Die Rentenberechnung einer Altersrente ehemalige DDR erfolgte nach einem völlig anderen Berechnungsvorgang, als die Berechnung der Altersrente nach dem Sozialgesetzbuch Nr.6.
Renten der DDR - Intelligenzrente
Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie z.B. die Intelligenzrente der DDR als zusätzliche Rentenansprüche für Ihre Rente geltend machen können?
Wir haben die Rente eines Mannes aus der DDR berechnet. Er wies zum Zeitpunkt des Renteneintritts Anfang 1970 einen für damalige Verhältnisse durchschnittlichen Verdienst nach. Da der ausgewiesene Durchschnittsverdienst auch für die Jahre unmittelbar nach Kriegsende gilt, ist davon auszugehen, dass Anfang 1970 der Berechnung ein Verdienst von 600- 700 Mark der DDR (Mark) zu Grunde liegt. Das entspricht einer mittleren Tätigkeit bzw. des Einkommens eines Facharbeiters im Bau- oder Metallgewerbe oder in der verarbeitenden Produktion. Die zahllosen Beschäftigten der ehemaligen DDR im Dienstleistungssektor, im Handel- und Gaststättenbereich, in der Landwirtschaft und auch an den Fließbändern zahlreicher Fabriken verdienten bei weitem nicht so viel. Häufig lag um 1970 das monatliche Durchschnittseinkommen unter 400 Mark-DDR.
Das hatte zur Folge, dass viele DDR- Bürger weitere Einnahmequellen erschlossen. Im ländlichen Bereich z. B. wurde durch die Abgabe von Obst und Gemüse und vor allem durch den Verkauf von Schlachtvieh zusätzlich Geld erwirtschaftet, das für Wohneigentum oder als Rücklagen für Anschaffungen genutzt wurde.Allerdings wirkten sich diese Einnahmen nicht als Einkommen auf die Renten aus.
Der Versicherte, ein Mann, hat 45 Jahre gearbeitet. Seine Tätigkeit begann 1925. Der Rentenbeginn war am 20.09.1970.
Die Rentenberechnung erfolgte im wesentlichen in drei Schritten:
Renten der DDR
- Prüfen der Erfolgsaussichten und Verwaltungsverfahren
- Antragstellung Zusatz-Sonderversorgungsrente
- Durchsetzen - und Prüfen
Das Durchschnittseinkommen für 20 Jahre vor Rentenbeginn ist zu berechnen. Der 20-Jahreszeitraum beginnt ab dem 31.12.1969 und endet am 01.01.1950. Krankheitszeiten sind bei unserem versicherten Mann im 20 Jahreszeitraum nicht aufgetreten. 20 Jahre sind = 240 Kalendermonate.
Im SVA-Buch des Versicherten waren für die zwanzig Jahre insgesamt 120.000 Mark der DDR als Einkommen nachgewiesen (Beispiel).
Der Durchschnittsverdienst, der der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist, beträgt 500 Mark der DDR.
Nach § 6 der Renten-VO-DDR 1968 gab es für verschiedene Zeiträume der versicherten Tätigkeit bestimmte Steigerungssätze in Prozent. Dabei unterschied man noch zwischen den Zeiten vor dem 01.01.1946 und danach. Für die Zeiten vor dem 01.01.1946 gab es einen pauschalen Steigerungssatz von 0,7 % und danach von 1,0 %
Ausgehend von diesen Informationen wird der Steigerungsbetrag für unseres männlichen Rentenempfänger wie folgt berechnet:
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Er hat insgesamt 45 Jahre gearbeitet, davon 20 Jahre bis zum 31.12.1945 und 25 Jahre nach dem 01.01.1946.
Der ausgerechnete Steigerungsbetrag von 39 Prozent wird mit dem zuvor ermittelten Durchschnittseinkommen von 500 Mark-DDR vervielfältig. Das Ergebnis ist = 195 Mark-DDR ( 500 Mark x 39%).
Die Monatsrente errechnet sich aus dem Festbetrag und dem Betrag der mit dem Steigerungsbetrag vervielfältigenden Monatseinkommen ergibt.
Die volle Altersrente betrug nach dieser Berechnung in unserem Beispiel 305 Mark-DDR. Aus heutiger Sicht erschreckend niedrig. Da aber die Mieten und die Lebensmittelpreise einheitlich günstig waren und der Rentner kostenfrei krankenversichert war, musste man mit dieser Rente auskommen.
Beratung – Meine Altersrente –
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.