Sturz nach dem Einkauf beim Metzger
Am 31.08.2017 hatte das Bundessozialgericht in 4 Angelegenheiten zum Wegeunfallrecht entschieden. In unserem Renten-ABC können Sie die Dachfensterentscheidung mit Kokain im Blut nachlesen! In unserem Beitrag möchten wir Ihnen eine andere Entscheidung des Bundessozialgerichtes vorstellen. Es ging um einen Sturz nach dem Einkauf beim Metzger.
Der Sturz nach dem Einkauf beim Metzger ist nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 31.08.2017 kein Wegeunfall und somit auch kein Arbeitsunfall. Das höchste Deutsche Sozialgericht hatte unter dem Aktenzeichen B 2 U 11/16 R darüber zu entscheiden, ob die Klägerin einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegeunfall erlitten hat.
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Der Sturz nach dem Einkauf beim Metzger: was ist ein Wegeunfall?
Im gesetzlichen Unfallversicherungsrecht sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten oder Wie-Berufskrankheiten versichert.
Ein Wegeunfall liegt vor, wenn der im Zusammenhang mit dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit ein Unfallereignis auf den Versicherten einwirkt und er dadurch ein Schaden erleidet oder dessen Tod eintritt, siehe § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 7.
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Der Sturz nach dem Einkauf beim Metzger: was ist passiert?
Die Klägerin fuhr mit ihrem PKW von der Arbeit nach Hause. Sie hatte Hunger. Es waren winterliche Verkehrsverhältnisse. Sie hielt unterwegs auf dem Heimweg bei einer Metzgerei an. Sie parkte ihr Fahrzeug und ging zur Metzgerei und kaufte eine Mahlzeit ein. Nach dem Einkauf verließ sie die Metzgerei und begab sich zu ihrem PKW und verstaute ihren Einkauf auf dem Beifahrersitz. Sie ging um das Fahrzeug herum und stürzte am auf der Höhe des hinteren rechten Kotflügels auf die Bordsteinkante. Die Folge des Sturzes:
- Bruch der rechten Hand,
- Bruch des rechten Oberschenkel,
- und verschiedene Prellungen.
Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles als Wegeunfall ab. Die Klägerin klagte beim Sozialgericht und Landessozialgericht ohne Erfolg.
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Der Sturz nach dem Einkauf beim Metzger: was sagt das Bundessozialgericht?
Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Klägerin hat keinen Wegeunfall erlitten. Sie hat sich auf dem Heimweg von der Arbeit befunden. Dieser Weg ist grundsätzlich im Unfallversicherungsschutz geschützt. Der Schutz bleibt auch erhalten, wenn der unmittelbare versicherte Weg nur geringfügig unterbrochen wird. Dies war aber bei dem Einkauf in der Metzgerei nicht mehr der Fall.
Der Einkauf in der Metzgerei war eine reine privatwirtschaftliche Verrichtung. Diese stehen grundsätzlich nicht mehr unter dem Schutz des Wegeunfallversicherungsrechtes. Eine Ausnahme von dieser Verrichtung lag nach den Erkenntnissen der Richter des Landessozialgerichtes nicht vor. Gleichsam war auch die Unterbrechung des an sich für die Klägerin geschützten Weges noch nicht beendet. Sie hatte ihre Einkäufe auf dem Beifahrersitz verstaut. Danach ist sie um das Auto herumgelaufen, um zum Fahrersitz zu kommen. Dabei kam es zum Sturz. Diese Handlungen sind laut Ansicht der Kasseler Richter nicht geeignet, die Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu beenden. Sie stehen immer noch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einkauf beim Metzger.
Erst wenn die Klägerin ihre Fahrt nach Hause fortgesetzt hätte, wäre sie wieder vom Unfallversicherungsschutz umfasst gewesen.
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Fazit!
Private Besorgungen während der Arbeit sind in der Regel nicht vom gesetzlichen Schutz in der Unfallversicherung umfasst. Passiert hier ein Unfall, greift die Versicherung in der Regel nicht. Besorgungen, die vom Arbeitgeber beauftragt werden, können die Sache wieder ganz anders aussehen lassen. Daher sollte sich jeder Arbeitnehmer im Klaren sein, was passiert, wenn er private Angelegenheiten mit der Arbeit vermischt.
Ja, ich möchte wissen, ob mein Unfall nach Hause ein Arbeitsunfall war.
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.