Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt
Das Thema gesetzliche Altersrente-und Erwerbsminderungsrente ist ein spannendes Thema! Sehr oft auch nachgefragt, wann eine gesetzliche Rente ausgezahlt wird. Oder auch ganz konkret, wann die gesetzliche Rente im Februar 2022 ausgezahlt wird. Ist der 28.02.2022 – der Rosenmontag – ein gesetzlicher Feiertag? Wird die Rente dann am 25.02.2022- den Freitag vor dem Rosenmontag ausgezahlt? Die Antwort finden wir im Gesetz- Sozialgesetzbuch Nummer 6! In diesem Kurzbeitrag geht es um die Frage, wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt?
Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt, so die Frage, die uns Rentenberater von rentenbescheid24.de erreichte. Ist es der 28.02.2022- der Rosenmontag oder der 25.02.2022?
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Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt: Die gesetzlichen Feiertage im Jahr 2022 die bundesweit gelten
- Neujahr: Samstag, der 01.01.2022.
- Tag der Arbeit: Sonntag, der 01.05.2022.
- Christi Himmelfahrt: Donnerstag, der 26.05.2022 Brückentag!
- Tag der Deutschen Einheit: Montag, der 03.10.2022.
- Erster Weihnachtstag: Sonntag, der 25.12.2022.
- Zweiter Weihnachtstag: Montag, der 26.12.2022.
Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt: Rosenmontag 28.02.2022 ist kein gesetzlicher Feiertag
Der Rosenmontag- ein wichtiger Tag für alle Karnevalisten*innen- ist grundsätzlich kein gesetzlicher Feiertag. Es gibt noch andere Feiertage, die aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gelten.
Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt: Rosenmontag 28.02.2022 ist auch kein Bankfeiertag
Bankfeiertage sind Tage, an denen in Banken auf Grund tariflicher Regelungen nicht gearbeitet wird.
Folgende Bankfeiertage gibt es im Jahr 2022 in Deutschland:
- 1. Januar Samstag Neujahr
- 18. April Montag Ostermontag
- 1. Mai Sonntag Tag der Arbeit
- 9. Mai Montag Europatag
- 26. Mai Donnerstag Christi Himmelfahrt
- 6. Juni Montag Pfingstmontag
- 23. Juni Donnerstag Nationalfeiertag
- 15. August Montag Mariä Himmelfahrt
- 1. November Dienstag Allerheiligen
- 25. Dezember Sontag Erster Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember Montag Zweiter Weihnachtsfeiertag
An diesen Tagen haben die Banken nicht geöffnet und es finden dort auch keine normaler Geldtransfer statt.
Montag bis Freitag ist ein normaler Banköffnungstag! Soweit er kein Bankfeiertag ist, ist er ein Bankarbeitstag. Die Tage Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage.
Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt: Allgemeine Rechtslage Auszahlung Renten
Die Antwort gibt uns das Gesetz! Im § 118 Absatz 1 SGB VI steht sinngemäß geschrieben, dass laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes am Ende des Monats fällig werden, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
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Laut dem Gesetz müssen Rentenzahlungen spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto des Versicherten eingehen. Dabei muss die Deutsche Rentenversicherung bei Inlandsüberweisungen sicherstellen, dass die Gutschrift so vorgenommen wird, dass der Überweisungsbetrag der Rente dem Geldinstitut des Versicherten rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Hierzu genügt es, dass die Wertstellung des Rentenzahlbetrages unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann.
Peter Knöppel sagt: wenn wir nach dem Buchstaben des Gesetzes gehen, ist der 28.02.2022, der Rosen-Montag, der letzte Bankarbeitstag. Dieser Tag ist weder ein gesetzlicher Feiertag noch Bankfeiertag. Deshalb ist am Montag, der 28.02.2022 der letzte Bankarbeitstag im Monat Januar 2022.
Wann wird die Rente im Februar 2022 ausgezahlt!
Die gesetzliche Rente muss also am 28.02.2022 auf dem Empfängerkonto des Rentenbeziehers gutgeschrieben sein. So sagt es das Gesetz. Bitte nicht vergessen, seit dem 01.12.2021 müssen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr eine eigene Bankverbindung / Konto für die bargeldlose Überweisung der Rente angeben. Hier in diesem Beitrag zum Nachlesen!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich meine Rente im Jahr 2022 bekommen kann!