Wie wurden Renten vor 2005 besteuert

Besteuerung des Ertragsanteils der Rente

Das Thema der Besteuerung von Renten ist spätestens seit dem Jahr 2005 ein Dauerbrenner. Es geht um die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften. Und um die Frage, ob die doppelte Besteuerung von Beiträgen zur Rente in der Ansparphase und Alterseinkünfte in der Rentenphase verfassungswidrig ist! In diesem Ratgeber in unserem Renten-ABC geht es um die Frage, wie gesetzliche Renten vor dem Jahr 2005 besteuert wurden. Also vor der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von gesetzlichen Renten. Wer wissen will, welche Renten überhaupt der Besteuerung unterliegen, kann hier nachlesen!

Wie wurden Renten vor 2005 besteuert ?


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Wie wurden Renten vor 2005 besteuert: Überblick über die Rechtslage

In Deutschland gilt der Gesetzesvorbehalt. Das heißt, dass Finanzämter nur die Einkünfte besteuern darf, die in Besteuerungsgesetzen als zu versteuerndes Einkommen erfasst werden. Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung ab 2005 änderte sich die Besteuerung der gesetzlichen Renten! Wie war die Rechtslage vor 2005 oder 2004 ? Eine oft gestellte Frage! Vor dem Jahr 2005 wurden gesetzlichen Renten auch besteuert. Nur das Besteuerungsverfahren war ein anderes, als nach 2005. Vor 2005 wurden gesetzliche Renten „nur“ mit dem Ertragsanteil an der Rente besteuert- versteuert. Was der Ertragsanteil vor 2005 war, können Sie im nächsten Abschnitt nachlesen!

Wird jede Rente besteuert: Der Ertragsanteil der Rente vor 2005

Bei gesetzlichen Renten war bis 2004 der Ertragsanteil der Rente einkommenssteuerpflichtig. Der Ertragsanteil der Rente war davon abhängig, welches Alter der Rentenberechtigte bei Rentenbeginn hatte. Regelmäßig waren rund 27% bis 35 % Ertragsanteil der Rentenzahlung der Einkommenssteuer unterworfen.

Erwerbsunfähigkeitsrenten waren sogenannte abgekürzte Leibrenten. Erwerbsunfähigkeitenrenten wurden bis einschließlich 2004 nach § 55 Absatz 2 Einkommen­steuer­durchführungs­verordnung mit dem dort aufgelisteten Ertragsanteil versteuert.


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Wurde die EU-Rente in einer Altersrente umgewandelt, so erfolgte die Ertragsanteilsversteuerung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 des Einkommenssteuergesetzes der damals geltenden Fassung.

Im Grundsatz kann man sagen, dass die Ertragsanteilsbesteuerung der Altersrente dazuführte, dass viele Rentnerinnen und Rentner keine Steuer zahlen mussten. Hingegen die Beamten mit ihren Pensionen voll steuerpflichtig waren. Mit Stand 2020 sind über 5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlende Steuerbürger in Deutschland und spülen jährlich über 40 Milliarden Euro an Steuern in die Kasse des Fiskus.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde die Ertragsanteilsbesteuerung der Renten ab dem 01.01.2005 aufgehoben- gestrichen. Es wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Hier können Sie nachlesen, welche Renten in Deutschland überhaupt besteuert werden.

Wie wurden Renten vor 2005 besteuert

Die Besteuerung des Ertragsanteils von Renten vor 2005 führte dazu, dass Renten­bezieher in den meisten Fällen keine Einkommens­steuern auf ihtre gesetzlichen Renten zahlen mussten. Eine Situation die dem Bundes­verfassungs­gericht nicht gefiel und einer Verfassungs­beschwerde eines Beamten stattgab. Dieser musste seine volle Pension versteuern. Der gesetzliche Rentner nur seinen Ertragsanteil. Im Ergebnis führte die erfolgreiche Verfassungs­beschwerde zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten mit dem Alters­ein­künfte­gesetz. Und auch zu der möglichen Doppel­besteuerung von gesetz­lichen Renten!


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