Wann wird die Rente im November 2023 ausgezahlt
Wann wird die Rente im November 2023 gezahlt? Ja, Sie wissen es – wir informieren Sie jeden Monat über die Zahlung der gesetzlichen Rente. Wann wird die Rentenzahlung fällig und vor allem, wann sie ausgezahlt wird. Schauen wir uns einfach mal den Kalender für den November 2023 an. Der letzte Tag im Monat November ist ein Donnerstag, der 30.11. 2023. Heute ist der 24.11. 2023. Somit auch der letzte Bankarbeitstag im Monat November 2023.
Wann wird die Rente im November 2023 ausgezahlt? Das Gesetz regelt die Fälligkeit der Rentenzahlung in den §§ 118 und 272a SGB VI. Einmal für die nachschüssige und die vorschüssige Zahlung. Im Grundsatz lautet die Regel, dass die Rentenzahlungen immer am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats zu leisten / zahlen sind. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass die Zahlung der Rente einmal für den laufenden Kalendermonat und für den folgenden Kalendermonat gezahlt wird.
Wann wird die Rente im November 2023 ausgezahlt: Nachschüssige Zahlung der Rente
Dann werfen wir doch einen Blick auf die gesetzliche Regelung, wann Rentenleistungen fällig werden. Sie kennen sicherlich die Regelung der nachschüssigen und vorschüssigen Zahlung der Rente.
Schauen wir uns das im § 118 Absatz 1 SGB VI an:
Dort steht geschrieben: „Laufende Geldleistungen, mit Ausnahme des Übergangsgeldes, werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.“
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Wenn für unseren Rentner die Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente am 01.05.2023 erfüllt waren, so erhält er oder sie die Rente am 31.05.2023 gezahlt. Und dann fortlaufend immer am Monatsende- nachschüssige Zahlung am Ende des Monats für den noch laufenden Kalendermonat.
Wann wird die Rente im November 2023 ausgezahlt: Vorschüssige Zahlung der Rente.
Alle Rentner, deren Renten vor dem 01.04.2004 begonnen haben, erhalte ihre Rente auch am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats gezahlt. Die Rentenzahlung gilt nach § 272a SGB VI (vorschüssig) für die Rente des Folgemonats.
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Im § 272a Absatz 1 SGB VI steht folgendes geschrieben: „Geldleistungen, mit Ausnahme des Übergangsgeldes, vor dem 1. April 2004, werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie werden am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht.“
Wann wird die Rente im November 2023 ausgezahlt: Beispiel
Wenn die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente am 1.3.2003 begonnen hat, dann haben Sie Anspruch auf diese Rentenzahlung zum Beginn des Monats März 2003. Die Zahlung der Rente wäre aber am letzten letzten Bankarbeitstag des Vormonats zuzahlen, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht. Das heißt in unserem Fall also, wahrscheinlich am 28. oder 29. Februar 2003.
Fazit!
Die Regelungen zur Fälligkeit von Rentenzahlungen sind komplex und für den Laien schwer durchschaubar. Bei Renten gelten als Spezialregelungen die §§ 118, 272 a SGB VI zur allgemeinen Fälligkeitsregelung von Geldleistungen nach dem § 41 SGB I.
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