Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente
Schocknachrichten: zum Teil massive Rentenkürzung: Immer wieder Ärger mit der Grundrente. Einkommensanrechnung an die Rente sorgt für erheblichen Ärger und Frust. rentenbescheid24.de berichtet von einer Rentnerin, die ab dem 01.01.2024 60€ weniger Rente monatlich ausgezahlt bekommt. Viel Geld, wenn man bedenkt, dass es gerade Grundrentenempfänger sind, die jeden Cent an Rente brauchen.
Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente. Nicht nur das rund 1 Millionen Rentner*innen die versprochene Grundrente überhaupt nicht erhalten, es war ursprünglich die Rede von 2 Millionen Begünstigten. Nein noch viel schlimmer, viele der an sich Begünstigten erhalten aktuell Schocknachrichten , neue Rentenbescheide kommen, die Renten werden zum Teil gekürzt.
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Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente: 60 € weniger Rente ab 01.01.24
Eine Mail die uns am 17.01.2024 erreichte.
Ich habe zum 01.01.2024 einen neuen Rentenbescheid erhalten .
Ab Februar bekomme ich 60 Euro weniger Rente.
Ich finde das ist viel Geld für jemanden der in der EM Rente ist und nicht mehr arbeiten kann.
Was kann ich tun? Macht ein Widerspruch Sinn?
Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente: Antwort
Danke für Ihre Anfrage auf rentenbescheid24.de! Der Grund für die Kürzung liegt wahrscheinlich- wir kennen Ihren neuen Rentenbescheid nicht- in der Kürzung Ihrer Grundrente. Es ist wahrscheinlich an dem Grundrentenzuschlag der Ihnen gewährt wurde, Einkommen aus dem Jahr 2022 oder 2021 angerechnet worden. Dies kann der Kürzungsgrund sein.
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Unsere Empfehlung: Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie erst einmal Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen und die Sache in Ruhe prüfen oder durch einen externen Rentenberater oder Anwalt prüfen lassen.
Hier der Link zum Beitrag um den es vielen von Ihnen geht, einfach mal nachlesen.
https://rentenbescheid24.de/viele-renten-sind-ab-januar-2024-gesunken/
Die Einkommensanrechnung an den Grundrentenzuschlag ist rechtlich im § 97a SGB VI vorgesehen. Die Anrechnung findet am Stichtag 01.01.2024 statt. Viele Rentner*innen erhalten oder erhielten seit dem 01.01.2024 neue Rentenbescheide mit den Schocknachrichten. Bis zu 60€ Rentenkürzung pro Monat sind uns bekannt geworden. Für die meisten Grundrentner verdammt viel Geld, was da weggekürzt wird.
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Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente: Grundrente ist ungerecht
Die Grundrente ist aus unserer Sicht extrem ungerecht und benachteiligt viele die Vollzeit arbeiten gegenüber denen die nur Teilzeit beschäftigt waren. Insoweit wäre eine solidarische Mindestrente wie vom Institut der Deutschen Wirtschaft jüngst gefordert, viel besser und auch gerechter.
Die Grundrente selbst ist viel zu kompliziert gestaltet. Die Anrechnung von Ehegatteneinkommen an die Grundrente, welches ein gesetzliches Rentenrecht ist, hat in der gesetzlichen Rente nichts zu suchen. Die Grundrente ist nicht Teil der Fürsorge Deutschlands, wo Einkommen aus einer Bedarfsgemeinschaft unter Ehegatten oder Lebensgefährten anrechenbar ist, aber nicht bei der gesetzlichen Rente.
Schocknachrichten: Massive Rentenkürzung wegen Grundrente: Anrechnung Ehegatteneinkommen hat bei der Grundrente nichts zu suchen und ist verfassungswidrig
Aus meiner Sicht ist die Einkommensanrechnung des Ehegatten an die Grundrente des anderen Ehepartner rechts- und verfassungswidrig. Denn sie greift in Rechte des von der Einkommensanrechnung betroffenen Ehegatten nach Art.14 GG ein. Sie ist auch systemwidrig. Die gesetzliche Rente kennt keine Anrechnung eines Einkommens oder Hinzuverdienst eines Ehepartner auf gesetzliche Rentenansprüche des anderen Ehegattens. Solche Anrechnungen sind der staatlichen Fürsorge vorbehalten und haben in der gesetzlichen Rente nichts zu suchen. Keiner kann es nachvollziehen, dass Einkommen des nichtehelichen Lebenspartners an Grundrentenansprüche des anderen Lebenspartners nicht angerechnet wird. Aber im Falle des Ehegatten schon obwohl der Grundrentenanspruch ein Anspruch aus dem SGB VI ist und nicht aus der Fürsorge. Daher müssen Sozialgerichte und auch das Bundessozialgericht prüfen, ob diese Art der Einkommensanrechnung überhaupt statthaft ist, also Einkommen des Ehegatten der keinen Grundrentenanspruch hat, auf den Grundrentenzuschlag des anderen Ehegatten angerechnet werden darf.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 in Rente gehen und auch beraten werden!
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