Renten­berech­nung einer Invaliden­rente DDR

Invaliden­rente = Erwerbs­minderungs­rente

Die Rentenberater von rentenbescheid24.de haben mit einem vereinfachten Beispiele eine Invalidenrente-DDR berechnet. Der Rentenberechnung liegt die Rechtslage nach der Renten­verordnung der DDR vom 15.03.1968 zu Grunde. Der Festbetrag von 110 Mark-DDR, der in der Rente mit einberechnet wurde und die Mindest­renten­höhe waren 1968 sehr niedrig. Die Mindestrenten haben sich bis 1990 noch erhöht. Ab dem 03.10.1990 galt Rentenrecht der ehemaligen DDR (der Grundberechnung nach)  in einer Übergangszeit im Mantel von bundes­deutschen Recht weiter. Hier die Berechnung der Invalidenrente nach DDR-Recht 1968.

Die Rentenberechnung einer Invalidenrente in der DDR erfolgte nach einem anderen Berechnungsvorgang, als die Berechnung der Altersrente nach dem Sozialgesetzbuch Nr.6.


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Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Allgemeine Hintergründe zum Einkommen in der DDR

Zu diesen allgemeinen Informationen verweisen wir auf unsere Rentenberechnung wegen Altersrente in der ehemaligen DDR.

Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Berechnungsbeispiel Invalidenrente

Ein Beispiel anhand einer Rechnung. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Beispielrechnung zum RententhemaDDR-Invalidenrente

Der Versicherte, ein Mann, hat 38 Jahre gearbeitet. Bei Rentenbeginn ist er 54 Jahre und 7 Monate alt. Er war bei 16 Jahre und 7 Monate alt, als er die erste versicherungspflichtige Tätigkeit aufnahm, Seine Tätigkeit begann 1925. Der Rentenbeginn war am  01.01.1970.

Die Rentenberechnung einer DDR-Invaliden Rente erfolgte im grob in vier Schritten:


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  • Berechnung des 20 Jahres Durchschnittseinkommen,
  • Berechnung der Steigerungsbeträge,
  • Berechnung Zurechnungszeit und Steigerungsbeträge,
  • Zusammenführung der Berechnungen als Altersrente.
Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Berechnung Durchschnittseinkommen

Das Durchschnittseinkommen für 20 Jahre vor dem Rentenbeginn ist zu berechnen. Der 20-Jahreszeitraum beginnt ab dem 31.12.1969 und endet am 01.01.1950. 6 Monate Krankheitszeiten sind bei unserem versicherten Mann im 20 Jahreszeitraum aufgetreten. 20 Jahre sind = 240 Kalendermonate. Davon sind 6 Monate abzuziehen,also verbleiben noch 234 Kalendermonate.

Im SVA-Buch des Versicherten waren für die zwanzig Jahre insgesamt 100.000 Mark der DDR als Einkommen nachgewiesen.

  • 100.000 Mark ./. 234 = 438 Mark DDR pro Monat Durchschnittsverdienst

Der Durchschnittsverdienst, der der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist, beträgt 438 Mark der DDR.

Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Berechnung Steigerungsbetrag

Nach § 6 der Renten-VO-DDR 1968 gab es für verschiedene Zeiträume der versicherten Tätigkeit bestimmte Steigerungssätze in Prozent. Dabei unterschied man noch zwischen den Zeiten vor dem 01.01.1946 und danach. Für die Zeiten vor dem 01.01.1946 gab es einen pauschalen Steigerungssatz von 0,7 % und danach von 1,0 Prozent.


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Ausgehend von diesen Informationen wird der Steigerungsbetrag für unseres männlichen Rentenempfänger wie folgt berechnet:


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Er hat insgesamt 38 Jahre gearbeitet, davon 14 Jahre bis zum 31.12.1945 und 24 Jahre nach dem 01.01.1946.

  • Steigerungsbetrag 14 Jahre x 0,7 = 9,8 %
  • Steigerungsbetrag 24 Jahre x 1,0 = 24 %
  • Gesamtsteigerungbetrag von   33,8 %
Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Zurechnungszeit

Ähnlich wie bei der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente gab es bei der DDR-Invalidenrente noch eine besondere Zurechnungszeit. Für die noch möglichen Arbeitsjahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gab es noch einen zusätzlichen Steigerungsfaktor, der bei der Rentenberechnung auf den Steigerungssatz anzurechnen war.

In unserem Beispiel war unser Versicherter bei Rentenbeginn 54 Jahre und 7 Monate alt. Bis zum 65. Lebensjahr waren es somit noch 10 Jahre Arbeitszeit. Aus den 10 Jahren wurde die Zurechnungszeit berechnet, in dem die 10 Jahre mit dem Faktor 0,7 (7/10) vervielfältigt wurde. Macht insgesamt 7 Jahre Zurechnungszeit. Daraus ergab sich ein Steigerungssatz von 7 %.

Gesamtbetrag aus Steigerungsbetrag und Zurechnungszeit

  • 33,8 % + 7 % = 40,8 Prozent
Rentenberechnung einer Invalidenrente DDR: Berechnung monatlichen Invalidenrente

Der ausgerechnete Steigerungsbetrag von 40,8 Prozent wird mit dem zuvor ermittelten Durchschnittseinkommen von 438 Mark-DDR vervielfältig. Das Ergebnis ist = 174,62 Mark-DDR (438 Mark x  40,8%).

Die Monatsrente errechnet sich aus dem Festbetrag und dem Betrag der mit dem Steigerungsbetrag vervielfältigenden Monatseinkommen ergibt.

  • Festbetrag =        110,00 Mark DDR
  • Betrag 174,62 =   174,62 Mark DDR
  • Rente Netto= 284,62 Mark aufgerundet auf 285 Mark der DDR

Die monatliche Invalidenrente betrug nach unserem Beispiel 285 Mark-DDR. Aus heutiger Sicht sehr niedrig. Da aber die Mieten und die Lebensmittelpreise einheitlich günstig waren und der Rentner kostenfrei krankenversichert war, konnte man 1970 mit dieser Rente auskommen.

Renten­berechnung einer Invaliden­rente DDR: andere Faktoren konnten die Invalidenrenten erhöhen

Unser Berechnungs­beispiel soll vereinfacht die Struktur der Renten­berechnung in der ehemaligen DDR darstellen. Die monatlichen Renten konnten durch verschiedene andere Maßnahmen noch erhöht werden. So gab es 1968 die Möglichkeit sich freiwillig zusätzlich für die Rente zu versichern. Dies hat nichts mit der FZR ab dem 01.03.1971 zu tun.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

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Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

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