Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen
Bekannt ist, dass Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind. Unterhalt begrenzt sich dabei nicht nur auf eine Geldleistung, sondern auch auf das zur Verfügung stellen von Wohnraum, Wäschewaschen, Kochen, die Erziehungsleistung usw. Gleichsam begrenzt das bürgerliche Recht den Unterhalt nicht nur in Richtung der Kinder. Der Anspruch der Eltern gegen ihre Kinder auf Unterhalt ist die andere Richtung der Straße. Die Solidarität innerhalb einer Familie ist somit keine Einbahnstraße. Wir klären auf, um was es bei der Unterhaltspflicht der Kinder gegen die Eltern geht und wie Sie sich verhalten können, wenn das Sozialamt von Ihnen Unterhalt verlangt!
Müssen erwachsene Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen, so sagt es § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch. Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sind sich wechselseitig zum Unterhalt verpflichtet. Gerade jetzt (2018), wo die Zahlen der zu pflegenden Menschen in Deutschland wieder gestiegen sind, stellt sich für viele Kinder oder Enkel die Frage, muss ich für meine Eltern die Heimkosten übernehmen, wenn diese zum Pflegefall werden. Sie selbst die Kosten nicht aus eigener Kraft tragen können.
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Die im Alter pflegebedürftige Mutter, darf ihr Kind für den Unterhalt voll in Anspruch nehmen, wenn ihr eigenes Geld und Vermögen für die Pflege (Rente, Witwenrente oder andere Vermögenseinkommen) nicht reicht. So der Grundsatz. Dabei ist zu beachten, dass der Unterhaltsanspruch der Mutter (nur ein Beispiel) erst greifen kann, wenn diese ihr eigenes einsetzbares Geld und Vermögen aufgebraucht hat. An das eigene Schonvermögen (5000€ Freibetrag) muss die Mutter nicht heran.
Dem Unterhaltsanspruch der Eltern sind Grenzen gesetzt.
Nur ein erwachsenes und leistungsfähiges Kind ist verpflichtet, seinen Eltern im Rahmen der Gesetze Unterhalt zu zahlen.
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: allgemeine Grundsätze
Eltern haben gegenüber ihren erwachsenen Kindern einen Unterhaltsanspruch. Wenn der Staat für den Unterhalt bei der Pflege des Elternteil eintritt, kann es sich über den Anspruchsübergang gegen die Kinder „schadlos“ halten. Der Anspruchsübergang ist ein Schreiben des Sozialamtes gegenüber den „vermeintlich“ unterhaltspflichtigen Kindern oder Verwandten erstes Grades, in dem meist erstmals die Unterhaltspflicht bekannt wird. Und somit auch der erste Schock bei den Kindern versetzt wird. Wie Sie sich einer solchen Situation verhalten sollten, zeigt Ihnen unser exklusiver Leitfaden, den wir im Anhang zu diesem Beitrag veröffentlich haben.
Enkel können für Unterhalt der Großeltern haften
Nicht nur Kinder können den Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein, sondern auch Enkel gegenüber den Großeltern! In der Praxis kann dieser Grundsatz durchaus noch zum Tragen kommen!
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Das Gesetz sieht immer eine Rangfolge für die Unterhaltsverpflichteten vor
Nähere Verwandte müssen vor entfernteren Verwandten haften!
Ist der eigene Sohn des Großvaters leistungsfähig, muss er zuerst herangezogen werden. Nur wenn dies nicht geht, greift die Enkelkinderregelung. Ganz sparsame Enkelkinder werden dem Sozialamt in der Regel den Vortritt überlassen.
Das Sozialamt kann den Unterhaltsanspruch der Großeltern gegenüber Enkelkindern nicht überleiten!
Denn die Anspruchsüberleitung ist gegenüber Verwandten 2. Grades ausgeschlossen. So steht es im § 94 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Nr. 12 geschrieben.
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Was muss ich an Unterhalt zahlen?
Wenn ich durch das Sozialamt zur Auskunftsabgabe über mein Vermögen aufgefordert werde, droht der Griff in mein Vermögen. Hier geht es noch nicht um die Frage, ob das Sozialamt überhaupt von Ihnen die Auskunft über Ihr Vermögen abverlangen kann. Sondern nur allgemein, mit was ich etwa rechnen muss, wenn ich nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich zahlen muss!
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Das BGB gibt keine konkreten Zahlen vor. Es hat sich eine Rechtsprechung und die Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf zum Thema Elternunterhalt entwickelt, die stark Einzelfall bezogen ist.
