Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung
Harte Worte, die zu lesen sind! Rentenexperten werfen dem Finanzminister Olaf Scholz „arglistige Täuschung“ wegen der Doppelbesteuerung vor. Zu lesen in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2021. Die interviewten Steuerexperten werfen den Finanzämtern vor, Rentnerinnen und Rentner massiv unter Druck zu setzen und diese aus dem Einspruchsverfahren gegen die Steuerfestsetzung herauswerfen zu wollen. Es geht um viel Geld, rund 20 Milliarden Euro Steuern, die Rentnerinnen und Rentner jedes Jahr zuviel an Steuern zahlen. Hoffnung wird auf das Bundesfinanzgericht in München gesetzt! Hoffnung auf ein richtungsweisendes Urteil.
Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung! Der Finanzminister muss sich warm anziehen. Wenn der Bundesfinanzhof in München den beiden eingelegten Revisionen Recht gibt, wackelt die Rentenbesteuerung in der Fassung seit 2005.
Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Renten
Die Doppelbesteuerung der Rente treibt die Rentnerinnen und Rentner um. Sie sind oft verunsichert! In dem Interview wirft der Steuerberater Braun Finanzämter vor, Rentnerinnen und Rentner zu täuschen und um ihr Recht zu bringen. Für Heinrich Braun ist klar: Die Doppelbesteuerung ist nachgewiesen! Was sich hinter der sogenannten Doppelbesteuerung verbirgt, können Sie hier nachlesen!
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Hier ein kleines Beispiel durch den Finanzmathematiker Klaus Schindler: “ Bei einem Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 %. Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 % des Renteneinkommens steuerfrei. Stattdessen müsste der Betrag bei 40 % liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.“ vgl. Interview vom 10.02.2021.
Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: Millionen Rentnerinnen und Rentner sind betroffen
Die beiden Experten schätzen, dass die Doppelbesteuerung für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorliegt, die ab dem Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Dies sind seit 2005 bis 2020 millionen Rentenbezieher, keine Frage!
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Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: Finanzämter setzen Rentner unter Druck
Der Steuerberater Braun hat mehrere Musterverfahren gegen die Doppelbesteuerung in Gang gesetzt. Er hofft, dass der Bundesfinanzhof die Art und Weise der Besteuerung von Altersrenten seit 2005 kippt. Er selbst hält die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang wirft der Steuerberater Braun den Finanzämtern vor, Senioren „arglistig zu täuschen“. Sie wollen die Rentnerinnen und Rentner aus dem Verfahren drängen, mit einem unlauteren Trick und mit unzulässigen Druck.
Die Senioren müssen gegen die Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahren beantragen. Und zwar unter Hinweis auf die beiden eingelegten Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. Aktuell würde dies dadurch ausgehebelt werden, weil der Bundesfinanzminister mit den Ländern eine Absprache getroffen hat, um die betroffenen Rentner aus dem Verfahren zu drängen. Die Finanzämter fordern die Rentnerinnen und Rentner auf, die gegen ihre Steuerbescheide Einspruch eingelegt haben, auf die Doppelbesteuerung rechnerisch nachzuweisen, oder den Einspruch zurückzuziehen. Somit auf das Verfahren zu verzichten. Im Grundsatz ist der Bürger nicht verpflichtet, die Doppelbesteuerung nachzuweisen. Die Abgabenordnung sieht eine solche Vorgehensweise nicht vor. Die Finanzämter selbst sind nicht in der Lage dazu! Eigentlich genügt es, dass der Betroffene sich dem Musterverfahren anschließt und dann den Ausgang des Revisionsverfahrens beim BFH abwartet. Steuerberater Braun wirft den Finanzämtern und den Ländern schlichtweg Betrug vor, weil diese die Rentnerinnen und Rentner aus dem Verfahren haben wollen. Es geht um Milliarden Euro an Steuerrückforderungen, die die betrogenen Rentenbezieher möglicherweise geltend machen können!
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Das schlimme an der Sache sei, so die beiden Experten, dass die Finanzämter Unterlagen und Steuerbescheide von den Versicherten haben möchte, die sie selbst nicht mehr in ihren Akten haben.
Jüngst hat der Steuerberater Braun gegen alle Mitarbeiter eines Finanzamtes Strafanzeige gestellt, weil in einem von ihm begleitenden Gerichtsverfahren in den Steuerakten des klagenden Rentners die Steuerbescheide fehlen. Der Ton wird immer rauher!
