Rentnerinnen und Rentner sollten wegen dem anstehenden Urteil/en des Bundesfinanzhofes gegen ihre Einkommenssteuerbescheide rechtzeitig Einspruch einlegen. Und das im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofes das Ruhen des Verfahrens beim Finanzamt beantragen. Der Einspruch und der Antrag auf das Ruhen des Verfahrens werden von vielen Finanzämtern zurückgewiesen. Unter anderem deshalb, weil der betroffene Rentenbezieher die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen muss. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat am 14.07.2020 eine Dienstanweisung veröffentlicht. Aus dieser Dienstanweisung geht hervor, dass der betroffene Steuerrentner durch geeignete Tatsachen, wie zum Beispiel einen rechnerischen Nachweis, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, substantiiert vortragen muss. Und verweist auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 21.06.2016 zum Thema Doppelbesteuerung von Altersversorgebezügen und der Feststellungslastzum Nachweis der Doppelbesteuerung! Ich bin der Sache mal auf den Grund gegangen und wollte wissen, ob der Steuerrentner wirklich für die Einspruchsbegründung und den Ruhensantrag die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen muss!
Muss ich die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen, damit meinem Einspruch und dem Antrag auf das Ruhen des Verfahrens durch das Finanzamt oder dem Finanzgericht stattgegeben werden. Oder reicht es aus, wenn ich geeignete Unterlagen, Steuerbescheide oder Rentenbescheide zum möglichen Vorliegen einer Doppelbesteuerung dem Finanzamt vorlege.
Beratung Einkommen und Rente
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
mehr erfahren
Muss ich die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen: Was sagt die OFD Nordrhein-Westfalen zur Feststellungslast
Wenn ich einen Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlege, muss ich diesen begründen. Das Finanzamt will ja von mir wissen, warum seine Entscheidung falsch ( rechtswidrig) ist- sein könnte. Dazu muss ich dann noch entsprechende Belege, Urkunden, Kontoauszüge und weiteres als Beweisemittel vorlegen.
Im Grundsatz nicht anders als wenn ich als Rentner sage, ich lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und begründe dies mit dem vorliegen der sogenannten verfassungswidrigen Doppelbesteuerung.
Was für Unterlagen muss ich beim Finanzamt einreichen, damit ich ausreichend nachgewiesen habe, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Oder muss ich zwingend die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagt in einem Hinweis vom 14.07.2020 sinngemäß folgendes dazu:
“ Unter Verweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren X R 20/19 und X R 33/19 eingelegte Einsprüche können gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (aus Zweckmäßigkeitsgründen) ruhend gestellt werden, soweit die sich darauf berufenden Einspruchsführer die von ihnen geltend gemachte Doppelbesteuerung im Einzelfall nachgewiesen haben.
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
mehr erfahren
Dies bedeutet, dass vorab zu prüfen ist, ob überhaupt ein Fall vorliegt, der nach seinem Sachverhalt den streitigen Fällen in den BFH-Verfahren entspricht, und ob eine Doppelbesteuerung möglich wäre. Liegt ein entsprechender Fall vor, kann der Einspruch ruhend gestellt werden.
Liegt kein entsprechender Fall vor, ist der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.
Der BFH hat bereits ausgeführt, dass die Feststellungslast zum Nachweis einer Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen beim Steuerpichtigen liegt.
Es wird daher empfohlen, dass der Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren auf die Rechtssprechung des BFH hingewiesen wird und dass die Feststellungslast zum Nachweis einer entsprechenden Doppelbesteuerung von Rentenleistungen beim Steuerplichtigen liegt. Es ist damit bei Wiederaufnahme des Verfahrens ein substantiierter Sachvortrag (z.B. Berechnung) zum Vorliegen einer Doppelbesteuerung im konkreten Einzelfall notwendig“, Kurzinformation der OFD Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2020.
Muss ich die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen: Muss ich wirklich die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen oder reichen auch Unterlagen aus, die einen Rückschluss hierzu geben können
Ich wollte es genauer wissen, was der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 21.06.2016 zur Feststellungslast des Klägers wegen einer Doppelbesteuerung genau ausgeführt hat.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 21.06.2016 zu Rechtsfragen rund um das Thema Doppelbesteuerung Ausführungen gemacht. Unter anderem auch dazu, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige Tatsachen und Beweise in das Einspruchs-oder Klageverfahren wegen Doppelbesteuerung vorzutragen oder vorzulegen hat.
Die Feststellungslast für das Vorliegen einer möglichen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung liegt beim Rentner- Steuerpflichtigen. Er will ja aus dem Doppelbesteuerung eine für ihn günstige Rechtsfolge – Rückzahlung überzahlter Steuern- erreichen!
