Altersrentner können kein Inflationsgeld bekommen
Energiepreispauschale und Inflationsausgleichsprämie. Gibt es letztere Prämie auch für gesetzliche Rentner? Haben diese einen Rechtsanspruch auf die Inflationsausgleichsprämie? In diesem kurzem Beitrag die Antworten auf die Fragen.
Altersrentner können kein Inflationsgeld bekommen, nur weil sie Altersrentner sind. Millionen Rentnerinnen und Rentner haben am 07.12.2022 die Energiepreispauschale von 300€ erhalten. Die Energiepreispauschale für Rentner war ein einmaliger Zuschuss als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022. Spannende Fragen gab es zum Thema Energiepreispauschale. Unsere Antworten können Sie in unserem FAQ zur Energiepreispauschale nachlesen!
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Ähnliche Rechtslage gab es auch 2022 für Arbeitnehmer mit der Energiepreispauschale die unter anderem am 01.09.2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden konnte. Rechtsgrundlage hierfür ist §§ 112-122 Einkommenssteuergesetz.
Ende des Jahres 2022 gab es ein neues Steuergeschenk für Arbeitnehmer*innen. Arbeitgeber können ab einem bestimmten Stichtag im Jahr 2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie an ihre Arbeitnehmer zahlen. Diese Leistung ist freiwillig und für beiden Seiten, wenn sie denn gezahlt steuer-und SV-abgabenfrei.
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Altersrentner können kein Inflationsgeld bekommen. Rechtslage für Rentner
Wenn der Rentner auch noch neben der Rente in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er auch in den Genuß dieser Inflationsausgleichsprämie kommen.
Kann ist das Wort, welches die Rentenberater von rentenbescheid24.de ausdrücklich betonen. Der Arbeitgeber kann die Leistung zahlen, muss es aber nicht. Außer wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarung die Zahlung der Inflationsprämie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich regeln.
Wenn aber der Rentner nur seine gesetzliche Rente bezieht und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf die Prämie hat, geht er oder sie leer aus.
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Die gesetzlichen Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie sehen nicht vor, dass gesetzliche Rentner einen gesonderten Anspruch auf die Prämie haben, nur weil sie gesetzliche Rentner sind.
Altersrentner können kein Inflationsgeld bekommen
Fazit! Gesetzliche Rentner haben keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie! Sie werden die bis zu 3.000€ nicht erhalten, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und der Arbeitgeber die Zahlung freiwillig oder wegen Tarifvereinbarung vornimmt. Einen generellen Zahlungsanspruch haben gesetzliche Rentner deshalb nicht!
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