Die schwedische Rente
Die schwedische Rente ist ein Teil des schwedischen Sozialversicherungssystems. In Schweden gibt es vier Ämter, die die Sozialversicherung nach außen vertreten. Dies ist das schwedische Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan-Huvudkontoret), das Rentenamt (Pensionsmyndigheten), die Zentralbehörde für den Arbeitsmarkt und das Zentralamt für das Gesundheits-und Sozialwesen. Wir klären in unseren Renten-ABC auf, wie die schwedische Rente funktioniert.
Die schwedische Rente ist ein Teil des klar strukturierten Sozialversicherungswesens in unserem nördlichen Nachbarland. Das schwedische Sozialversicherungsamt gewährt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Mutterschaftsleistungen und bei Krankheit daneben auch bei Alters, Tod und Invalidität. Seit 2010 wird die Verwaltung der Sozialversicherung von regionalen Versicherungskassen und dem neuen Rentenversicherungsamt in Schweden durchgeführt.
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Für Versicherte, die nicht in Schweden wohnen und dennoch Ansprüche auf Invalidenleistungen haben, ist die Versicherungskasse in Visby zuständig. Bei Altersrente ist es das Rentenversicherungsamt in der Hauptstadt von Schweden: Stockholm.
Die schwedische Rente: Pflichtversicherung für Alle!
In Schweden sind alle Bürger in der Sozialversicherung pflichtig versichert. Und zwar mit den steuerpflichtigen Einkünften ab dem 16. Lebensjahr. Die Versicherungspflicht trifft alle Arbeitnehmer und Selbstständigen. Der Gesamtbeitrag zur SV liegt bei 35 %. Den Hauptteil zahlt der Arbeitgeber.
Die schwedische Rente: Drei Rentensysteme
Die schwedischen Altersrenten werden in drei Formen gezahlt:
- Eine entgeltbezogene Altersrente = Inkomstpension,
- Eine Prämienrente = Premiepension,
- Eine Art Mindestrente bei Bedarf = Garantipension.
Grundsätzliches zur Schwedenrente
Die Versicherten können zwischen 61 und dem 67. Lebensjahr die Rente erhalten. Ganz flexibel.
Der Versicherte braucht seine Arbeit nicht aufzugeben und kann schadlos neben der Rente weiter arbeiten. Sie brauchen nur die Zustimmung des Arbeitgebers. Es gibt keine Anrechnung des Hinzuverdienstes an die Rente.
Der Versicherte hat ein Wahlrecht in welcher Höhe er die Rente haben möchte:
- zwischen 25, 50, 75 oder 100 Prozent.
Wie nach der neuen deutschen Flexirente kann der schwedische Versicherte den Rentenbezug hinauszögern und weiter arbeiten. Dann noch seine Rente aufbessern. Für die Rente werden insgesamt 18,5 % an Beiträgen gefordert.
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Hiervon gehen an die entgeltbezogene Altersrente 16 Prozent und an die Prämienrente 2,5 Prozent.
Wir haben vom Prämienfonds AP 7 berichtet. Der Arbeitnehmer kann die Zahlung der 2,5 % in einem von ihm bestimmten Fonds frei wählen. Wenn nicht geht dieser Geldbetrag in den AP 7. Bemessungsgrundlage sind die steuerpflichtigen Einnahmen in Schweden.
Für die Rente zählt:
- Das Arbeitseinkommen,
- Krankengeld und Arbeitslosengeld oder Krankheitsausgleich
- Zeiten der Betreuung von Kleinkindern
- Studienzeiten
- Oder die Ableistung von Pflichtdiensten / Wehrdienst
Die schwedische Rente unterliegt keinen Sozialabgaben!
Die schwedische Rente: Die Inkomstpension (normale Altersrente)
Diese Rente ist eine umlagefinanzierte Rente. Sie erfasst alle entgeltbezogenen Einkünfte des gesamten Erwerbslebens. Jährliche Einnahmen von 2040 € ergeben keine Anwartschaften. Einkommen über einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze werden nicht mehr in der Rente berücksichtigt.
