2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit?
Gibt es wirklich 2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit, wenn mein Kind vor 1992 geboren wurde?
2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit? Oder ist das ein schlechter Scherz, was im Internet behauptet wird.
2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit? Sachverhalt der Anfrage
Ich habe am 02. März 2023 einen Anruf erhalten. Am Telefon eine Dame, die mir sehr aufgeregt erzählte, dass es da ein Video eines Steuerexperten auf Youtube gibt. Dieser habe in seinem Video mitgeteilt , dass es für ein Kind welches vor 1992 geboren und durch ein Elternteil erzogen wurde, 2,5 Entgeltpunkte geben würde.
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Wenn das stimmen würde, was der Steuerexperte so n Sachen Kindererziehungszeiten und Bewertung mit Entgeltpunkten von sich gibt, müsste sie ja, statt 2,5 Entgeltpunkte für ihr Kind, was sie vor 1992 geboren hat, für 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten 6,25 Entgeltpunkte erhalten.
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2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit? max. 2,5 Entgeltpunkte für Kinder die vor 1992 geboren wurden
Ohne mir dass Video anzuschauen und zu prüfen, ob das stimmt was meine Kundin sagt, konnte ich sie schnell beruhigen. Im Grundsatz ist das Maximum für ein Kind, welches vor 1992 geboren und von einem Elternteil erzogen wurde, immer 2,5 Entgeltpunkte gerundet.
Die Mütterrente 1 und 2 können für Bestandsrentner*innen zu einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten führen, wenn es um die Kindererziehungszeiten geht
Vor dem 01.07.2014 lag der Entgeltpunkte-Wert gerundet noch bei 1,0 Entgeltpunkte für ein Kind vor 1992 geboren. Dann kam die Mütterrente 1 mit einer Erhöhung um weitere 12 Kalendermonate KEZ. Dann also 2,0 EP und zum 01.01.2019 die Mütterrente 2 (bayerischer Herzenswunsch), mit einer Erhöhung um weitere 6 Monate auf insgesamt 30 Kalendermonate KEZ.
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Die zusätzlichen Entgeltpunkte wurden entweder als abschlagsfreie Zuschlagsregelung für Bestandsrentnerinnen gezahlt oder ebend für als Entgeltpunkte und KEZ-Zeiten im Versicherungskonto gutgeschrieben.
Es gibt gesetzlich für ein Kind, welches vor 1992 geboren wurde maximal 2,5 EP für Kindererziehungszeiten für ein Elternteil ( Grundsatz). Aber nicht für jedes Jahr!
Wohlgemerkt. Für 30 Kalendermonate KEZ gibt es niemals 6,25 Entgeltpunkte pro Kind, sondern maximal pro Monat 0,0833 EP. Macht bei 30 Kalendermonaten genau 2,499EP aus, also gerundet die besagten 2,5 EP.
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Für Kinder die nach 1992 geboren gibt es 36 Kalendermonate KEZ, macht 2,9988, also 3,0 EP aus. Aber hier auch niemals 3 EP pro Kind pro Jahr was dann 9 Entgeltpunkte ausmachen würfde für ein Kind bei 3 Jahren.
2,5 Entgeltpunkte pro Jahr Kindererziehungszeit?
Leider falsch, wenn das stimmen sollte, was der Steuerexperte in seinem Video wiedergegeben haben soll. Wir haben es nicht geprüft. Ich habe der Telefonkundin geraten einen Kommentar im Video des Steuerexperten abzugeben und ihn auf seinen Fehler hinzuweisen, wenn denn seine Aussage so stimmen sollte.
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