Was ändert sich 2018 in der Rente
Das Jahr 2018 steht in den Startlöchern. Viele neue Änderungen im Bereich der Rente werden kommen. Dabei gibt es wieder einige positive Entwicklungen. Wir geben einen kurzen Überblick, was sich 2018 in der Rente ändert.
Was ändert sich 2018 in der Rente? Hier die wichtigsten Daten und Änderungen im Überblick.
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In folgenden Bereichen gibt es Veränderungen:
- Die Regelaltersgrenze wird vom 65. Lebensjahr um 9 Monate für die Geburtsjahrgänge 1955 angehoben = 65 Jahre und 9 Kalendermonate,
- Der Steuerfreibetrag auf die gesetzlichen Renten beträgt 2018 = 24 Prozent,
- Grundsteuerfreibetrag steigt 2018 auf 9000€, Grundsicherung und Hartz-IV steigen, Kindergeld wird leicht erhöht,
- Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent,
- Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent, aber Krankenkassen können Zusatzbeitrag individuell festlegen,
- Die Rechenwerte in der Sozialversicherung ändern sich, so steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 53.100 € Einkommen im Jahr,
- Die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente wird bei Rentenbeginn 2018 von dem 62. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonate angehoben,
- Die „neue“ Betriebsrente 2018 tritt in Kraft,
- Die Renten werden voraussichtlich 2018 um ca. 3 Prozent für alle gesetzlichen Rentner angehoben,
- Mit den Rentenanpassung werden neue Rentenwerte (West-Ost) bekanntgegeben, es steigen auch die Freibeträge beim Einkommen an der Witwenrente/Witwerrente usw.,
- 2018 startet die Ostangleichung der Renten an das Rentenwert West.
Was ändert sich 2018 in der Rente: die Rentenanpassung kommt!
Die nächste Rentenanpassung kommt. 2018 wird für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wieder finanziell gesehen ein gutes Jahr werden. Ihre Renten werden im Schnitt um 3 Prozent erhöht. Es wird aber auch wieder Rentner geben, die von der Rentenerhöhung nichts haben. Warum? Die Rentenerhöhung 2018 wird auf Sozialleistungen, wie Hartz IV oder Grundsicherung, angerechnet.
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Was ändert sich 2018 in der Rente: Vorsicht, das Finanzamt wartet!
Jeder Rentner sollte abprüfen, ob er mit seiner Rente in die Besteuerung fällt.
Aufgepasst!
Der Rentenanpassungsbetrag wird voll der Besteuerung zugeführt, wenn er mit dem steuerpflichtigen Anteil aus der Rente die Steuerfreigrenzen überschreitet. Der Grundsteuerfreibetrag steigt 2018 auf 9.000€. Jedes Gesamteinkommen eines Bundesbürgers 2018 unterhalb dieser Grenze ist generell steuerfrei.
Was ändert sich 2018 in der Rente: die neue Betriebsrente
2018 soll es Verbesserungen bei der Betriebsrente geben. Vorallem für die Arbeitgeber soll sich die neue Betriebsrente 2018 positiv auswirken. In kleineren und mittleren Betrieben soll die Betriebsrente verbessert werden. Ein neues Sozialpartnermodell soll für die Arbeitgeber einen Steuerbonus von bis zu 30% auf die Lohnsteuer bringen. Voraussetzung ist, dass sie den Mitarbeitern mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2200 Euro eine Betriebsrente anbieten. Der Lohnsteuerrabatt wirkt sich nur dann aus, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente jährlich im Rahmen von 240€ bis 480 € aus Betriebsmitteln bezuschusst. Ob dies wirklich ein gutes Geschäft für die Arbeitgeber ist, bleibt abzuwarten. Für Arbeitnehmer mit geringen Einkünften ist die Betriebsrente weiterhin unattraktiv, da sie von dem wenigen, was sie verdienen, nicht noch etwas abgeben können. Daneben schmälern sie auch ihre eigenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente!
Ein weiterer Vorteil für die Arbeitgeber im Rahmen dieses neuen Durchführungsweges in der BAV ist. Sie haften nicht mehr für zugesagte Betriebsrentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber sagt weder eine ganz bestimmte Rentenhöhe zu, noch muss er für die eingezahlten Beiträge garantieren. Die ausgelagerten Versorgungseinrichtungen dürfen auch keine Leistungen mehr garantieren. Dies gilt für die eingezahlten Beiträge und die angestrebten Renten. Wer dies als Arbeitnehmer nicht möchte, kann sich auf einen der klassischen Durchführungswege wie die Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Direktversicherung festlegen.
Was ändert sich 2018 in der Rente: neue Freibeträge in der Grundsicherung
Für alle Grundsicherungsempfänger endlich mal eine positive Nachricht:
Ansprüche aus der Betriebsrente oder Riesterrente werden nur noch zum Teil auf die Grundsicherung angerechnet. Wer eine eigene Rente und Grundsicherung hat, kann bis zu 202 Euro monatlich aus der Betriebsrente behalten. Anrechnungsfrei an die Grundsicherung. Sicher ein kleiner Erfolg!
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Diese neuen Regelungen gelten bei der:
- Grundsicherung und Altersrente,
- Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente,
- ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Kriegsopferfürsorge.
Es gibt eine Einschränkung! Die Rentenverträge dürfen keine Kapitalauszahlung vorsehen.
Was ändert sich 2018 in der Rente: 2019 wirft seine Schatten voraus!
Ab dem Jahr 2019 gibt es im Rahmen der neuen Betriebsrente 2018 weitere finanzielle Erleichterungen. Für Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente ansparen, kann es einen gesonderten Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente geben.
Woher kommt das Geld? Der Arbeitgeber muss einen bestimmten Anteil aus dem Arbeitgeberanteil nicht mehr an die Sozialversicherung abführen. Davon können 2019 in Höhe von 15 Prozent als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung fließen. Damit kann die spätere Rente des Arbeitnehmers erhöht werden. Gleichzeitig sollen dann die später anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bei der Betriebsrente voll ausgeglichen werden. Ab 2022 gelten diese Neuregelungen auch für schon bestehende Betriebsrentenverträge.
Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrente
Zurzeit zahlen Betriebsrentner auf ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge allein, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
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Was ändert sich 2018 in der Rente: die Rentenangleichung startet
Die im Jahr 2017 beschlossene Rentenangleichung Ost an West startet zum 01.07.2018. Damit werden die Rentenwert für einen Entgeltpunkt Ost an die Rentenwerte West angeglichen. Dies in 7 Schritten. Wir hatten berichtet. Sie haben Fragen zur Ihrer Rente. Wir antworten!
Ja, ich möchte wissen, ob ich auch eine Rentenerhöhung 2018 bekomme!
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