Wann wird die Rente im Monat März 2024 ausgezahlt
Es ist wieder soweit. Der Monat März neigt sich dem Ende entgegen. Am 29. März haben wir den Karfreitag einen bundeseinheitlichen Feiertag. Banken und Geschäfte haben geschlossen. Normalerweise wird die Rente am Ende des Monates fällig. Dieser Tag ist der 31.03.2024- der Ostersonntag- auch ein Feiertag und ein Sonntag dazu. Stellt sich also die Frage, wann die Rente auf die Konten von 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zu überweisen ist! Viele Rentner sind auf die pünktliche Zahlung der Rente angewiesen. Eine gute Nachricht gibt es für alle Rentner, das Rentengeld wird sogar ein Tag früher gezahlt, als vorgesehen.
Wann wird die Rente im Monat März 2024 ausgezahlt? Klar ist, der 29.03.2024 ist kein Bankarbeitstag. Er ist ein gesetzlicher Feiertag- ein hoher christlicher Feiertag- der weltweit gefeiert wird. Karfreitag ist kein Arbeitstag und schon gar nicht Bankarbeitstag. Alle Geschäfte ( mit Ausnahmen) und Banken haben geschlossen. Christen begehen diesen Tag oft im Gebet und denken an Jesu Christi und den Schöpfer.
Wann wird die Rente im Monat März 2024 ausgezahlt: Rechtslage
Die Rente ist am Ende eines Monats zur Zahlung fällig, konkret am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monates. Entweder als nachschüssige Rentenzahlung für den Monat März oder als vorschüssige Rentenleistung für den Monat April 2024.
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Der letzte Bankarbeitstag im Monat März ist der 28. März 2024- oder besser bekannt als Gründonnerstag. Genau an diesem Tag wird die gesetzliche Rente zur Zahlung fällig. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner ist dies wichtig, weil sie auf die Rente als monatliche Hauptfinanzquelle angewiesen sind. Der 2. April 2024 ist nicht der Bankarbeitstag für die Überweisung der gesetzlichen Rente, sondern der 28.03.2024.
Wann wird die Rente im Monat März 2024 ausgezahlt!
Die Rechtslage ist eindeutig. Am Gründonnerstag wird die gesetzliche Rente ausgezahlt und zwar deshalb, weil der 29.03.2024 der Karfreitag als an sich letzter Bankarbeitstag für März 2024 ausfällt, da er ein gesetzlicher Feiertag ist.
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