Rentenerhöhung 2024 kostet 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2025
Die Rentenerhöhung zum 01.07.2024 steht an. 4,57 Prozent mehr Rente wird es geben. Bei 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner und gut 25 Millionen Renten, die ausgezahlt werden, daneben aber auch Renten aus der Unfallversicherung und der Alterskasse für Landwirte. Billig wird es nicht werden. Unfassbare 18,1 Milliarden Euro wird uns die Rentenerhöhung zum 01.07.2024 im Jahr 2025 kosten. Alle Ausgaben zusammengerechnet.
Rentenerhöhung 2024 kostet 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2025, so sagt es uns der Referentenentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 ( RWBestVO 2024).
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Rentenerhöhung 2024 kostet 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2025: Ausgaben für 2024
Aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 ergeben sich im Jahr 2024 in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Alterssicherung der Landwirte und in der gesetzlichen Unfallversicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund 9 061 Millionen Euro. Davon entfallen rund 8 720 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung, rund 59 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 142 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 140 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.
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Rentenerhöhung 2024 kostet 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2025: 18,1 Milliarden Euro ab 2025 an Mehrkosten
Ab dem Jahr 2025 ergeben sich ausschließlich aus der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 je Jahr Mehraufwendungen von insgesamt rund 18 122 Millionen Euro. Davon entfallen rund 17 440 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung, rund 118 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 284 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 280 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.
Rentenerhöhung 2024 kostet 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2025: Was zahlt der Bund?
Von den Mehraufwendungen werden im Jahr 2024 rund 337 Millionen Euro und ab dem Jahr 2025 jährlich rund 675 Millionen Euro vom Bund getragen. Von den neuen Ländern werden dem Bund für die Mehraufwendungen der überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR im Jahr 2024 rund 61 Millionen Euro und ab dem Jahr 2025 jährlich rund 123 Millionen Euro erstattet.
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