Das Rentenniveau sinkt
Das Schlachtwort im Wahlkampf. Das Rentenniveau sinkt. Es muss wieder angehoben werden. Eine Haltlinie soll eingeführt werden. Leidtragende dieser Diskussion sind der Versicherte und Rentner, die sich fragen, sinkt jetzt meine Rente auch, wenn das Rentenniveau fällt. Wir klären auf, was sich hinter dem Begriff Rentenniveau verbirgt und welche Auswirkungen das fallende Rentenniveau auf die eigene Rente hat.
Das Rentenniveau sinkt seit Jahren. Nach Aussagen der deutschen Rentenversicherung liegen wir im Jahr 2016 bei 48 Prozent. Es gibt in 2017 einen leichten Anstieg auf 48,2 Prozent. Frau Nahles prognostiziert, dass das Rentenniveau deutlich fallen wird. Dies war dann auch der Weckruf der Politik und der Gewerkschaften. Die Bundestagswahl 2017 steht an und mit der gesetzlichen Rente lässt sich bestens Wahlkampf machen. Große Verunsicherung macht sich breit. Das Wort der Altersarmut geht die Runde. Was das alles mit dem Rentenniveau zu tun hat, klären wir mit unserem Beitrag auf.
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Das Rentenniveau sinkt, die Ausgangslage
Hinter dem Begriff Rentenniveau versteht man folgendes:
Das Rentenniveau beschreibt nichts anders als das Verhältnis der Eckrente zum durchschnittlichen Jahreseinkommen der Erwerbstätigen eines Jahres in der Bundesrepublik. Das Rentenniveau wird in Prozent angegeben. Es soll die Entwicklung der Leistungen der Deutschen Rentenversicherung wiedergeben. Es ist ein reiner Kunstbegriff. Wissenswertes zum Rentenniveau können Sie hier nachlesen!
Die Eckrente: eine fiktive Rente
Die Eckrente vom Eckrentner (Idealrentner, Standardrentner) ist eine Rechengröße, die von 45 Jahren Arbeit und einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens. Beim Verdienst im Durchschnittseinkommen erhält der Eckrentner pro Jahr Arbeit 1 Entgeltpunkt. Für 45 Jahre Arbeit gibt es für ihn 45 Entgeltpunkte. Nach dem Stand 2017 beträgt die monatliche Eckrente 1370,25 € Brutto. Die Eckrente ist die fiktive Idealrente des Durchschnittsverdieners. Details in unserem Renten-ABC zum Nachlesen!
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Das Durchschnittseinkommen der BRD, Anlage 1 zum SGB VI
Das Durchschnittseinkommen ist eine Rechengröße im Rentenrecht. Es wird im Wege der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jedes Jahr durch das Statistische Bundesamt ermittelt.
Für das Jahr 2017 beträgt das bundeseinheitliche Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen 37.103 € Brutto. Das Durchschnittseinkommen können in den Tabellen zur Anlage 1 im Sozialgesetzbuch Nr. 6 nachgelesen werden.
Wie wird das Rentenniveau berechnet?
Grundsätzlich kann man die Situation des Rentenniveaus in Deutschland so beschreiben. Seit Jahren fallen die Renten, trotz Rentenanpassungen. Und dies bei steigenden Löhnen. Den sonst würden das Rentenniveau nicht sinken. Das Rentenniveau wird seit 2005 in Netto vor Steuern angegeben.
Die Eckrente und das Durchschnittseinkommen werden mit einander verglichen, ins Verhältnis gesetzt.
Die Eckrente wird um die Sozialbeiträge (Kranken-und Pflegebeitrag) gekürzt. Man erhält die Netto-Eckrente. Das Durchschnittsentgelt (Brutto) wird ebenfalls um die Sozialbeiträge und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung bereinigt (Werte aus der Statistik). Alle beiden Beträge sind jetzt Nettowerte vor dem Steuerabzug. Für das Jahr 2016 wurde somit ein Netto-Rentenniveau von 48 Prozent ermittelt, für 2017 werden es 48,2 % sein.
Beide Nettobeträge werden nunmehr gegenübergestellt und ins Verhältnis gesetzt.
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Das Rentenniveau sinkt, was hat das mit Ihrer Rente zu tun?
Dass das Rentenniveau sinkt, hat erst einmal keine direkten Auswirkungen auf Ihre Rente.
Entscheidend ist, wieviel Sie in die Rentekasse eingezahlt haben. Haben Sie viele Beitragsjahre und wenig Lücken im Versicherungsverlauf, so wird Ihre Rente höher ausfallen, als wenn es wenig Beiträge sind mit vielen Lücken im Verlauf.
