Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich einen Zuschuss holen
Viele Millionen Menschen werden im Oktober oder November neue Gasrechnungen und Heizrechnungen erhalten! Es wird mit extremen Nachzahlungsforderungen gerechnet. 1.000 und mehr Euro werden keine Ausnahme sein. Nicht nur bedürftige Menschen als Leistungsempfänger im Hartz-IV oder in der Grundsicherung sind betroffen. Sondern auch Menschen, die auf Grund ihres monatlichen Einkommens über den Sozialhilfe oder Wohngeldgrenzen liegen. Wir sprechen von Arbeitnehmern mit monatlichen Einkommen von 2000-2500€ Brutto und Rentenbeziehern, die monatliche Renten über 1.000€ Brutto haben. Diese Menschen werden die Extrem-Gas-und Heizrechnungen nicht bezahlen können. Was viele aber nicht wissen ist, dass sie den Staat- genauer gesagt, das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt an den Heizkosten direkt beteiligen können. Wie es gehen kann, sagen wir Ihnen in diesem Beitrag! Damit Sie auch die Ernsthaftigkeit erkennen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Vorgehensweise bestätigt. Eine ganz legale Handlungsweise, die viele hunderttausende Menschen – Arbeitnehmer mit unteren (mittleren) Einkünften und Rentner wirklich helfen kann! Und zwar jenseits von Energiepreispauschale und andere staatlichen Entlastungen und Zuschüssen!
Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich Zuschuss holen vom Jobcenter oder Grundsicherungsamt holen. Bestätigt wird diese Vorgehensweise vom deutschlandweit bekannten Verein Tacheles, dem Jobcenter Hamburg und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Es geht in diesem Beitrag nicht um bestehende Leistungsbezieher nach dem SGB II oder der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sondern es geht um diejenigen Menschen, die auf Grund der Höhe ihres monatlichen Einkommens oder der Rente keinen entsprechenden Leistungsanspruch haben auch nicht auf Wohngeld. Die pure Angst geht bei vielen Millionen Arbeitnehmern und Rentenbeziehern um. Extrem Gasrechnungen und Heizkostennachzahlungen stehen an. Wie soll ich dies eigentlich bezahlen. Mein Einkommen ist gering, ich muss Miete zahlen, Essen kaufen und bekomme keine ergänzenden Hilfeleistungen durch den Staat. Jetzt soll ich im November 2022 an meinen Gasversorger 1.500€ Gasrechnung zahlen. Ich kann dies aber nicht, weil ich nicht soviel Geld auf meinem Konto habe. Was soll ich jetzt tun?
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Eine Ratenzahlungn vereinbaren oder zur Schuldnerberatung gehen. Ich habe Angst, dass mir mein Gasversorger die Gasversorgung sperrt. Angst die vielleicht nicht unbegründet ist! Aber es kann eine Lösung geben, die Sie erstaunen wird. Sie dürfen nur keine Angst davor haben, sich mit den entsprechenden Ämtern in Verbindung zu setzen. Und einen Zuschuss zur Gas-oder Heizkostenrechnung beantragen und wenn alles Gut läuft auch tatsächlich erhalten.
Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich einen Zuschuss holen: Hohe Gasrechnung kann einen temporären Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII begründen
Im Grundsatz besteht der Anspruch auf Übernahme von hohen Betriebs-und Heizkostennachforderungen als sozialrechtlicher Bedarf und zwar im Monat der Fälligkeit! So hat es auch das Bundesozialgericht am 22.03.2010, B 4 AS 62/09 R entschieden. Die Nachforderungen sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Unerheblich ist es auch, ob die Nachforderung aus Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden sind, so ganz wichtig für unsere Betrachtung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2011, B 14 AS 121/10R.
Dieses Urteil betrifft Leistungsbezieher aus dem SGB II (Hartz-IV genannt) oder SGB XII-Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Nichtleistungsbezieher aus dem SGB II oder SGB XII.
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Eine Nichtberücksichtigung der Übernahme der Heiz-oder Gaskostenrechnung wäre nur bei einer vorherigen Kostensenkungsaufforderung möglich. Diese Kostensenkungsaufforderung muss es im laufenden Leistungsbezug aber tatsächlich gegeben haben und diese muss auch wirksam geworden sein. Für Menschen, wie in unserem Fall Millionen Arbeitnehmer oder Rentner, die auf Grund der Nachforderungen auf einmal temperär- kurzzeitig- in einen Leistungsbezug fallen würden, entfaltet die vorherige Kostensenkungsaufforderung keine Rechtsfolge (§ 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II oder § 141 Abs. 3 Satz 3 SGB XII).
