Rheinische Zusatzversorgungskasse muss Renten kürzen!
Der Spiegel-Online berichtete am 18.02.2019 in seiner Online-Ausgabe, dass die FDP Schulden nicht bezahlt haben soll und möglicherweise deshalb ein Versicherer Rentenleistungen gekürzt hat. Seit Jahren bezahle die frühere FDP-Bundestagsfraktion Millionenschulden bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse nicht. Nun musste die RZVK Rentenzahlungen kürzen. Bei wem? Etwa bei dem oder der „kleinen“ Rentenempfängerin.
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse kürzt Renten, so eine Mitteilung des Spiegel auf seinem Online-Magazin. Betroffen sind Rentenbezieher, die aus der Zusatzversorgungskasse Rentenleistungen beziehen. Ca. 21.500 Versicherte bei der RZVK erhielten 2018 Post. Mitteilung: „Die Kasse müsse Rentenleistungen um 25 Prozent für einen Zeitraum bis Ende 2010 kürzen.“ In diesem Zeitraum haben viele Versicherte in die Kasse eingezahlt und noch gearbeitet. Die Rheinische Zusatzversorgungskasse ist Gläubiger von fast 6 Millionen Euro, die die FDP-Fraktion der Kasse schulden soll.
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Rheinische Zusatzversorgungskasse kürzt Renten: Stehen die Millionenschulden im Zusammenhang mit der Rentenkürzung?
Als Grund für die Kürzung nannte die RZVK veränderte Rahmenbedingungen. Die hohen Rentenleistungen im Tarif 2002 der freiwilligen Versicherung können nur durch entsprechende Kapitalerträge sichergestellt werden. Schuld ist das niedrige Zinsniveau. So habe sich ein Fehlbetrag gebildet. Dieser konnte nicht mehr gedeckt werden. Mit dem Schulden der FDP habe diese Fehlstellung nichts zu tun. Die Außenstände der FDP stünden nicht im Zusammenhang mit der Kürzung der Rentenleistung.
Rheinische Zusatzversorgungskasse kürzt Renten: Zinserträge nicht erreicht
Die RZVK hat die Zinsvorgaben aus dem Tarif der freiwilligen Versicherung im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen (2 Tarifkomponenten) nicht erreicht. Sie hat diese Zusatzzahlungen einfach gekappt.
Angeblich sei eine Geldanlage künftig für die RZVK ohne vertretbares Risiko nicht mehr erreichbar. Warum aber die RZVK rückwirkend Leistungen für den Zeitraum vor 2011 gekürzt hat, ist laut dem Spiegelbericht nicht erkennbar. Die Zeiten der Verzinsung waren wohl für diesen Zeitraum gut bis hervorragend. 2017 betrug die Nettoverzinsung wohl noch 3,47 Prozent.
Keine Kürzung bei FDP-Fraktionsmitarbeitern
Die Mitarbeiter der FDP-Fraktion, die den Abrechnungsverband I genutzt haben, sind von der Kürzung nicht betroffen.
Von der Kürzung betroffene Versicherte fragten bei der FDP-Fraktion an, warum diese ihre Millionenschulden nicht bezahlt. Die RZVK habe, so die Antwort hierauf, schlichtweg die Forderung zu keinem Zeitpunkt an die FDP-Fraktion gerichtet. Diese sei jetzt wohl verjährt, so eine Antwort aus der FDP hierauf. Die RZVK sieht dies ganz anders und teilte mit, dass sie die Forderung mehrfach schriftlich geltend gemacht habe. Man habe lediglich von der gerichtlichen Durchsetzung abgesehen. Einen Verzicht auf die Forderung habe es aber nie gegeben!
RZVK! Forderungen verjähren ohne gerichtlichen Titel oder notarielles Schuldanerkenntnis
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen zum Thema Verjährung:
Eine zivilrechtliche Schuld verjährt im Regelfall innerhalb von 3 Jahren, beginnend ab dem Ende des Jahres in dem die Forderung rechtlich entstanden ist. Daneben gibt es noch kenntnisunabhängige Verjährungsfristen von maximal 10 Jahren.
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Aber jeder Jurist in Deutschland weiß, dass eine Verjährung nur unterbrochen oder gehemmt werden kann, wenn eine Klage eingereicht wird und später ein Titel da ist (Urteil oder vollstreckbarer Mahn/Vollstreckungsbescheid). Oder man verhandelt über die Schulden mit Hemmungswirkung. Oder die FDP-Fraktion hätte mittels einer notariellen Schulderklärung die Forderung anerkannt und sich der Zwangsvollstreckung unterworfen. In solchen Fällen verjährt die Forderung nach 30 Jahren. Also, warum hat der RZVK die Forderung nicht verjährungsfest gesichert? Wo ist der Schuldtitel?
Sollten die Verantwortlichen des RZVK nicht rechtlich einwandfrei gehandelt haben, stellt sich die Frage nach deren persönliche Inhaftungnahme!
Rheinische Zusatzversorgungskasse kürzt Renten: Kritik am RZVK
Die FDP wollte die Frage nach der Rentenkürzung wegen ihrer nicht beglichenen Schulden, so der Spiegel-Online nicht beantworten. Es gibt Kritik am RZVK.
Warum hat sie die Forderungen nicht gerichtlich eintreiben lassen? Warum hat der RZVK keine höheren Gewinne erwirtschaftet. Ungefähr 66 Prozent der gesamten Kapitalanlage von 6,53 Milliarden Euro stecken in Investmentanteilen. Der MSCI World-Aktienindex hatte wohl 2017 einen Gewinn von 20 Prozent erwirtschaftet. Dieser sei relativ risikolos. Dann die alles entscheidende Frage, haben die Schulden etwas mit der Rentenkürzung zu tun. Angeblich soll es da wohl keinen Zusammenhang mit der Rentenkürzung geben. Spiegel-Online recherchierte. Die RZVK räumte ein, dass beide Vorgänge in einem Zusammenhang mit den Rentenkürzungen stehen. Durch die fehlenden 6 Millionen Euro müssen ergänzende „Konsolidierungsmaßnahmen“ aus dem Abrechnungsverband I erfolgen. Dieser Fonds zahlt nun die offene Deckung!
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Fazit
Ein Stück Rentengeschichte welche zeigt, was passiert, wenn Zusatzversorgungskassen durch mehrere Umstände in eine Situation kommen, in der sie Rentenkürzungen vornimmt. In einer Größenordnung die man schon als radikal oder drastisch bezeichnen kann. Das der RZVK die Forderungen nicht verjährungsfest eingetrieben hat, sollte durch die Aufsichtsbehörden genauer geprüft werden. Insoweit sollte auch die Frage der Haftung der Verantwortlichen des RZVK eingehend geprüft werden. Leidtragende sind die vielen tausend Versicherten, die Rentenkürzungen hinnehmen müssen. Möglicherweise auch wegen der FDP!
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