10 Minuten Kaffee trinken löst fristlose Kündigung aus
Ein Arbeitgeber kündigte einer Mitarbeiterin fristlos, weil sie im gegenüberliegenden Café zehn Minuten lang Kaffee trank, ohne sich dafür aus dem Zeiterfassungssystem auszuloggen. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil vom 27. Januar 2023, Aktenzeichen: 13 Sa 1007/22.
10 Minuten Kaffee trinken löst fristlose Kündigung aus. Ein Fall der für viel Wirbel gesorgt hat. Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin eines Unternehmens wurde wegen Arbeitszeitbetrug fristlos entlassen. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung. des Arbeitgebers.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich, weil die Arbeitgeberin nach der eigentlichen Tat den Arbeitgeber noch angelogen hat. Folgenschwer wie die Entscheidung des LAG zeigt!
10 Minuten Kaffee trinken löst fristlose Kündigung aus: was ist passiert?
Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin war seit acht Jahren als Raumpflegerin beschäftigt. Im Oktober 2021 kündigte ihr Arbeitgeber sie fristlos. Er beobachtete sie, dabei, wie sie für gut zehn Minuten Kaffeetrinken im gegenüberliegenden Café ging. Zuvor hatte er von Mitarbeitenden erfahren, dass sie regelmäßig das Café besuche, ohne dies als Pausenzeit zu buchen. Tatsächlich hatte die entlassene Mitarbeiterin ihren Cafe-Besuch nicht in der „Stechuhr“ gemeldet.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Vom Arbeitgeber daraufhin angesprochen, leugnete sie den Café-Besuch. Sie sei im Keller gewesen. Erst nachdem der Arbeitgeber ankündigte, ihr Beweisfotos auf seinem Mobiltelefon zu zeigen, gab sie zu, sich zur Kaffeepause weder aus- noch wieder eingeloggt zu haben.
Der Arbeitgeber holte vor der Entlassung das Einverständnis des örtlich zuständigen Inklusionsamtes ein. Dann sprach er die fristlose Kündigung aus. Gegen diese Kündigung klagte die Mitarbeiterin, ohne Erfolg.
Das LAG Hamm hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung der Arbeitnehmerin wirksam war.
Die Arbeitnehmerin habe einen vorsätzlichen Verstoß gegen die ihr obliegende Verpflichtung begangen, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dieser Verstoß ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB. Dies gelte für den vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare.
Beratung Rente- Arbeit + Arbeitsvertrag
Rente- Arbeit+Arbeitsvertrag
Eine Abmahnung vor der Kündigung war entbehrlich, denn Lügen ins Gesicht des Arbeitgebers ist ein schwerer Vertrauensbruch. Ein solcher lag aus Sicht des LAG Hamm irreparabel vor, insbesondere weil die Arbeitnehmerin den Café-Besuch im Personalgespräch mit dem Arbeitgeber so beharrlich geleugnet hatte. Die Raumpflegerin hat das elektronische Ausloggen nicht einfach so vergessen, sondern vorsätzlich gehandelt. Eine Abmahnung, so das Gericht, sei aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung entbehrlich.
10 Minuten Kaffee trinken löst fristlose Kündigung aus!
Job weg, Geld weg, Sperre beim Arbeitsamt droht und vielleicht auch noch ein Strafverfahren! Sicher nicht nötig, so ein Verhalten. Aber auch eine schwerbehinderte Frau mit GdB 100 kann fristlos entlassen werden, so sieht es das Landesarbeitsgericht Hamm!
Ja, ich möchte wissen, ob ich neben der Arbeit noch eine Rente beziehen kann!
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.