Die Rente und Hinzuverdienst ist im Rentenbescheid nach der Berechnung der Rente zu finden. Dabei ist ersichtlich, wie sich der Hinzuverdienst auf die Rentenhöhe auswirkt. Er folgt den neuen Regelungen der Flexirente zum 01. Juli 2017.
Der Hinzuverdienst folgt bei den verschiedenen gesetzlichen Renten eigenen Regeln!
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die Anrechnung des Hinzuverdienstes folgt bei der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente zum Teil eigenen Regelungen. Dies folgt unter anderem der Tatsache, dass die Hinterbliebenenrente eine abgeleitete Rente aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen ist und die Funktion hat, den Unterhalt des überlebenden Ehegatten oder der oder die Waisen zu sichern.
Grundsätzlich ist folgendes beim Hinzuverdienst unterschiedlich gesetzlich erfasst:
Es gibt einen Grundsatz, der generell zu beachten ist!
Hinzuverdienst wird nur an eine gesetzliche Rente angerechnet, wenn dieser auch tatsächlich anrechenbar ist. Es macht einen Unterschied aus, ob der Versicherte eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommt oder die Abfindung aus Lohnbestandteilen, wie Urlaubsabgeltung oder nicht gezahlten Überstunden besteht. Oder ob der Hinzuverdienst aus Kapitaleinkünften besteht oder aus einer gewerblichen Vermietung und Verpachtung.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Hierzu treffen die unterschiedlichen Einkommensanrechnungsvorschriften unterschiedliche Regelungen und Aussagen. Bei der gesetzlichen Altersrente spielt der § 14 SGB IV und § 15 SGB IV eine wichtige Rolle und die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Letztere regelt, ob Zuwendungen des Arbeitgebers zum SV-pflichtigen Entgelt gehören oder nicht.
Die Frage eines anrechenbaren Hinzuverdienstes bei Altersrente stellt sich im Allgemeinen in zwei Fällen nicht mehr:
aus der PKV in die GKV wechseln
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater