Das Generationenkapitalgesetz
Das Lieblingsprojekt des Finanzministers Lindner startet. Das Generationenkapital- die Aktienrente zur Stütze der Rentenversicherungsbeiträge. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick, was Lindner konkret plant und wie das Generationenkapital aufgebaut werden soll. Geregelt ist das ganze alles im Generationenkapitalgesetz.
Das Generationenkapitalgesetz ist das neue Gesetz, welches zur langfristigen Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung in der allgemeinen Rentenversicherung dauerhaft einen Beitrag leisten soll. Massenhafte Kritik gab und gibt es zu diesem Gesetz. Wir hatten auf unserem Youtube-Kanal berichtet. In diesem Beitrag geht es darum, Ihnen kurz zu erläutern, wie das Generationenkapital funktionieren soll.
Das Generationenkapitalgesetz: kurz (GenKapG) genannt, wie soll es laufen?
Zuerst wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen errichtet, welche den Namen Generationenkapital trägt. Stiftungszweck ist es, dass die Stiftung aus der „Bewirtschaftung“ des Stiftungsvermögens Erträge zu erzielt. Diese Erträge sollen dauerhaft einen Beitragssatzstabilisierungseffekt in der allgemeinen Rentenversicherung haben.
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10 Milliarden Euro sollen ab 2036 als Gewinne jährlich an die Rentenversicherung fließen: Eine Wunschvorstellung des Finanzministers Lindners?!
Die Stiftung wird via Rechtsverordnung dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ( KENFO) übertragen.
Das Generationenkapitalgesetz: Die Finanzierung des GenKapG
Der Bund kann der Stiftung Eigenmittel zur Verfügung stellen. Die Eigenmittel können aus Bargeld oder Vermögenswerten bestehen. Zulässig sind auch Beteiligungen in Form von Aktien aus dem Besitz des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eines anderen dem Vermögensträgers, der dem Bund zugerechnet wird. Die Vermögenswerte dürfen nicht unmittelbar zur Deckung der laufenden Kosten verwendet werden. Die Erträge aus den Vermögen hingegen schon.
Der Bund zahlt der Stiftung bis Ende 2028 unentgeltlich Eigenmittel in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Ab 2024 führt der Bund der Stiftung jährlich Mittel zu, die als Darlehen ausgegeben werden. Die Stiftung muss dem Bund hierfür die zur eigenen Finanzierung der Darlehen entstehenden Kosten ( Zinsen) erstatten.
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Die Darlehen des Bundes zum Stiftungsvermögen sollen nicht das Finanzvermögen des Bundes verändern und werden nicht auf die Einhaltung der Schuldenbremse angerechnet.
Ab 2024 beträgt das jährliche Darlehen 12 Milliarden Euro, welches der Bundes über Kredite aufnehmen wird. Dieser Betrag ist mit jährlich 3 Prozent dynamisiert, so dass ab 2025 hier die Mittelzuführung an die Stiftung durch den Bund steigt. Die Stiftung selbst darf keine Kredite aufnehmen.
Das Generationenkapitalgesetz
200 Milliarden Euro soll das Stiftungskapital im Jahr 2036 betragen. Die Stiftung muss die durch den Bund zugeführten Mittel renditeorientiert und global-diversifiziert an den Aktienmärkten anlegen. Die Ausschüttung der Gewinne ab 2036 an die DRV läuft im Einvernehmen über das Bundesfinanzministerium mit dem BMAS und der Anhörung des Vorstandes der Stiftung erstmals im Jahr 2035.
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