Der Bundesfinanzhof erläutert auch, wie weit diese Feststellungslast des Steuerpflichtigen geht.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
mehr erfahren
- er muss seine Erwerbsbiografie darlegen und den Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid vorlegen
- der Steuerpflichtige muss – für die rechnerische Feststellung der Doppelbesteuerung- entscheidende frühere einkommensteuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen Unterlagen- also Steuerbescheide vorlegen
Und genau da beginnen die meisten Probleme. Oftmals haben weder er noch das Finanzamt alle Steuerbescheide vorliegen, weil es Unterlagen nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen vernichtet werden können. Und der BFH hat auch hier klar gesagt, was der Steuerpflichtige tun muss, wenn er oder das Finanzamt keine Steuerbescheide aus der Vergangenheit nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen, mehr hat.
Neu Beratung Rente und Steuern
Weniger Steuern, mehr Rente
- Rentensteuer Check
- Rentenspar-Beratung
- Steuerberatung Rente + Arbeit
- Klarheit in Sachen Rente und Steuern
zum Angebot
Die lückenlose Nachweis von Einkommensteuerbescheide ist nicht das einzige Mittel, um Nachzuweisen, ob eine doppelte Besteuerung im Einzelfall vorliegt. Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 21.06.2016 aaO. Rdnr.:56) kann der Rentner auch anhand der Beitragszahlungen zur Rentenversicherung die Höhe seines beitragspflichtigen Einkommens nachweisen. Dieses Einkommen (was sich durch ein einfachen Rechenvorgang- so schreibt es der BFH errechnen lässt) ist wiederum die Tatsachengrundlage für die Höchstbetragsrechnung nach § 10 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz.
BFH sagt: „Wenn dem jeweiligen Steuerpflichtigen einzelfallbezogene Angaben ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar sind, ist der Anteil der aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen nach sachgerechten Maßstäben zu schätzen“.
Muss ich die Doppelbesteuerung rechnerisch nachweisen: Was sagt der BFH ausdrücklich nicht
Der Bundesfinanzhof sagt in seiner Entscheidung vom 21.06.2016 ausdrücklich nicht, dass der Steuerpflichtige die Doppelbesteuerung konkret rechnerisch nachweisen muss. Er sagt zum konkreten rechnerischen Nachweis nicht, dass dieser vom Steuerpflichtigen erfolgen muss. Sicher ist, dass der betroffene Rentner den rechnerischen Nachweis vortragen und beweisen kann. Aber zwingend ist diese Feststellungslast nicht. Zwingend ist für den Steuerpflichtigen nur eines. Er muss konkrete Unterlagen dem Gericht oder Finanzamt vorlegen, aus dem sich eine Doppelbesteuerung seiner Altersbezüge ergeben kann. Dies sind in der Regel die Einkommenssteuerbescheide und die Rentenbescheide, seit Rentenbeginn. Wenn Einkommenssteuerbescheide nicht mehr vorliegen, dann reicht der Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid aus. Aus diesem kann im Wege einer sehr einfachen Berechnung das steuerpflichtige Einkommen aus den gezahlten Beiträgen errechnet werden und dann entsprechend der geltenden Rechtslage, geprüft werden ob und wenn ja im welchem Umfang der Rentner aus versteuerndem Einkommen Rentenbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat. Damit dürfte klar sein, dass die OFD Nordrhein-Westfalen in seinem Kurzhinweis die Rechtssprechung des BFH falsch interpretiert. Ein konkreter rechnerischer Nachweis der Doppelbesteuerung durch den Rentner ist nicht notwendig, sondern „nur“ entsprechende Unterlagen! Wenn der Steuerpflichtige der Feststellungslast nach den Grundzügen des Urteils des BFH genügt hat, ist es Sache der Finanzverwaltung auszurechnen, ob eine doppelte Besteuerung vorliegt oder nicht!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
zum Wechselcheck
Beiträge zum Thema:
- Rentner klagen an! Betrug wegen Doppelbesteuerung
- Muss ich die Doppelbesteuerung im Einspruchs-oder Klageverfahren zwingend rechnerisch nachweisen?
- Doppelbesteuerung der Rente
- Muss jede Rente in Deutschland besteuert werden?
- Wie wurden Renten vor 2005 besteuert?
- Wann liegt eine Doppelbesteuerung von Renten vor?
- Ist eine Doppelbesteuerung zulässig?
- Offene Rechtsfragen die der Bundesfinanzhof klären muss?