Wann wird die Rente im Monat Mai 2023 ausgezahlt
Oft erhalten wir die Frage gestellt, wann die gesetzliche Rente eigentlich ausgezahlt werden muss. Der 31. Mai 2023 ist ein Mittwoch, dann müsste doch die Rente spätestens zum 31.05.2023 auf meinem Konto ausgezahlt und gutgeschrieben werden oder doch erst am 01.06.2023. Am Donnerstag also. Der 31.05.2023 ist kein gesetzlicher Feiertag- wie der erste Mai 2023. Wir erklären, wann die Rente im Monat Mai 2023 fällig wird und an welchem Tag sie ausgezahlt werden muss.
Wann wird die Rente im Monat Mai 2023 ausgezahlt, wenn der letzte Tag des Monats Mai ein Mittwoch ist. Wird die Monatsrente Mai 2023 am Mittwoch den 31.05.2023 oder Donnerstag den 01.06.2023 ausgezahlt.
Die gesetzlichen Regelungen für Renten finden sich zum einen in § 118 SGB VI und in § 272 a SGB VI.
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Wann wird die Rente im Monat Mai 2023 ausgezahlt? § 118 Absatz 1 SGB VI
Rentenzahlungen werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Die Gutschrift der laufenden Geldleistung ist bei einem Konto im Inland auch für den Fall der nachträglichen Zahlung, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto unter dem Datum des Tages erfolgt, an dem der Betrag dem Geldinstitut zur Verfügung gestellt wurde. Für die rechtzeitige Auszahlung genügt es, wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf die Wertstellung des Geldbetrages unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann, § 118 Absatz 1 SGB VI.
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Was soll das heißen?
Renten werden mit Rentenbeginn nach dem 01.04.2004 immer am Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Und zwar spätestens am letzten Bankarbeitstag. Dies ist der 31.05.2023 also der Mittwoch. Dieser Tag ist kein Bankarbeitstag.
Rentenerhöhung 2023: wann wird die neue Rente ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung stellt der Bank an diesem Tag das Rentenguthaben zur Verfügung. Auch wenn die Bank das Geld an diesem Tag nicht auf dem Konto des Rentners gutschreibt, steht es ihm dennoch zur Auszahlung ohne Sollzinsen zur Verfügung. Denn nach dem § 118 Absatz 1 SGB VI muss die Wertstellung auf dem Konto des Rentenempfängers auch für den Fall einer nachträglichen Zahlung so vorgenommen werden, dass es spätestens an dem Tag wie des der Bank durch die DRV zur Verfügung gestellt wurde gutgeschrieben wird. Mit dieser Regelungen werden Überziehungszinsen für den Rentner vermieden, der wegen bankinterner Zahlungsvorgänge sein Geld nicht am Monatsende erhält. Ist der letzte Bankarbeitstag nicht gleichzeitig das Monatsende, dann muss die Rente am Bankarbeitstag ausgezahlt werden.
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Bankarbeitstage sind der Montag bis Freitag, nicht aber gesetzliche Feiertage oder Samstage oder Sonntage.
Wann wird die Rente im Monat Mai 2023 ausgezahlt? Die vorschüssige Rentenzahlung nach § 272 a SGB VI
Nach § 272 a Absatz 1 SGB VI werden Renten mit Beginn vor dem 01.04.2004 immer am Beginn des Monats ausgezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Renten werden am letzten Bankarbeitstag des vorhergehenden Monats ausgezahlt. Diese Regelung sagt uns, dass der Rentner dessen Rente vor dem 01.04.2004 begonnen hat, diese immer Beginn des laufenden Monats fällig werden. Sie werden aber am letzten Bankarbeitstag des vorhergehenden Monats gezahlt.
Konkret bedeutet dies für den Rentner für seine vorschüssige Rente zum Monat Juni 2023. Er bekommt seine/ ihre Rente für den Monat Juni am 31. Mai 2023 ausgezahlt. Aber nur dann, wenn seine Rente vor dem 01.04.2004 begonnen hat.
Fazit!
Die Regelungen zur Fälligkeit von Rentenzahlungen sind komplex und für den Laien schwer durchschaubar. Bei Renten gelten als Spezialregelungen die §§ 118, 272 a SGB VI zur allgemeinen Fälligkeitsregelung von Geldleistungen nach dem § 41 SGB I.
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