Die Nach­ver­sicherung zur Rente

Renten­ansprüche durch Nach­versicherung

Nicht nur durch eigene Beitragsleistung oder durch Beiträge durch Bundesrecht können Renten­ansprüche entstehen, sondern auch durch die Nach­versicherung. Wir erläutern, um was es sich bei der Nach­versicherung zu Rente handelt.

Die Nachversicherung zur Rente ist allgemein im § 8 Sozialgesetzbuch Nr. 6 geregelt.  In der gesetzlichen Rente versichert sind auch Personen, die nachversichert sind. Nachversicherte Personen stehen den Personen die versicherungspflichtig sind gleich. Es gibt auch eine fiktive Nachversicherung zur Rente, diese ist zum Beispiel in § 72 SGB VI geregelt. Diese nachversicherten Zeiten sind echte Pflichtbeitragszeiten und auch Wartezeiten für die spätere Rente.

Diese Regelung gilt nicht für die nachversicherten Personen durch einen Versorgungsausgleich oder durch das Rentensplitting. Zeiten des durch Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften sind auf die Wartezeit anzurechnen und erhalten besondere Zuschläge an Entgeltpunkte.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Die Nachversicherung zur Rente: der Tatbestand

Nachversichert werden Menschen, die als :

  • Beamte oder auf Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe,
  • Sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften oder,
  • Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit sind oder ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben.

Beispiel:

Der Referendar R wird für die Dauer seines Referendariats für 2 Jahre als Beamter auf Widerruf ernannt. Nach erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens wird er selbstständiger Rechtsanwalt.

Für die Zeit des Referendariats erlangt R keine beamtenrechtlichen Ansprüche auf eine Altersversorgung gegenüber dem Dienstherrn. Somit wird diese Zeit und der Verdienst als rentenrechtliche Zeit in sein Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Diese Zeit nennt man auch Nachversicherungszeitraum.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Die Nachversicherung greift auch dann, wenn der R verstirbt und seine Witwe einen Hinterbliebenenrentenanspruch hat und den entsprechenden Rentenantrag stellt.

Nachversicherung zur Rente: die Beitragszahlung

Der Versicherungsschutz durch die Nachversicherung ergibt sich aber nach dem Willen des Gesetzgebers erst zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Die Vorschriften zur Zahlung der Beiträge für die Nachversicherung ergeben sich aus den §§ 181 bis 186a SGB VI, wobei § 184 SGB VI Regelungen für den Zahlungsaufschub gibt.

In verschiedenen Übergangsregelungen zum SGB VI sind unterschiedliche Nachversicherungstatbestände geregelt, die zum Teil für den Osten und Westen der BRD gelten.

Nachversicherung zur Rente: echte Rentenansprüche

Durch die Nach­versicherung in der Rente erwirbt der Berechtigte echte Renten­anwartschaften mit Entgelt­punkte, die für eine spätere Rente wichtig sein können. Viele Versicherte kennen diese Art der „Pflicht­versicherung“ nicht und haben durch Ausscheiden aus dem Beamten­verhältnis Ansprüche auf die Nachversicherung erworben. Daher prüfen und gegebenen­falls durch versierte Renten­berater einen Antrag auf Nach­versicherung stellen.


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung