12,07 Prozent mehr Rente für diese Rentenempfänger
Es ist unglaublich aber wahr. Eine Gruppe der gesetzlichen Rentenempfänger wird am 01.07.2024 12,07 Prozent mehr Rente bekommen. Zum 01.07.2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent, so hat es Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales am 19.03.2024 bekannt gegeben. Gleichzeitig erhalten am 01.07.2024 Rentenempfänger einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente bis zu 7,5 Prozent Zuschlag an Rente. Und genau aus dieser Gruppe der Bestandsrentnerinnen und Rentner kann es dazu kommen, dass einige von ihnen 12,07 Prozent mehr Rente erhalten.
12,07 Prozent mehr Rente für diese Rentnergruppe. EM-Bestandsrentner sollen ab dem 01.07.2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Rente als Zuschlag erhalten. Und zwar genau die EM-Rentner, deren EM-Renten in der Zeit vom 01.01.2001 bis einschließlich 30.06.2014 begonnen haben. Gleiches gilt auch für Hinterbliebenenrentenempfänger oder Altersrentnern, die nach der EM-Rente nahtlos eine Altersrente bezogen haben und diese Altersrente am 30.06.2024 (Stichtag) noch besteht.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
12,07 Prozent mehr Rente für diese Rentnergruppe: Addition der Erhöhungsbeträge
Für alle gesetzlichen Rentner gibt es ab dem 01.07.2024 genau 4,57 Prozent mehr Rente. Gesetzliche Rentner meint:
- Altersrentner
- Rentner mit Erwerbsminderungsrenten
- Hinterbliebenenrentner
- Rentner aus der Alterskasse der Landwirtschaft und
- Rentenempfänger von gesetzlichen Unfallrenten.
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Die EM-Rentenbezieher, deren Erwerbsminderungsrenten in der Zeit vom 01.01.2001 bis einschließlich 30.06.2014 begonnen haben und diese EM-Rente am 30.06.2024 noch besteht erhalten extra nochmals 7,5 Prozent Zuschlag auf ihre Rente. Gleiches gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente wegen Todes erhalten oder die nach der EM-Rente eine Altersrente bekommen, die aber auch am Stichtag 30.06.2024 bestehen muss.
Beide Erhöhungsbeträge miteinander addiert, 4,57 Prozent + 7,5 Prozent ergibt dies genau 12,07 Prozent mehr Rente.
[ad4mat type=“2″]
12,07 Prozent mehr Rente für diese Rentnergruppe!
Die Auszahlung des Zuschlages an Rente in Höhe von 7,5 Prozent ab dem 01.07.2024 wird in der Zeit vom Juli 2024 bis einschließlich 30.11.2025 so erfolgen, dass der Postrentenservice vom jeweils bestehenden Rentenbetrag, der am 30.06.2024 besteht, einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent errechnet. Hiervon werden noch ein gesetzlicher Abschlag vorgenommen und zwar für die Kranken-und Pflegebeiträge. Die Zahlung des Zuschlages erfolgt nicht mit der eigentlichen Rente, sondern wird als Extrazahlung zwischen dem 10. und 20. eines Monates ausgezahlt. Insgesamt können sich die Gruppe der EM-Bestandsrentner freuen, die den Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Denn diese bekommen auch noch die 4,57% Rentenerhöhung auf ihre monatliche Rente ab dem 01.07.24 ausgezahlt.
Ja, ich möchte mit rentenbescheid24.de meine Rente planen!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!