die spannende Frage ist, wer bekommt das Gras auf Rezept?
Es kommen Menschen in den Genuss eines Rezeptes, die nicht mit einer herkömmlichen Therapie mehr behandelt werden können. Es gibt keine Begrenzung auf einzelne Krankheiten. Mediziner können Cannabis sogar sofort als erstes Medikament verschreiben. Die Anwendungsfelder werden sehr breit sein.
Für Menschen mit MS (multipler Sklerose), bei Aids, Krebs, Demenz, Alzheimer oder bei Behandlungen wegen den Folgen einer Chemotherapie und Strahlenbehandlung, kommt die Pflanze zum Einsatz.
Wie komme ich an das medizinische Gras?
Ganz einfach! Der Arzt verschreibt es. Die Verschreibung kann von der Krankenkasse im Regelfall nicht in Frage gestellt werden. Man geht zur Apotheke und holt sich die Medikamente, wie bei einer Erkältung. Kein Problem! Die Krankenkasse zahlt die Kosten für das Medikament.
Wie kann man das Cannabis einnehmen? Der Gesetzgeber macht keine Angaben zur Einnahme. Das Arzneimittelinstitut sagt, dass man das Rezept in Form von Cannabis-Ölen oder Tropfen einnehmen kann. Es soll auch die Einnahme als getrocknete Blüten möglich sein.
Vorsicht beim Autofahren?
Klar muss sein, dass die Menschen, die Cannabis einnehmen und ein KfZ im öffentlichen Verkehr führen, in Konflikt mit der Polizei kommen können. Wer heute mit „Gras im Blut“ erwischt wird, riskiert neben einer Strafverfolgung auch den Verlust seines Führerscheins. Wie sich die neue Praxis ab 01.03.2017 mit dem Folgen für den öffentlichen Verkehr verträgt, bleibt ein spannendes Thema. Wir werden zu gegebener Zeit darüber berichten.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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Rente steigt, im März 2017 wird es konkret!
Wichtige Änderung im März 2017 für die Rente ist, dass laut Aussagen der Deutschen Rentenversicherung für den 01.07.2017 ein Plus bei der Rente von rund 2 Prozent erwartet wird. Genaue Zahlen gibt es erst, wenn die statistischen Zahlen der Lohnentwicklung 2016 vorliegen. Bekannt wurden diese Informationen am Donnerstag durch die Schweriner Volkszeitung.
Im Osten Deutschlands werden die Renten mehr steigen, als in den alten Bundesländern.
Eine Vorgehensweise, wie sie bei den Rentensteigerungen/ Rentenanpassungen oft praktiziert worden ist. So kommt Deutschland der Rentenangleichung Ost an West wieder ein Stück näher. Nicht gewusst, in 7 Schritten soll es gehen, hier informieren!
Ende März 2017 wird die Rentenerhöhung bekanntgegeben. Dann liegen die Zahlen des Statischen Bundesamtes vor. Für viele Rentnerinnen und Rentner eine wichtige Nachricht. Interessantes zum Thema Rentenanpassung können Sie hier nachlesen.
24 weitere Monate Arbeitslosengeld Q für ältere Arbeitnehmer
Martin Schulz, Kanzlerkandidat der SPD, will sich dafür einsetzen, dass das Arbeitslosengeld 1 für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren bis maximal 48 Kalendermonate bezogen werden kann. Wichtige Änderungen im März 2017.
Damit macht er seine Ankündigung wahr, dass er Teile des sogenannten Hartz-IV Paketes an die heutigen Gegebenheiten anpassen will.
Heute bekommt man als Arbeitsloser ab dem 55.Lebensjahr maximal 24 Kalendermonate ALG1.
Wie soll es funktionieren?
Arbeitslose kommen nur in den Genuss der maximal 4 Jahre Bezugsdauer ALG1, wenn sie sich um eine Weiterbildung oder Umschulung während der Arbeitslosigkeit kümmern. Schulz, so die Informationen aus dem Internet, will dafür sogar die Bundesagentur umbenennen. Sie soll dann Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung heißen. Dahinter steht möglicherweise, das Arbeitssuchende in der Zukunft einen Rechtsanspruch auf einen Qualifizierung erhalten. Denn ansonsten macht die Verknüpfung der Länge der Bezugsdauer mit der geforderten Weiterbildung keinen Sinn. Mit den Arbeitslosengeld Q soll ein Anreiz zur Weiterbildung für Arbeitssuchende gemacht werden. Arbeitslose sollen so vor einem Absturz in das Hartz-IV bewahrt werden.
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Nach dem Willen der SPD soll es einen echten Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsmaßnahme geben. Die Bundesagentur für Arbeit ist nach diesen Vorschlägen verpflichtet den Arbeitslosen ein Qualifizierungsangebot zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden. Für die Dauer der Qualifizierung wird statt dem Arbeitslosengeld-1, nun das Arbeitslosengeld-Q gezahlt. Das neue Arbeitslosengeld Q gibt es ohne Anrechnung auf den bestehenden ALG-1 Anspruch. Heute wird bei einer Umschulungsmaßnahme von 12 Monaten insgesamt 6 Monate an das laufende ALG1 angerechnet. Ein Arbeitsloser der 24 Kalendermonate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, kann so mit einer Umschulung auf weitere 24 Kalendermonate Arbeitslosengeld Q kommen.
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Arbeitslosigkeit und Rente
Wer viele Jahre gearbeitet hat, hat sich bei Arbeitslosigkeit eine Anwartschaft auf Leistungen erworben. Kein Almosen, sondern ein selbstverdientes Recht. Oftmals stehen hier Beitragsleistungen von vielen zehntausenden Euro dahinter. Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird oder wegen Krankheit ausscheiden muss, für den wird die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG1 ein immenser Vorteil sein. Sie kann eine Brücke zur Rente werden.