Diese Sozialbeiträge müssen Rentner zahlen
Eine Frage, die uns Rentenberater von rentenbescheid24.de immer wieder erreicht. Welche Sozialabgaben muss ich als Rentner auf die Rente, Arbeitslohn und Betriebsrenten zahlen. Auch im wohlverdienten Ruhestand werden weiter Sozialversicherungsbeiträge fällig. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie sich als Rentner einstellen könnten. Hier in diesem Beitrag ein kurzer Überblick über die Rechtslage.
Diese Sozialbeiträge müssen Rentner zahlen, wenn sie eine Rente beziehen oder als Rentner noch beschäftigt sind. Starten wir mit dem Sozialabgaben, wenn Rentner eine Altersrente beziehen.
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Diese Sozialbeiträge müssen Rentner zahlen: Sozialabgaben auf die Rente
Rentner die eine Rente beziehen, müssen in aller Regel aus der Bruttomonatsrente Kranken-und Pflegebeiträge zahlen. Dies gilt immer dann, wenn Sie als Rentner entweder in der Krankenpflichtversicherung der Rentner und Pflegepflichtversicherung gesetzlich versichert sind oder auf Grund einer Beschäftigung neben Rentenbezug sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Aus der Rente werden dann folgende Beiträge fällig:
- 7,3% KV-Beitrag,
- halber Zusatzbeitrag kassenindividuell zu berechnen und
- voller Pflegebeitrag entweder ermäßigt oder nicht.
Wenn Sie aber freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert sind, wird Ihnen aus der Rente kein KV-Abzug berechnet. Sie erhalten die Rente dann mit einem Zuschuss nach § 106 SGB VI ausgezahlt, also Bruttorente.
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Als freiwilliger Selbstzahler in der gesetzlichen KV dürfen Sie dann aber die Geldbörse richtig weit aufmachen, denn dann werden (Stand 01.01.24) 14,6 Prozent KV-Beitrag voll fällig, der Zusatzbeitrag in voller Höhe ( kassenindividuell) und der Pflegebeitrag auch in voller Höhe ( ermäßigt bei Nachweis Elterneigenschaft). Der bundeseinheitliche Beitragssatz im Zusatzbeitrag beträgt 1,7 % im Jahr 2024.
Es empfiehlt sich für alle Selbstzahler ( freiwillig Versicherte) mit Bezug einer Altersvollrente den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zu wählen, weil diese Versicherten dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.
Privat-krankenversicherte Rentenbezieher zahlen ihre monatliche Prämie für die Krankenvollversicherung und private Pflegeversicherung in der Höhe, wie es vertraglich vereinbart ist.
Diese Sozialbeiträge müssen Rentner zahlen: Sozialabgaben auf Arbeitslohn neben der Rente
Die Rechtslage ist hier eindeutig. Gesetzliche Rentenbezieher, die Arbeitslohn neben der Rente beziehen, müssen bis zur Regelaltersgrenze aus dem Arbeitslohn ihren Beitrags-Anteil an:
- Arbeitslosenversicherung = 1,3 Prozent
- Krankenversicherung 7,3 Prozent oder ermäßigt und Pflege
- Rentenversicherung = 9,3% zahlen.
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Rentner, die eine Altersvollrente beziehen, sollten unbedingt darauf achten, dass sie nur aus dem ermäßigten Beitragssatz zur KV von aktuell 14,0 Prozent ihren Anteil zahlen, also Arbeitgeber informieren. Wer hingegen eine 99,99% Teilrente wegen Alters bezieht und sich so den Krankengeldanspruch sichert, muss aus seinem Arbeitsentgelt seinen Beitragsanteil aus dem vollem Beitragssatz 14,6 Prozent zahlen.
Änderungen gibt es bei der Beitragsabführung nur dann, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Dann werden Rentner in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung versicherungsfrei und müssen auf den Arbeitslohn keinen Beitragsanteil aus diesen beiden Versicherungen zahlen. Nur die Arbeitgeber müssen weiter den Beitragsanteil aus der Rente von 9,3 Prozent und Arbeitslosenversicherung von 1,3 Prozent zahlen.
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Krankenkassen-und Pflegebeitrag werden nach Erreichen der Regelaltersgrenze normal weiter vom Arbeitslohn abgeführt, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Der Tatbestand der Versicherungsfreiheit bei Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Sozialbeiträge müssen Rentner zahlen: Das gilt bei Betriebsrenten
Auch Betriebsrenten sind im Grundsatz beitragspflichtig. Der Unterschied liegt darin, ob Sie freiwillig oder pflichtig als Rentner in der gesetzlichen KV versichert sind. Privat krankenversicherte Rentner zahlen keinen Extra-Beitrag auf Betriebsrenten.
Rentner die freiwillig in der GKV versichert sind, müssen oft tief in die Tasche greifen. Die freiwillige Versicherung kann dann richtig teuer werden!
Wer sich seine Betriebsrente als Einmalbetrag auszahlen lässt, muss sich je diese auf 10 Jahre = 120 Kalendermonate umlegen lassen. Wer dann freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf diesen Monatsbetrag den vollen Beitragssatz + voller Zusatzbeitrag und Pflege für 10 Jahre. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern kommt es darauf an, ob der monatliche Kapitalbetrag der Rente dann den Freibetrag von 176,75€ übersteigt oder nicht.
- Rentner, die freiwillig gesetzlich versicherte sind, müssen ab dem 1 Euro Betriebsrente Beiträge zahlen und zwar den vollen Beitragssatz 14,6 % + voller Zusatzbeitrag + voller Pflegebeitrag, es gibt keinen Freibetrag
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- Rentner, die pflichtig in der KV versichert sind, profitieren bei der Betriebsrente von einem Freibetrag, der im Jahr 2024 bei 176,75€ liegt, nur der Teil der Betriebsrente, der über diesen Freibetrag liegt, wird dann verbeitragt, dann mit 14,6 % + voller Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag