110€ mehr Rente für alle Rentner
Diese Nachricht wird immer wieder hochgespült. Alle Rentner können monatlich bis zu 110€ mehr an Rente bekommen. Ein einfacher Antrag soll es möglich machen. Und schon steht das Telefon bei rentenbescheid24.de nicht mehr still. Leider stimmen diese Beiträge aus dem Internet oft so nicht, sondern betreffen, wenn überhaupt nur Einzelfälle. Es geht um die Kindererziehungszeiten.
110€ mehr Rente für alle Rentner mit diesem einfachen Antrag soll es gehen? Fakenews oder Wahrheit. Was ist dran an dieser sich im Internet immer wieder ständig aufkommenden Nachricht. Rentenberater Peter Knöppel klärt auf.
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110€ mehr Rente für alle Rentner: es geht um die Zuordnung der Kindererziehungszeiten
Hört sich wirklich toll an, was da so einige Online-Magazine im Internet in Sachen Rentenrecht da so „raushauen“. Rentner sollen schnell einen Antrag stellen und schon gibt es bis zum 110€ mehr an Rente. Wenn dies wirklich so einfach wäre, wäre es toll. Ist es aber nicht. Es geht um die Zuordnung von Kindererziehungszeiten im Rentenbescheid und zwar für Kinder die nach 1992 geboren worden. Im Kern ist es richtig, dass es dann für ein Kind bis zu (grob gesagt) 3,0 Entgeltpunkte zusätzlich an Rente geben kann. Aber nur dann, wenn die Zuordnung der Kinder zum jeweiligen Elternteil noch nicht erfolgte oder schon erfolgt ist, aber noch eine entsprechende Erklärung benötigt wird.
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110€ mehr Rente für alle Rentner: Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten dem jeweiligen Elternteil
Für die Zuordnung von Kindererziehungszeiten gilt Folgendes:
- eine Kindererziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat,
- haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet, meist der Mutter des Kindes,
- haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist- dann auch dem Vater aber nur in engen Fristen,
- haben die Eltern keine übereinstimmende Erklärung abgegeben, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat (§ 56 Abs. 2 SGB VI)- meist die Mutter.
Das Landessozialgericht Thüringen hatte 2019 entschieden, dass es eine doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten für denselben Zeitraum auch dann nicht geben kann, wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen (Thüringer Landessozialgericht vom 10.1.2019, L 2 R 760/17). Es gibt keine doppelte Zuordnung von Kindererziehungszeiten für Eltern für den gleichen Erziehungszeitraum gleichzeitig.
110€ mehr Rente für alle Rentner: es gibt keinen geheimen Trick
Oft wird diese Nachricht mit dem Schein des geheimen Tricks ausgewiesen. Dies ist aber Quatsch. Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten für den Vater ist in der Regel (es gibt eine Ausnahme) nur durch eine gemeinsame Erklärung der beiden Eltern möglich. Wenn die Kindererziehungszeit für ein Kind, dass nach 1992 geboren wurde, im Versicherungsverlauf/ Rentenkonto des jeweiligen Elternteils erfasst ist, bedarf es keines weiteren Antrages. Rechtlich gibt es keine doppelte Zuordnung der Kindererziehungszeit.
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