Die Hinterbliebenenrente als Betriebsrente kann ein Teil der Absicherung für Witwen oder Witwer oder Waisen eines durch eine Betriebsrente versicherten Arbeitnehmers sein.
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt im arbeitsrechtlichen Sinne, welche Leistungen zur Altersversorgung der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusagen darf oder kann. Nach § 1 Absatz 1 BetrAVG können dem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der:
Damit hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass Teil der betrieblichen Altersversorgung auch die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber sein kann.
Nicht wenige Unternehmen finanzieren für Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung. Grundsätzlich legt der Arbeitgeber durch zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Versorgungsträger ( oft eine Versicherung usw.) fest, welchem Umfang die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen versprochen Leistungen haben sollen. Dabei geht es vor allem auch um die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Witwen-oder Witwerrente. Die Hinterbliebenenversorgung ist im Regelfall von bestimmten Faktoren abhängig.
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So kann der Arbeitgeber eine kleine und große Witwen-oder Witwerrente für den Todesfall seines bei ihm versicherten Arbeitnehmers vereinbaren. Meist dann auch mit den gleichen Voraussetzungen, wie in der gesetzlichen Rente.
Die Ehe muss mindestens 12 Kalendermonate bestanden haben, dann kann es schon einen Anspruch auf eine kleine Witwenrente geben. Diese wird für maximal 2 Jahre gezahlt und beträgt 25 Prozent der eigentlichen Betriebsrente.
Für die große Witwenrente aus der Betriebsrente muss der oder die Anspruchstellerin ein bestimmtes Mindestlebensalter vorweisen können. Ähnlich, wie bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente wird der Anspruch auf die große Witwenrente meist ab dem 45. Lebensjahr des Hinterbliebenen beginnen oder unabhängig vom Lebensalter an die Erziehung eines Kindes gekoppelt sein. Die Rentenhöhe für eine große Witwenrente als Betriebsrente ist auf 55 Prozent der eigentlichen Betriebsrente begrenzt. Daneben kann es auch noch einen Anspruch für hinterbliebene Kinder auf eine Waisenrente aus der Betriebsrente des verstorbenen Elternteils geben. Der Gesamtbetrag der gezahlten Hinterbliebenenleistung darf die Höhe der vereinbarten Betriebsrente bezogen auf den Verstorbenen nicht übersteigen.
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