Rentner können auch die Inflationsprämie erhalten
Die Rentner fühlen sich von der Ampelregierung hintergangen. Pensionäre, Minister und sogar der Bundeskanzler erhalten bis 3.000€ steuerfrei die Inflationsprämie gezahlt. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner aber nicht. Denn für Rentner gibt es ähnlich wie für Pensionäre oder die Bundesregierung keine gesetzliche oder (tarif)vertragliche Regelung, aus der sich ein Anspruch auf diese Prämienleistung ergibt. Insbesondere Rentner in Deutschland haben seit 2021 wegen der hohen Teuerung besonders gelitten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum auch Rentner Anspruch auf diese Prämie haben können!
Rentner können auch die Inflationsprämie erhalten, wenn sie neben dem Rentenbezug noch ein Beschäftigungsverhältnis haben. Rentner die auch Arbeitnehmer sind.
Klar ist, dass seit Ende 2022 Millionen Arbeitnehmer*innen in Deutschland die Inflationsprämie durch den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben. Entweder voll oder anteilig. Die entsprechende Regelung findet sich im Einkommenssteuergesetz.
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Die Inflationsprämie ist bis 3.000€ steuer-und sozialabgabenfrei. Sie darf nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder die Witwen-Witwerrente angerechnet werden.
Rentner können auch die Inflationsprämie erhalten: Tarifbindung kann Anspruch auf Prämie auslösen
Rentner die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können auch Anspruch auf die Inflationsprämie haben. Im öffentlichen Dienst wurde die Prämie durch die Tarifeinigung im Jahr 2023 vereinbart. Rentner die nicht tarifgebunden sind, können aber auch die Inflationsprämie erhalten. Der Arbeitgeber muss freiwillig zahlen, dann kann es den Aufschlag für den einzelnen Rentner geben. Im Kern ist die Zahlung der Inflationsprämie eine reine freiwillige Leistung.
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Minijobbende Rentner können auch die Inflationsprämie erhalten. Die gesetzlichen Vorschriften im Einkommenssteuergesetz unterscheiden da nicht zwischen Vollzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Rentnern.
Rentner können auch die Inflationsprämie erhalten
Arbeitgeber sollten die Vorteile der Prämie kennen. Sie ist steuer-und abgabenfrei. Die Zahlung der Prämie, wenn auch nur zu Teilen kann die Belegschaft an das Unternehmen binden. Die Prämienzahlung ist eine anerkannte Betriebsausgabe und kann steuerrechtliche Gewinne „schmälern“. Jeder Arbeitnehmer, auch als Rentner, sollten seinen Boss fragen: „Hallo ich habe gut gearbeitet, wie sieht es mit einer Inflationsprämie aus“. Fragen kostet nichts! Oder?
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