Wird jede Rente in Deutschland besteuert?

Altersrenten- private Renten- gesetzliche Unfallrenten

Das Thema der Besteuerung von Renten ist spätestens seit dem Jahr 2005 ein Dauerbrenner. Es geht um die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften. Und um die Frage, ob die doppelte Besteuerung von Beiträgen zur Rente in der Ansparphase und Alterseinkünfte in der Rentenphase verfassungswidrig ist, oder nicht. Vor dem Bundesfinanzhof in München sind seit einiger Zeit zwei Revisionsverfahren anhängig. In diesem Ratgeber geht es uns nicht um die doppelte Besteuerung, sondern um die Frage, welche Renteneinkünfte überhaupt in Deutschland besteuert werden dürfen. In diesem Ratgeber geht es nicht darum, wie die zu besteuernden Renten besteuert werden ( also welches Besteuerungsverfahren angewandt wird).

Wird jede Rente besteuert oder gibt es auch Alterseinkünfte und Renten, die nicht der Versteuerung unterliegen!


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Wird jede Rente besteuert: Überblick über die Rechtslage

In Deutschland gilt der Gesetzesvorbehalt. Das heißt, dass Finanzämter nur die Einkünfte besteuern darf, die in Besteuerungsgesetzen als zu versteuerndes Einkommen erfasst werden. Grundsätzlich wird die überwiegende Zahl der Alterseinkünfte besteuert. Einige Rentenleistungen sind aber steuerfrei. Damit ist die Eingangs gestellte Frage, ob jede Rente versteuert wird, geklärt.

Wird jede Rente besteuert: Welchen Renten werden versteuert-besteuert

Zu den Renten, die versteuert werden müssen gehören:


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  • die Betriebsrenten,
  • Renten aus Lebensversicherungen ab 2005 nach dem Ertragsanteil, ( LV-oder RV-Verträge bis 2004 sind in der Auszahlphase unter bestimmten Kriterien steuerfrei) und private Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente,
  • Renten aus Versorgungswerken usw.
Wird jede Rente besteuert: Welchen Renten unterliegen per Gesetz nicht der Besteuerung

Es gibt gesetzliche Renten, die nicht der Besteuerung unterliegen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Frage, bis wann eine Rentenleistung, die der Besteuerung unterliegt steuerfrei ist!  Grundsätzlich sind gesetzliche Renteneinkünfte die im Jahr 2021 der Besteuerung unterliegen, als steuerpflichtiges Gesamteinkommen eines Singles bis zu einer Höhe von 9270€ im Jahr steuerfrei.

Folgende Renten werden nicht besteuert:

  • gesetzliche Renten aus einer Unfallversicherung,
  • Opferrenten, zB. aus Impfschaden oder wegen einer Opferentschädigung aus einer Straftat-Gewalttat, bestimmte Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Soldatenversorgungsgesetz,

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  • Rentenabfindungen nach § 107 Sozialgesetzbuch Nummer 6
  • Ausgleichszahlungen nach § 48 Beamtenversorgungsgesetz,
  • Renten aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und viele weitere Rentenleistungen die in Lohnsteuerrichtlinie 2021 unter dem laufendem Punkt 3.6 numerisch erfasst sind.

Eine gesetzliche Unfallrente unterliegt auch nicht dem sogenannten Progessionsvorbehalt.


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Wird jede Rente besteuert: Steuerbescheide gesetzliche Altersrenten anfechten

Klar ist, dass nicht jede Renten­leistung der Besteuerung unterliegen. Gesetzliche Altersrenten und Erwerbs­­minderungs­­renten unterliegen nach dem Einkommens­­steuer­­gesetz der Besteuerung. Auf Grund der anhängigen Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof wird allgemein Empfohlen, dass alle Rentnerinnen und Rentner ihre Steuer­bescheide anfechten sollten, wenn sie Einkommensteuer auf ihre gesetz­lichen Alterseinkünfte zahlen  Und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abgabenordnung zu beantragen. Und zwar im Hinblick auf die beiden Revisions­­verfahren beim Bundesfinanzhof!


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