Das belgische Rentensystem ist anders aufgebaut, als das deutsche Rentenversicherungssystem!
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In Belgien gibt es das System für Angestellte, Selbstständige und Beamte.
Alle Angestellten und Selbstständigen zahlen obligatorische Beiträge in den gesetzlichen Fonds für Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten.
Arbeitnehmersystem
Die belgische Sozialversicherung umfasst für die Arbeitnehmer folgende Versicherungszweige:
Der Arbeitnehmer zahlt 13,07% seines Bruttogehaltes, der Arbeitgeber 24,77% an das Landesamt für soziale Sicherheit. Dieses verteilt die Beiträge auf die obengenannten Zweige der Sozialversicherung.
Die Rentenbeiträge betragen ca. 16% des Bruttoeinkommens und werden hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei Arbeitslosigkeit oder Bedürftigkeit werden sie von der zuständigen Sozialbehörde bezahlt.
Die belgische Sozialversicherung umfasst für die Selbstständigen folgende Versicherungszweige:
Im System der Selbständigen ist man versichert, wenn man eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausübt oder als Helfer einen Selbständigen in seiner beruflichen Tätigkeit unterstützt, ohne angestellt zu sein.
Für Lebenspartner eines Selbstständigen ist dies wichtig, wenn diese im Unternehmen mithelfen und kein eigenes Einkommen aus Berufstätigkeit beziehen.
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- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Der Selbstständige ist verpflichtet, vierteljährlich seinen Sozialversicherungsbeitrag z.B. an die Nationale Hilfskasse oder eine andere gewählte Sozialversicherungskasse zu entrichten.
Die Sozialversicherungskassen werden vom Landesinstitut der Sozialversicherungen verwaltet. Diese verteilen auch hier auf die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung.
Der Sozialversicherungsbeitrag wird auf der Grundlage des Nettoeinkommens berechnet, das man vor drei Jahren erzielt hat (2015 für 2018).
Die Beitragssätze sind gestaffelt und richten sich nach Höhe der Einkünfte. Hier gibt es einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Die belgische Rentenversicherung kennt folgende Leistungen:
Arbeitnehmer erhalten eine Invaliditätsrente, wenn sie infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als ein Drittel des normalen Einkommens eines Arbeitnehmers gleicher Qualifikation erzielen können. Dies entspricht einem Grad der Invalidität von mindestens 66 Prozent.
Die Alterspension (Rente) erhält man im belgischen Rentensystem mit 65 und 45 Beitragsjahren (Arbeitslosengeld oder Krankengeld eingeschlossen).
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen
Für verschiedene Berufsgruppen gelten Sonderkonditionen.
Vorruhestand
Dieser ist unter bestimmten Umständen ab 60 möglich. Eine weitere Voraussetzung sind Einzahlungen in eine private Brückenrente.
Autor des Beitrages
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.