Dabei geht die Rechtslage von sehr abstrakten Rechtsbegriffen wie dem Bedarf, eheliche Lebensverhältnisse oder Leistungsfähigkeit aus.
Erwachsene Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen monatlichen eigenen Selbstbehalt von 1800€.
Einkommen, was über den Selbstbehalt von 1800€ hinausgeht, geht zur Hälfte als Unterhalt an den/ oder die Elternteil/e.
Tochter A (geschieden und hat einen 11-Jährigen Sohn, für den sie Unterhalt zahlt). Sie hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 4.000€. Der monatliche Unterhalt für ihr Kind beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 2018 = 543€
4000€ minus 543 € Unterhalt = 3.457 €
3457€ minus 1800 € SB = 1.657€
1.657€ minus 50 % = 828,50 €
828,50€ wäre der Betrag, der monatlich für den Elternunterhalt durch die A anzusetzen wäre!
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Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Was kann ich gegenrechnen/ abziehen!
Kann ich meine Unterhaltspflicht reduzieren?
- 5 Prozent des Jahreseinkommens kann ich von meinem Einkommen abziehen, wenn ich Beiträge zu einer Altersvorsorge, wie Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, zahle,
- Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen werden als Altersvorsorgeleistungen anerkannt, aber auch nur maximal bis 5 Prozent des Bruttojahreseinkommens,
- Luxusanschaffungen durch Kredite werden nicht anerkannt,
- Privatdarlehen sind zu berücksichtigen,
- berufsbedingte Aufwendungen, wie Fahrtkosten sind anrechnungsfähig,
- Beiträge für Pflegeversicherungen, auch andere Versicherungen können teilweise angesetzt werden,
- Unterhaltsleistungen für eigene Kinder oder für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten.
„ Schulden der unterhaltspflichtigen Kinder können sich günstig auswirken, solange die eigenen Eltern leben“
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Muss ich mein Vermögen einsetzen?
Oft steht die Frage, ob das unterhaltspflichtige Kind sein eigenes Vermögen einsetzen muss.
Grundsätzlich ist ein Unterhaltspflichtiger verpflichtet, seinen eigenen Vermögensstamm zur Unterhaltszahlung gegenüber den Eltern einzusetzen. So hat es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.08.2013, Aktenzeichen XII ZB 269/12, bestätigt.
Dabei darf aber der eigene Unterhalt nicht gefährdet werden!
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Daher hat der unterhaltsberechtigte Elternteil kein Zugriff auf das zur eigenen Altersversorgung angesparte Vermögen/Beiträge. Dabei werden 5 % des Versorgevermögens bezogen auf das Bruttojahreseinkommen bezogen auf seine gesamte Erwerbstätigkeit bis zur Inanspruchnahme auf den Elternunterhalt dem Unterhaltszugriff entzogen.
- die eigens genutzte Immobilie bleibt dem Zugriff des Staates grundsätzlich entzogen,
- eine Zweitimmobilie die mit Grundschuld und Kredit belastet ist,
- bis 100.000 € gelten als nicht antastbares Schonvermögen für die Altersvorsorge,
- Rücklagen für die Instandsetzung der Immobilien,
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Was ist, wenn ich als Kind selbst Rentner bin?
Es kommt in diesen Fällen allein darauf an, ob das Kind leistungsfähig ist. Wenn also das Kind selbst 65. Jahre alt ist und 2000€ Monatsrente hat, so kann es sein, dass er einen Teil seiner Rente über den Freibetrag von 1800€ an seinen schwerstpflegebedürftigen Vater abgeben muss.
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Ich habe kein Geld aber mein Ehepartner, was gilt?
Oft ist zu hören, dass der Ehepartner des unterhaltsverpflichteten erwachsenen Kindes mithaften muss. Dies stimmt nicht.
Es gibt keinen Unterhaltsdurchgriff der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind. Die Frage stellt sich vor allem, wenn das eigene Kind kein Geld hat, weil es zum Beispiel Hausfrau ist und der Ehemann gut verdient.
Dennoch kann das Sozialamt das Schwiegerkind in Haftung nehmen und zwar über den eigenen Unterhaltsanspruch des mittellosen Kindes gegenüber dem Ehemann. So steht der Ehefrau ein Anspruch auf Taschengeld gegen den Ehemann zu. Wenn der Ehemann 6000 Euro monatlich hat, hat seine Frau einen Taschengeldanspruch von 300€ (5 % von 6000€). Davon muss die Tochter der zu pflegenden Mutter 150€ abführen.