Da das Rentenniveau ein reiner Kunstbegriff ist und nur die Leistungsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung abbildet, kann man das Rentenniveau nicht direkt in Bezug zur eigenen Rente bringen. Dafür sprechen mehrere Gründe:
- in der Eckrente sind keine Fehlzeiten abgebildet, fast jeder Rentner hat in seinem Erwerbsleben Fehlzeiten, die rentenmindernd sein können,
- die durchschnittlichen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung zahlt, sind deutlich niedriger als die Eckrente (Rentenversicherungbericht 2016), hätten alle Rentner in Deutschland auf Höhe der Eckrente eine Altersrente, gäbe es keine Altersarmut
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Das Rentenniveau sinkt und Altersarmut
Die Altersarmut ist kein Abbild des Rentenniveaus, sondern wie hoch meine individuelle Rente im Alters ist. Wer wenig eingezahlt hat, hat eine niedrige Rente und kann somit in die Altersarmut rutschen. Wird das Rentenniveau angehoben, hat dies wiederum keine Auswirkung auf die Altersarmut, weil es allein auf die individuellen Rentenzeiten ankommt.
Der Rentner sieht seine Altersrente und vergleicht diese mit dem letzten Verdienst vor dem Renteneintritt. Er kann dort sein individuelles Rentenniveau feststellen.
Wie wir gesagt haben, hat das Rentenniveau keinen direkten Zusammenhang mit Ihrer Rente. Da sich aber die Leistungsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung aus dem Rentenniveau ableitet, hat es mittelbare Auswirkungen auf die individuelle Rente. Warum?
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Rentenniveau sinkt, dann sinkt auch meine Rente?
Wenn das Rentenniveau sinkt, heißt es im Umkehrschluss nicht, dass die Deutsche Rentenversicherung die Renten nicht mehr auszahlen kann, sondern, dass die Rentenleistungen generell niedriger werden.
Das liegt unter anderem an dem demografischen Faktor, der Lohnentwicklung in Deutschland und gesetzlichen Bewertung der Rentenzeiten. Der demografische Faktor bedeutet, dass es im Verhältnis zu dem Beitragszahler immer mehr Rentner gibt. Dies ist das Kernproblem der gesetzlichen Rente. Wenn die Prognosen stimmen, wird die Deutsche Rentenversicherung in einigen Jahren wesentlich mehr Rentner im Verhältnis zu Beitragszahlern haben. Mit enormen finanziellen Auswirkungen.
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Rentenanpassungen
Das deutlichste Abbild der Entwicklung der Renten sind die Rentenanpassungen oder Nullrunden (defacto Rentenkürzung). Seit Jahren gibt es gute Lohnentwicklungen, die Renten werden nach oben angepasst. Aber davon sind in Wirklichkeit alle Versicherten betroffen. Details zur Rentenerhöhung 2017 können Sie hier nachlesen. In den nächsten Jahren sollen es bis zu 40 % mehr Rente geben.
Mit den Rentenanpassungen steigen auch die aktuellen Rentenwerte in West und Ost. Details zur Rentenanpassung 2017 finden Sie hier.
Viele Menschen in Deutschland haben es mit veränderten Einkommensverhältnissen zu tun, wie z.B. mehrere Minijobs, Teilzeitarbeitsverhältnisse oder Leiharbeit. Diese neuen Arbeitsverhältnisse führen real zu einem Verlust in der späteren Rente, weil nicht mehr Beiträge in die Rente eingezahlt werden, als sonst früher üblich war.
Damit die Rente stimmt!
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Änderung der Regelaltersgrenze!
Letztendlich wirken sich auch Eingriffe des Gesetzgebers in die Rente sich in die eigene Rente aus. Sie ist zum Beispiel die Verlängerung des Regelaltersrenteneintritts vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr für einige Versicherte, rentenmindernd. Viele Betroffene wollen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Sie gehen mit 63 oder etwas später in Rente. Mit dem Anstieg der Regelaltersgrenze steigt auch der individuelle Abschlag in der eigenen Altersrente, wenn man früher in Rente geht. Wissenswertes zum Thema des Rentenabschlages können Sie hier nachlesen!
Daneben gab es 2001 die Einführung des generellen Rentenabschlages bei der Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente, was zu einem deutlichen Verlust des Wertes der Rente führte. Nicht ohne Grund sind heute EM-Renten im Durchschnitt sehr niedrig und führen bei vielen Menschen zur Armut.
Es gibt noch viele andere Änderungen in der Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten, die zum Nachteil der kommenden Rentnergeneration sind, wie zum Beispiel den Wegfall der Bewertung von Hochschulzeiten. Diese werden seit 2009 nur noch als Anrechnungszeiten in der Rentenberechnung ohne eigene Entgeltpunkte erfasst.
Das Rentenniveau sinkt: Rentenbescheid überprüfen!
Damit mit Ihrer Rente alles stimmt, müssen der Versicherungsverlauf und die Rentenberechnung regelmäßig überprüft werden. Bei Fehlern im Bescheid kann es zu einer niedrigeren Rente kommen. Dies gilt es zu vermeiden. Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberater überprüfen Ihren Rentenbescheid. Sie kennen sich in den komplexen Berechnungsvorgängen zur Rente auf Grund ihrer beruflichen Erfahrung aus.
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