Rhei­nische Zusatz-Versorgungs­kasse

Pflicht­versicherung der kirchlichen Arbeitgeber

Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Rente gibt es noch die Möglichkeit, die staatlich geförderte Möglichkeit der Betriebsrente über den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. In diesem Abschnitt unseres Renten-ABC erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffen der Betriebsrente / Recht. Das Recht der Betriebsrente ist extrem komplex und für den Laien schwer verständlich. Wir informieren auch über verschiedene Betriebs­rentenkassen, Zusatzversorgungs­einrichtungen usw. In diesem Beitrag über die Rheinische Zusatz­versorgungs­kasse-RZVK.

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse RZVK (kurz genannt),  ist eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen. Zu den Mitgliedern gehören Städte, Gemeinden, Kreise und der Landschaftsverband aus dem Gebiet Rheinland. Zusätzlich können sich auch juristische Personen und Unternehmen als Mitglieder eintragen lassen.

Rheinische Zusatzversorgungskasse RZVK: Anwendung Tarifrecht/ Anwendungsbereich

Eine Voraussetzung für den Erwerb einer Mitgliedschaft ist, dass der Arbeitgeber das Versorgungs-Tarif-Recht anwendet. Ansonsten ein eigenes Tarifrecht mit nahezu gleichem Inhalt in den Arbeitsverträgen anwendet.


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Versicherungsverhältnisse sind die Pflichtversicherung, die beitragsfreie Versicherung nach Beendigung der Pflichtversicherung sowie eine freiwillige Versicherung.

Rheinische Zusatzversorgungskasse RZVK: Leistungen der Versorgunsgkasse

Die RZVK hat die Aufgabe, eine Alters,- Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente zu gewähren, vorausgesetzt, es liegt ein geltender Anspruch vor.

Im Normalfall wird die jeweilige Rente allein durch den Arbeitgeber, welcher ein Mitglied der RVK ist, gezahlt. Die versicherungspflichtigen Beschäftigten haben dadurch einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die durch den Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente. Eine Betriebsrente ist eine vertraglich geregelte Altersversorgung. Sie wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder berufsständigen Versorgung gezahlt. Ausgezahlt wird sie, gemäß der Satzung, in der Regel nach einer Wartezeit von 60 Kalendermonaten.


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Die Altersrente wird gezahlt, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf die Altersrente als Vollrente besteht und die Wartezeiten erfüllt sind. Eine EM-Rente, kurz für Erwerbsminderungsrente, wenn die Berufstätigkeit kaum bis gar nicht durch den Gesundheitszustand zugelassen wird. Die Hinterbliebenenrente wird dem Hinterbliebenen nach dem Tod des Rentenempfängers bzw. der versicherten Person gewährt

Zusätzlich kann diese Altersversorgung noch durch eine freiwillige Versicherung ergänzt werden, Stichwort Entgeltumwandlung und Riester-Förderung. Die Voraussetzungen und Inhalte der Einzelversicherungsverhältnisse sind in der Satzung festgelegt. Diese wiederum richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes. Ändern sich diese Bestimmungen, ändert sich auch die Satzung.


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Rheinische Zusatz­versorgungs­kasse RZVK

Wer nicht in der Deutschen Renten­versicherung versichert ist, muss jedoch etwas beachten. Eine Betriebsrente wird ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, von dem aus ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente bestehen würde, wäre die Person dort versichert. Die RZVK finanziert ihre Leistungen durch Umlage-und Kapital­deckungs­verfahren. Die Rheinische RZVK kürzt aber die Leistungen. Gründe dafür können Sie hier nachlesen!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

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