Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung
Eine neue Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.08 2017, Aktenzeichen: B 5 R 1/17 KL, wegen einer Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017. Das Bundessozialgericht erklärt sich für nicht zuständig. Es verweist die Klage an das Sozialgericht München. Die Klägerin hat erst einmal alles richtig gemacht!
Eine Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung sollte gut überlegt sein und auch beim richtigen Sozialgericht eingereicht werden.
Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017: was ist passiert?
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Die Klägerin wandte sich am 25.06.2017 mit einem Fax an das Bundessozialgericht in Kassel. Sie übersandte dem höchsten deutschen Sozialgericht eine nach ihrer Auffassung nach zu Unrecht ergangene Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung über die Rentenanpassung vom 01.07.2017. Mit Schreiben vom 06.07.2017 teilte das Bundessozialgericht der Klägerin mit, dass es sich sachlich und auch örtlich für nicht zuständig hält. Die Klägerin hat im Laufe des Klageverfahren am BSG diverse Schreiben an andere Behörden versandt. Auf das Schreiben des BSG vom 06.07.2017 reagierte die Klägerin nicht.
Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017: Rentenanpassungsmitteilung ?
Was ist eine Rentenanpassungsmitteilung? Die Rentenanpassungsmitteilung ist ein Verwaltungsakt der Deutschen Rentenversicherung. In einer Mitteilung (Bescheid) wird die neue Rentenhöhe zum 01.Juli eines jeden Jahres (soweit es eine Rentenerhöhung gibt) dem Versicherten mitgeteilt. Dies betrifft die Altersrenten, die Erwerbsminderungsrenten, die Renten der Landwirte, die Hinterbliebenenrenten und die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rentenanpassungsmitteilung kann daher mit einem Widerspruch und nachfolgend Klage angegriffen werden. Darin unterscheidet sich die Rentenanpassungsmitteilung von der Rentenauskunft, die keinen Bescheidscharakter hat.
Wissenswertes zum Thema Rentenanpassungsmitteilung können Sie hier nachlesen.
Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017: ist es eine Klage?
Das Bundessozialgericht hat das Schreiben der Klägerin aus dem Juni 2017 als Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung gewertet. Für diesen Rechtsstreit ist das Bundessozialgericht nicht zuständig, § 98 SGG in Verbindung mit § 17 a GVG. Das Sozialgericht München ist sachlich und auch örtlich zuständig. Die Klägerin hat ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk des SG München.
Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017: Klage beim BSG ohne Rechtsanwalt?
Die Klägerin konnte die Klage beim Bundessozialgericht auch ohne einen zugelassenen Prozessvertreter erheben. Die Klageerhebung als solches bedarf keiner Vertretung durch einen zugelassenen Prozessvertreter. So hat es das Bundessozialgericht 1999 schon entschieden (vgl. BSG, 03.07.1999, Aktenzeichen: 4 S (A) /96).
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Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung: Zuständigkeit der Sozialgerichte
Sozialgerichte sind nach § 8 Sozialgerichtsgesetz für Streitigkeiten zuständig, wenn der Rechtsweg für diese Gerichtsinstanz offensteht. So entscheidet das Sozialgericht in Streitigkeiten rund um die Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Allgemein ist es so, dass es für das Bundessozialgericht keine erstinstanzliche Zuständigkeit gibt.
Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung 2017: Klage ohne Widerspruch?
Das Sozialgericht München wird nach Klageeingang prüfen müssen, ob die Klägerin gegen die Rentenanpassungsmitteilung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat. Dies kann der Fall sein, wenn die nach Klageeinreichung versandten weiteren Schreiben der Klägerin an verschiedene Behörden als rechtzeitiger Widerspruch gewertet werden können. Ist dies nicht der Fall, so wäre die Klage beim Sozialgericht München als unzulässig abzuweisen. Der Klage muss nach dem Sozialgerichtsgesetz und Sozialverwaltungsgesetz in diesem Fall zwingend ein Widerspruchsverfahren vorausgehen.
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Unser Fazit:
Eine Klage beim Bundessozialgericht einzureichen, für die eigentlich die 1. Instanz zuständig ist, ist ungewöhnlich. Aber die Klagefristen und damit die Rechtsmittelfristen bleiben gewahrt, so dass die oder der Kläger beruhigt den Fortgang des Verfahrens abwarten kann. Gerne beraten und vertreten wir Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten, damit Ihre Klage beim richtigen Gericht „landet“.
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.