Erwachsene Kinder müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Kann der Unterhaltsanspruch der Eltern verwirkt sein?
Grundsätzlich kann das eigene Kind den Tatbestand der Verwirkung gegen den Unterhaltsanspruch einwenden. Die Unterhaltsverpflichtung besteht auch immer dann, wenn die Beziehung zwischen den Eltern und Kindern gestört ist oder sie lange keinen Kontakt mehr hatten. Nur in seltenen Ausnahmefällen bei groben Verfehlungen in der Erziehung, strafbaren körperlichen Übergriffen oder sexuellen Strafhandlungen kann die Verwirkung erfolgreich greifen. Letztlich ist alles eine Einzelfallentscheidung durch die Familiengerichte.
In einer am 19.06.2018 wurde eine Entscheidung des Familiengerichtes Offenburg bekanntgegeben, die eine Unterhaltsverpflichtung eines Kindes gegen seine Rabenmutter ablehnte. Grund: Die heute 55-Jährige biologische Tochter wurde durch ihre Mutter (83 Jahre alt) nach der Geburt in ein Kinderheim gegeben. Erst sollte die Tochter ca. 760€ Unterhalt an Ihre Mutter zahlen. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Mutter ihr Kind in grober Weise vernachlässigt hat.
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Unsere Tipps im Umgang mit den Unterhaltsforderungen durch die Sozialämter usw
Niemand beschäftigt sich gerne mit diesem Thema, was passieren kann, wenn die eigenen Eltern ein Pflegefall werden und die Kosten der Pflege nicht aufbringen können. Solange die familiäre Solidargemeinschaft funktioniert, ist alles in Ordnung. Sind die Beziehungen zwischen Eltern und Kind belastet, gehen die meisten Kinder auf die Barrikaden.
Leitfaden für Ihr Verhalten, wenn ein Schreiben des Sozialamtes kommt:
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Keinesfalls sofort antworten, sondern erst einmal alles in Ruhe prüfen!
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Sie können sich gerne vom Sozialamt beraten lassen: aber warum sollte das Sozialamt Ihnen sagen, was gut und richtig für Sie ist, also Hände weg von einer Beratung durch das Sozialamt,
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Prüfen, ob das gesamte Vermögen der Eltern/des Elternteil eingesetzt wird, außer eigenes Schonvermögen,
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In diesen Fall, wenn der Verdacht besteht, dass die eigenen Eltern Vermögen verschleiern, ist das unterhaltsverpflichtete Kind nicht verpflichtet, Auskunft über das eigene Vermögen gegenüber dem Sozialamt zu geben,
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Prüfen der Überleitungsanzeige durch das Sozialamt, ob diese den gesetzlichen Vorschriften entspricht,
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Auskunftsbegehren muss im Normalfall erfüllt werden, bei zu kurzen Fristen die Verlängerung beantragen,
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Auskünfte keinesfalls unüberlegt oder übereilt abgeben, Fragebögen sorgfältig ausfüllen, notfalls auf Probe mit Bleistift,
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Ehegatte und Lebenspartner müssen auch Auskünfte erteilen, es geht um die indirekte Haftung,
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Nach Abgabe der Erklärung warten, nicht beim Sozialamt selbst anrufen, denn antwortet das Amt nicht innerhalb eines Jahres, kann der Anspruch des Sozialamtes verwirkt sein,
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die Zahlungsaufforderung ist kein Bescheid, daher nicht zahlen, es gibt kaum eine Berechnung des Amtes die richtig ist, die Zahlung kann durch das Sozialamt so nicht vollstreckt werden,
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Kommt der gerichtliche Mahnbescheid oder eine Klage, die Fristen für den Widerspruch oder im Klageverfahren unbedingt einhalten, beim Familiengericht gilt der Anwaltszwang,
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Ist der Selbstbehalt richtig angesetzt (1.800€ allein oder Familienselbstbehalt von 3.240€)
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Prüfen, ob durch Verfehlungen des Elternteils der Unterhaltsanspruch verwirkt sein kann, daher immer alle Unterlagen im Zusammenhang mit eigenen Heimunterbringung, Strafhandlungen der eigenen Eltern usw. aufheben.
Fazit!
Kinder können für den Unterhalt der eigenen Eltern haften. Kommen die Schreiben des Sozialamtes, sollten Sie nicht überstürzt handeln. Im Zweifel und bei Unsicherheiten suchen den Rat der erfahrenen Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de.
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