Was viele Menschen nicht wissen: Extrem Gas-und Heizkostenrechnungen können auch für an sich Nichtbedürftige einen zeitlich befristeten Leistungsanspruch aus dem SGB II (Arbeitnehmer) oder für Rentner aus dem SGB XII ergeben! Dies bedeutet, dass Sie auch mit dem entsprechenden Einkommen (Gehalt oder Rente) wegen der hohen Nachzahlung bedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII werden. Sie legen die Heiz-oder Gaskostenabrechnung dem Job-Center oder dem Grundsicherungsamt vor und stellen einen Antrag auf Kostenübernahme – also Hartz-IV Antrag oder Grundsicherungsantrag stellen! So auch der Verein Tacheles und das Job-Center Hamburg!
Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich einen Zuschuss holen: Hohe Gasrechnung kann einen temporären Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII begründen
Für Nichtleistungsbeziehende ist extrem wichtig, dass der Antrag auf Übernahme spätestens im Monat der Fälligkeit gestellt wird. Denn in diesem Monat sind die Kosten den Unterkunfts- und Heizkosten zuzuordnen und es besteht bei Bedürftigkeit ein Übernahmeanspruch.
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Beispiel:
Heizkostennachforderung mit Rechnung vom 10.11.2022, Zahlungstermin 15.12.2022. Antrag auf Übernahme der Kosten im Monat 12/2022. Denn erst mit Fälligkeit- also dem Zahlungstermin, entsteht die mögliche Bedürftigkeit!
Keine falsche Scham! Wer durch hohe Energiepreis in Existenznot gerät, muss handeln und muss sich nicht schämen, weil er beim Amt die Übernahme fordert. Auch wenn er bisher auf Leistungen der Fürsorge nicht angewiesen war. Aufgrund einer Pandemieregelung steht sogar Vermögen von bis zu 60.000 Euro einem Anspruch nicht im Wege. Die vereinfachte Prüfung wird bis zum 31.12.2022 angewandt.
Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich einen Zuschuss holen: Hier noch eine kleine Musterrechnung
Unser Arbeitnehmer ist Straßenbahnfahrer mit einem monatlichen Brutto von 2.300 € und 1.827 € Netto. Für seine Wohnung muss er 700 € Warmmiete bezahlen. Er erhält im Monat November 2022 eine Heizkostennachzahlung mit Zahlungsziel zum 15.12.2022 in Höhe von 1.000 €.
- Sozialrechtlicher Bedarf nach SGB II:
449 € Regelbedarf
+ 700 € Miete + Heizung
+ 1000 € Heizkostennachzahlung
—————————-
2. 149 € Bedarf im Dezember 2022
- Einkommensbereinigung:
1.827 € Nettoeinkommen
– 100 € Grundfreibetrag (§11b Abs. 2 SGB II)
– 200 € Erwerbstätigenfreibetrag (§11b Abs. 3 SGB II)
———————————
1.527 € anrechenbares Einkommen
- Endrechnung:
2.149 € sozialrechtlicher Bedarf
– 1.527 € anrechenbares Einkommen
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622 € Übernahmeanspruch nach SGB II zu zahlen vom Jobcenter
Angst vor Extrem-Gasrechnungen: Rentner können sich einen Zuschuss holen: Das BMAS hat auf eine Presseanfrage diesen temporären Leistungsanspruch bestätigt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den temporären Leistungsanspruch von Menschen die nicht Hilfebedürftig sind, bestätigt. Insoweit können Sie also, wenn Sie auch als „Normalverdiener“ oder Rentner an sich nicht Hilfebedürftig sind, bei hohen Heizkostenabrechnungen oder Gasabschlägen einen Zuschuss durch das Jobcenter oder durch das Grundsicherungsamt beantragen. Sie sollten keine Ratenzahlung mit dem Vermieter oder dem Versorgungsunternehmen vereinbaren, weil Sie in diesem Fall möglicherweise keinen Übernahmeanspruch mehr haben oder nur noch einen deutlich geringeren. Wer eine hohe Nachzahlung erhalt und diese nicht zahlen kann, sollte einen Antrag beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt stellen! Haben Sie keine Angst davor!
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