Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen
Kindererziehung: Ihr Plus für Ihre Rente. Kindererziehungszeiten können Ihre eigenen Rentenansprüche erhöhen und auch Wartezeiten für eine Altersrente sichern. Was Kindererziehungszeiten sind und wie diese sich auf Ihre Rentenansprüche auswirken können, erfahren Sie in diesem Ratgeber auf rentenbescheid24.de.
Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen. Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten als Anerkennung für die Erziehungsleistung durch die Eltern. Der Bund zahlt in die Rentenkasse die Beiträge ein, die als Kindererziehungszeiten den jeweiligen Elternteil zugeordnet worden.
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Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen: Allgemeines zum Thema Kindererziehungszeiten (KEZ)
Eltern erziehen Kinder. Sie bekommen für diese Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rente Pflichtbeiträge in das Rentenkonto gutgeschrieben und erhalten damit auch mehr Rente.
Die Kindererziehungszeiten sind ein Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach der Geburt ihrer Kinder oftmals nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können und somit „Verluste“ in der gesetzliche Rente haben, als wenn sie keine Kinder erziehen würden.
Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen: 36 Kalendermonate oder nur 30
Für alle Eltern die Kinder ab 1992 geboren haben, gibt es 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten angerechnet, bei Eltern die Kinder vor 1992 geboren haben, sind es „nur“ 30 Kalendermonate. Ohne die sogenannte Mütterrente 1 und 2 würden Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, nur 12 Kalendermonate angerechnet bekommen.
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Eltern, denen die Kindererziehungszeiten zugeordnet worden (hierrüber gibt es einen Extra-Ratgeber), erhalten pro Monat Kindererziehungszeit 0,0833 Entgeltpunkte. Pro Jahr sind 0,9996 Entgeltpunkte. Wir runden gerne auf 1,0000 Entgeltpunkte auf. Ein Entgeltpunkt Kindererziehungszeiten ergibt pro Monat und Jahr Lebenszeit Anspruch auf 39,32€. Dies ist der neue Rentenwert der ab dem 01.07.2024 gilt. Der Gesetzgeber zahlt hierauf Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein und zwar aus dem durchschnittlichen Einkommen, welches als Gegenwert Pflichtbeiträge für einen Entgeltpunkt auswirft.
Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen: Kindererziehung führt zur Versicherungspflicht in der Rente
Mütter und Väter werden in der gesetzlichen Rente versicherungspflichtig (allgemeine Regel), wenn sie ihr Kind in Deutschland innerhalb der maximal möglichen 36 Kalendermonate erziehen. Die Rentenbeiträge zahlt der Bund- wie schon erwähnt. Nicht nur die leiblichen Eltern können Kindererziehungszeiten zugeordnet bekommen, sondern auch Elternteile von Adoptiv-, Stief-oder Pflegekindern. Großeltern und Verwandte können Anspruch auf Kindererziehungszeiten haben, wenn zwischen ihnen und dem „Enkelkind“ ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis in häuslicher Gemeinschaft besteht und zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern kein Obhuts-und Pflegeverhältnis besteht.
Eltern mit anderer Alterssicherung, wie zum Beispiel berufsständischer Versorgung, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente angerechnet bekommen, wenn die Kindererziehungszeiten in dem anderen Alterssicherungssystem nicht annähernd berücksichtigt werden, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Regelung sorgt oft für Streit, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Kindererziehungszeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen!
Kindererziehungszeiten sind für die eigene Rente extrem wichtig. Sie können die Rentenansprüche erhöhen und Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Kindererziehungszeiten werden generell dann nicht mehr den Eltern zugeordnet, wenn diese nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen oder eine Altersversorgung aus Beamtenrecht, Kirchenrecht oder berufsständischer Versorgung erhalten.
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