Was ist eine Versicherten­rente

Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung oder Renten wegen Todes sind alles gesetzliche Renten aus dem System des Sozialgesetz­buches Nummer 6. Welche dieser Renten leiten sich aus eigenen Anwartschaften ab und welche nicht. In § 34 Absatz 1 SGB VI steht geschrieben, dass Versicherte und ihre Hinterbliebenen  Anspruch auf eine Rente haben, wenn die für die jeweilige Rente notwendige Mindest­versicherungs­zeit und die jeweiligen besonderen versicherungs­rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei stellt sich die Frage, was der Begriff Versichertenrente zu bedeuten hat.

Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung ? Was ist eine Versichertenrente, so eine Frage, die die Rentenberater von rentenbescheid24.de aktuell erreichte. Wir werden diese Frage in unserem Renten-ABC beantworten. Damit Sie Nachlesen können! Wissenswertes rund um das Thema gesetzliche Rente!


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Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung: Die gesetzlichen Rentenarten!

Bevor wir den Begriff erläutern, hier nochmals eine Übersicht der gesetzlichen Rentenarten. Nach dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 gibt es im wesentlichen drei Hauptgruppen von Renten. Dies sind:

Daneben gibt es noch besondere Leistungen, wie die Knappschaftausgleichsleistung und anderer Rentenleistungen, die als Renten zählen.

Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung: Rente aus eigener Versicherung

Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind Renten, die sich aus der eigenen Anwartschaft des Versicherten ableiten. Sie werden aus seiner eigenen Versicherung an den Versicherten gezahlt. Zu den Versichertenrenten zählen die:


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  • Altersrenten,
  • Erwerbsminderungsrenten und
  • die Erziehungsrenten.

Damit der Versicherte den Anspruch auf die Renten aus seiner eigenen Versicherung realisieren kann, muss er für die jeweilige Rente die Voraussetzungen erfüllen. Dies sind zum Beispiel bei einer Erwerbsminderungsrente,

  • die Mindestwartezeit von 5 Jahren,
  • die 3/5 Belegung an Wartezeit mit Pflichtbeitragszeiten,
  • die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf mindestens unter 6 Stunden täglich (teilweise EM-Rente).

Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung: Keine Versichertenrente

Die Renten wegen Todes sind grundsätzlich keine Versicherten­renten. Der Anspruch auf eine solche Rente leitet sich grundsätzlich aus der Versicherung des Verstorbenen ab. Selbstverständlich müssen auch besondere versicherungs­rechtliche Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente im Leistungsfall gegeben sein. Daher sind mit Ausnahme der Erziehungs­rente die anderen Renten wegen Todes keine Versicherten­renten.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

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Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

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