Die Rente in Großbritannien besteht aus drei Säulen und einer sogenannten Immobilienrente.
Die demographische Entwicklung ist vergleichbar mit der in anderen europäischen Ländern. Die Menschen leben länger, aber es kommen weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt. Es wird erwartet, dass bis 2025 die Anzahl der Rentner auf 12,5 Mio. und bis 2050 auf 14 Mio. steigen wird.
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Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist für Frauen das 60. Lebensjahr und für Männer 65. Eine Frühverrentung ist nicht möglich. Geplant ist allerdings ein Anheben der Altersgrenzen schrittweise bis 68 für das Jahr 2046.
Die erste Säule setzt sich zusammen aus einer obligatorischen Grundrente und staatliche Zusatzrente.
Die gesetzliche obligatorische Grundrente wird in voller Höhe nach 30 Beitragsjahren berechnet. Die Grundrente ist niedriger als die Sozialhilfe, so dass, wenn keine anderen Einkünfte und keine Ersparnisse über 6.000 £ (6.780 €) vorliegen, der Staat die Grundrente aufstockt. Diese Garantierente garantiert den Beziehern ein wöchentliches Renteneinkommen von 130 Pfund (147€) für Alleinstehende und 198,45 £ (224€) für ein Paar (darin ist die Grundrente eingeschlossen). Die gesetzliche Rente sichert nur einen Lebensabend auf Sozialhilfeniveau. Nach einer EU-Studie von 2010 lebt fast ein Drittel der Senioren in Großbritannien in Armut.
Die Beiträge zur obligatorischen Renten teilen sich die Arbeitgeber mit 12,8% und die Arbeitnehmer mit 12 Prozent auf.
Der zweite Teil – die staatliche Zusatzrente ist abhängig von der Höhe der Zahlungen an die Sozialversicherung und vom Durchschnittsarbeitsverdienst während des gesamten Erwerbslebens, wobei die Arbeitsentgelte zurückliegender Jahre entsprechend der Lohnentwicklung aufgewertet werden.
47% der Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge. Dies war bis 2012 freiwillig. Seit April 2012 muß jedes Unternehmen obligatorisch eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Damit soll eine nachhaltigere und sichere Altersvorsorge, unabhängig vom Staat, erreicht werden.
Die Beiträge für die Betriebsrente teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit jeweils 1,5 Prozent. Der britische Staat finanziert diese Rente mit Steuererleichterungen.
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19 Prozent der Erwerbstätigen haben Vorsorge für eine private Zusatzrente getroffen. Sie zahlen freiwillig Beiträge in private Vorsorgefonds. Insbesondere für Selbständige ist diese Art der Rentenvorsorge wichtig, da sie weder staatliche Zusatzrenten noch Betriebsrenten ansparen können.
Als vierte Säule des britischen Rentensystems wird der Immobilienbesitz bezeichnet.
In Großbritannien haben ca. 80 % der Beschäftigten Immobilienbesitz (Eigenheim oder eigene Wohnung).
Viele Rentnerinnen und Rentner nehmen im Alter Kredite auf, um ihr Leben gestalten zu können. Die Kreditaufnahme wird gesichert durch die extremen Wertsteigerungen der Immobilien in den letzten 20 Jahren. Es wird von 300 bis 400 Prozent Wertsteigerung der Immobilien gesprochen. Dennoch droht vielen Rentnerinnen und Rentner im Alter ein sozialer Abstieg, weil die Kredite nicht mehr bedient werden können.
Die Mindestrente (Grundrente plus Aufstockungsbetrag) beträgt 147 €/ Woche für einen Alleinstehenden. Eine vorzeitige Verrentung ist nicht möglich. Im Rahmen der privaten Rentenversicherung in Verbindung mit Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind Frühverrentungsmöglichkeiten (2. und 3. Säule) vorhanden.
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Autor des Beitrages
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.
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