Die Rentenberechnung einer Invalidenrente in der DDR erfolgte nach einem anderen Berechnungsvorgang, als die Berechnung der Altersrente nach dem Sozialgesetzbuch Nr.6.
Erfahren Sie , welche Leistungen Ihnen bei der Rehabilitation zustehen
und wie Sie diese geltend machen.
Zu diesen allgemeinen Informationen verweisen wir auf unsere Rentenberechnung wegen Altersrente in der ehemaligen DDR.
Der Versicherte, ein Mann, hat 38 Jahre gearbeitet. Bei Rentenbeginn ist er 54 Jahre und 7 Monate alt. Er war bei 16 Jahre und 7 Monate alt, als er die erste versicherungspflichtige Tätigkeit aufnahm, Seine Tätigkeit begann 1925. Der Rentenbeginn war am 01.01.1970.
Die Rentenberechnung einer DDR-Invaliden Rente erfolgte im grob in vier Schritten:
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen
Das Durchschnittseinkommen für 20 Jahre vor dem Rentenbeginn ist zu berechnen. Der 20-Jahreszeitraum beginnt ab dem 31.12.1969 und endet am 01.01.1950. 6 Monate Krankheitszeiten sind bei unserem versicherten Mann im 20 Jahreszeitraum aufgetreten. 20 Jahre sind = 240 Kalendermonate. Davon sind 6 Monate abzuziehen,also verbleiben noch 234 Kalendermonate.
Im SVA-Buch des Versicherten waren für die zwanzig Jahre insgesamt 100.000 Mark der DDR als Einkommen nachgewiesen.
Der Durchschnittsverdienst, der der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist, beträgt 438 Mark der DDR.
Nach § 6 der Renten-VO-DDR 1968 gab es für verschiedene Zeiträume der versicherten Tätigkeit bestimmte Steigerungssätze in Prozent. Dabei unterschied man noch zwischen den Zeiten vor dem 01.01.1946 und danach. Für die Zeiten vor dem 01.01.1946 gab es einen pauschalen Steigerungssatz von 0,7 % und danach von 1,0 Prozent.
- Medizinische Bewertung-
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Ausgehend von diesen Informationen wird der Steigerungsbetrag für unseres männlichen Rentenempfänger wie folgt berechnet:
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Er hat insgesamt 38 Jahre gearbeitet, davon 14 Jahre bis zum 31.12.1945 und 24 Jahre nach dem 01.01.1946.
Ähnlich wie bei der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente gab es bei der DDR-Invalidenrente noch eine besondere Zurechnungszeit. Für die noch möglichen Arbeitsjahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gab es noch einen zusätzlichen Steigerungsfaktor, der bei der Rentenberechnung auf den Steigerungssatz anzurechnen war.
In unserem Beispiel war unser Versicherter bei Rentenbeginn 54 Jahre und 7 Monate alt. Bis zum 65. Lebensjahr waren es somit noch 10 Jahre Arbeitszeit. Aus den 10 Jahren wurde die Zurechnungszeit berechnet, in dem die 10 Jahre mit dem Faktor 0,7 (7/10) vervielfältigt wurde. Macht insgesamt 7 Jahre Zurechnungszeit. Daraus ergab sich ein Steigerungssatz von 7 %.
Gesamtbetrag aus Steigerungsbetrag und Zurechnungszeit
Der ausgerechnete Steigerungsbetrag von 40,8 Prozent wird mit dem zuvor ermittelten Durchschnittseinkommen von 438 Mark-DDR vervielfältig. Das Ergebnis ist = 174,62 Mark-DDR (438 Mark x 40,8%).
Die Monatsrente errechnet sich aus dem Festbetrag und dem Betrag der mit dem Steigerungsbetrag vervielfältigenden Monatseinkommen ergibt.
Die monatliche Invalidenrente betrug nach unserem Beispiel 285 Mark-DDR. Aus heutiger Sicht sehr niedrig. Da aber die Mieten und die Lebensmittelpreise einheitlich günstig waren und der Rentner kostenfrei krankenversichert war, konnte man 1970 mit dieser Rente auskommen.
Beratung – Meine Altersrente –
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.