Die nackte Angst, die dem Finanzminister in Berlin ins Gesicht geschrieben steht, wenn der BFH die Rentenbesteuerung gibt!
Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: Der Finanzminister wurde verklagt
Steuerberater Braun hat den Finanzminister Olaf Scholz persönlich verklagt! Und zwar auf Einsichtnahme in eine Sitzungsniederschrift von Mitte 2020. Es geht um eine interne Absprache, weil rund eine halbe Million Rentner Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegt haben. In dieser „geheimen“ Sitzung ging es um die Koordinierung, wie mit den Einsprüchen der Rentner umgegangen werden soll. Diese Absprache wurde auf Bitten des Steuerberater Brauns nicht veröffentlicht, weil diese geheim sei! Was an Steuerangelegenheiten in dieser Dimension geheim sein soll, erschließt sich dem Autor dieses Beitrages nicht.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
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Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: Muss der Rentner die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen?
Nein! Anders sieht es aber die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, die in einer Kurzinfo am 14.07.2020 reagierte! Es wird klar, dass sich langsam Panik bei den Finanzämtern breit macht. So hat das OFD angeordnet, dass bei fehlenden Nachweis der Doppelbesteuerung der Antrag auf das Ruhen des Verfahrens abzuweisen ist und eine Aussetzung der Vollziehung der Steuerforderung abzulehnen sei. Dies unter Hinweis auf die Feststellungslast zu Ungunsten des einspruchseinlegenden Rentners! In diesem Zusammenhang hat der BFH in seiner Entscheidung vom 21.06.2016 ausdrücklich daraufhingewiesen, dass der Rentner nicht den rechnerischen Nachweis der Doppelbesteuerung erbringen muss, sondern nur die Tatsachen und Beweismittel, die hierfür sprechen. Dies können Steuerbescheide sein oder wie der BFH angibt auch Rentenbescheide! Der BFH hat in seiner Entscheidung
“ Die lückenlose Vorlage von Einkommensteuerbescheiden ist allerdings nicht das einzige Mittel, um den Anforderungen zu genügen, die an die Darlegung einer im konkreten Einzelfall gegebenen verfassungswidrigen doppelten Besteuerung zu stellen sind. Vielmehr lässt sich die Höhe der Beitragszahlungen zur Rentenversicherung (auch des jeweiligen Ehegatten) im Allgemeinen den Rentenversicherungsverläufen entnehmen, die jedem Versicherten vorliegen. Aus diesen Beitragszahlungen kann dann wiederum die Höhe des Gehalts bzw. der sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen —jedenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze— abgeleitet werden. Da zudem die —in den einzelnen Jahren variierende— Höhe der Beitragssätze zu den anderen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung bekannt ist, ergibt sich bei Kenntnis der beitragspflichtigen Einnahmen durch einen einfachen Rechenvorgang auch der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung. Dieser Gesamtbeitrag bildet wiederum die Tatsachengrundlage, um in Anwendung des § 10 Abs. 3 EStG in der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung eine Höchstbetragsberechnung vornehmen zu können.“, vergleich BFH-Urteil vom 21.06.2016, Randnummer 56.
Der BFH lässt ausdrücklich für die Darlegungslast des Steuerpflichtigen die Darlegung zu seiner Erwerbsbiografie und zum Rentenversicherungsverlauf genügen. Dies sind die Unterlagen und Informationen ,die der klagende Rentner dem Finanzgericht vorzulegen hat.
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Millionen Rentner klagen an: Betrug durch Doppelbesteuerung: 20 Milliarden Euro, die jedes Jahr zuviel Steuern abkassiert wird
Es geht um viel Geld, sehr viel Geld, dass der Finanzminister im Falle einer positiven Entscheidung durch den BFH an viele Millionen Rentnerinnen und Rentner zurückerstatten kann. Ob es in Kürze (zweites Quartal 2021) zu einer Entscheidung kommen wird, ist offen. Wir können nur hoffen, dass der BFH zu Gunsten der vielen Menschen entscheidet. Denn Millionen Rentnerinnen und Rentner fühlen sich betrogen! Viele Experten sind sich einig, Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt gegen die Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen!
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