Es zählen alle Einkünfte ab dem 16. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn bei der einkommensabhängigen Rente. Wartejahre wie in Deutschland gibt es nicht= keine Mindestversicherungszeit. Es reichen Anwartschaften von einem Jahr für die schwedische Rente aus. Die Rentenansprüche werden an die Lohnentwicklung angepasst.
Die Rentenhöhe wird berechnet, in dem die Anwartschaften durch den Annuitätsfaktor geteilt wird. Dieser Faktor ist abhängig von der Lebenswartung, dem Zugangsalter zur Rente und der Lohnentwicklung.
Wer vor 1954 geboren ist, bekommt die Mindestrente, welche nach dem alten ATP-System zu garantieren war, also auch nach deren Berechnung.
Liegt die Rente nach dem neuen System unterhalb der ATP-Rente gibt es einen Ausgleich/ Zusatzrente.
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Die schwedische Rente: die Prämienrente
Die Prämienrente ist kapitalgedeckt. Sie bestimmt sich nach den Einkünften während des Erwerbslebens. Entscheidend ist aber die Fondsentwicklung. Auch bei der Prämienrente werden die Lebenserwartung und das Alter bei Rentenbeginn berücksichtigt.
Der Versicherte entscheidet aber, ob er sein Geld in dem Fonds belässt oder in eine Lebensversicherung einzahlt oder in den AP-7 (Staatsfonds). Lebensversicherungen garantieren einen monatlichen Festbetrag an Rente.
Die Garantierente in Schweden
Wer keine oder nur eine kleine Rente beziehen kann, hat Anspruch auf die Garantierente, als 3.Säule in Schweden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 3 Jahre in Schweden gewohnt hat und das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die volle Garantierente gibt es, wer 40 Jahre in Schweden lebt. Die Rentenhöhe beträgt für unverheiratete Menschen mit Stand 2016 ca. 10270 Euro Jahresrente. Bei verheirateten Menschen sind es 9161 Euro jährlich. Wer weniger als 40 Jahre nachweisen kann, dessen Rente wird für jedes fehlende Jahr um 1/40 gekürzt.
Ausländische Renten und die gesetzliche Entgeltrente werden an die Garantierente angerechnet.
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Die schwedische Rente: Renteninformation
Auskunft über den Stand der Rente gibt es ab dem 28. Lebensjahr. Jeder Ausländer kann sich die Renteninformation, beim schwedischen Rentenversicherungsamt Pensionsmyndigheten 106 44 Stockholm, Schweden, einholen. Versicherungsnummer angeben und los geht es.
Die schwedische Rente: Zulagen für Senioren
Neben der Rente kann es für Senioren noch Zulagen geben. Dies kann eine Wohnzulage und Versorgungsbeihilfen für das Alter sein. Diese Beihilfe erhalten Rentner, wenn sie eine niedrige Rente beziehen, weil die Garantierente gekürzt wurde. Damit unterstützt der Staat die Wohnkosten und sonstige Kosten, wenn die Rente nicht reicht. Einkommen und Renten aus anderen Ländern werden aber angerechnet.
Die schwedische Rente: Der Rentenantrag
Versicherte und Anwartschaftsinhaber sollten die Rente immer vor Eintritt des Rentenfalles beantragen. Wer später die Rente beantragt, bekommt die Leistung erst mit Antrag. Eine Rückwirkung, wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht.
Nur Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten können bis zu drei Monate rückwirkend bezogen werden. Rechtlich verbindlich werden Ansprüche auf eine schwedische Rente durch die Versicherungskasse oder durch das Rentenversicherungsamt in Schweden festgestellt.
Wer in Deutschland wohnt, reicht seinen Rentenantrag bitte bei den zuständigen Versicherungsträgern (Verbindungsstellen) für die schwedische Rente ein. Dies sind:
- Die Deutsche Rentenversicherung Bund,
- Die DRV Knappschaft-Bahn-See oder,
- Die DRV Nord.
Fazit
Die schwedische Rente ist mit 3 Säulen aufgebaut. Die Berechnung läuft nach einem anderen Prinzip. Es gibt eine Garantierente für Menschen mit wenig Renteneinkommen im Alter. Anders als in Deutschland das keine Mindestrente im Sinne einer Grundrente kennt!
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