3000 Euro Inflationsprämie für EM-Rentner
Die Inflationsausgleichsprämie lässt die Gemüter in Deutschland immer noch hochkochen. Bis Ende 2024 können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen diese Prämie ihren Arbeitnehmern zahlen. Große Diskussion sorgt der politische Umgang der Bundesregierung mit der Inflationsprämie. Alle Minister haben Anspruch auf Zahlung dieser Prämie. Grund dafür ist ein Gesetz welches den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2023 für Bundesbeamte, Minister und Pensionäre übernommen hat. Dies sorgt für großen Unmut in Teilen der Bevölkerung unter anderem auch bei der Gruppe der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Es geht um Gerechtigkeitsfragen. Warum erhalten Pensionäre die Prämie aber gesetzliche Rentner nicht? Bekommen Pensionäre nicht schon deutlich höhere Ruhegehälter als gesetzliche Rentner? In diesem Beitrag stellt sich die Frage, ob Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung auch Anspruch auf die bis zu 3000€ Prämie haben können?
3000 Euro Inflationsprämie für EM-Rentner. Können Rentnerinnen und Rentner, die eine EM-Rente beziehen, Anspruch auf die bis zu 3.000€ Inflationsausgleichsprämie haben?
Gibt es ein Gesetz, die dieser Gruppe der gesetzlichen Rentner einen Extra-Anspruch auf diese Prämie zubilligt? Bevor ich auf diese Frage antworte, gehe ich noch kurz auf die Hintergründe der Inflationsprämie ein.
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3000 Euro Inflationsprämie für EM-Rentner: Warum gibt es diese Prämie, wer soll davon profitieren?
Die Inflationsprämie soll als Ausgleich für gestiegene Lebenshaltungskosten dienen, die auf Grund der seit 2021 massiv gestiegenen Inflation entstanden sind. Der Gesetzgeber räumt bis Ende 2024 Arbeitgeber ein, Arbeitnehmern eine Prämie bis 3.000€ zu zahlen. Diese Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sich der Arbeitgeber an die Regelungen zur Inflationsprämie im Einkommenssteuergesetz hält. Das Einkommensteuergesetz gibt dem Arbeitnehmer keinen Individualanspruch auf diese Prämienzahlung.
Arbeitnehmer haben nur dann einen einklagbaren Anspruch auf diese Prämie, wenn ein Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Zusage durch den Arbeitgeber diesen begründen. Gesetzliche Rentner haben somit per se keinen Anspruch auf diese Prämienleistung
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Somit ist klar, dass EM-Rentenbezieher im Grundsatz keinen Anspruch auf diese Prämienleistung haben. Wenn sie aber neben der EM-Rente noch eine Beschäftigung haben und der Arbeitgeber die Prämie wie oben beschrieben, zugesagt hat oder diese leisten muss, kann der Rentner auch einen individuellen Anspruch auf Zahlung der Prämie haben. Deshalb können Rentenbezieher einer EM-Rente auch Anspruch auf diese steuer-und abgabenfreie Leistung durch den Arbeitgeber haben. Aber nur dann, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies kann auch ein Minijob sein.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung anstreben.
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